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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1994 - 25 A 1205/89   

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https://dejure.org/1994,12432
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1994 - 25 A 1205/89 (https://dejure.org/1994,12432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.1994 - 25 A 1205/89 (https://dejure.org/1994,12432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 25 A 1205/89 (https://dejure.org/1994,12432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stiftungstestament; Auswahl der Destinatäre; Unterhaltspflichtige Eltern; Wirtschaftliche Verhältnisse; Minderjährige Bewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1994, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02

    Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine

    Hinzu kommt - hierauf hat bereits das VG zu Recht hingewiesen -, dass der zwischen der Klägerin und dem Beklagten geführte Rechtsstreit vor dem VG (- 4 K 1394/87 - = OVG NRW - 25 A 1205/89 -) denknotwendig voraussetzt, dass die Klägerin mit ihrem Antrag vom 23.3.1987 nicht generell ausgeschlossen (gewesen) ist.

    OVG NRW, Beschluss vom 16.5.1994 - 25 A 1205/89 -, NWVBl. 1994, 388,.

    in diese Richtung OVG NRW, Beschluss vom 16.5.1994 - 25 A 1205/89 -, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.3.1996 - 25 A 1508/90 -, OVGE 45, 267.

  • VG Aachen, 10.06.2002 - 4 K 1245/99

    Streit über die Vergabe von Stipendien auf Grund eines Testaments; Kriterien für

    Im Rahmen des zugehörigen Berufungsverfahrens vor dem OVG NRW (25 A 1205/89) kam es am 4. Mai 1994 zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen, nachdem Einigung erzielt worden war, dass die Klägerin in einen Vergleich einbezogen werden sollte, der im Verfahren 25 A 1508/90 (sog. Gütertauschprozess) angestrebt wurde.

    Der zwischen der Klägerin und dem Beklagten geführte Rechtsstreit ("Bedürftigkeitsoffenbarungsprozeß") vor dem Verwaltungsgericht Aachen (4 K 1394/87) und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (25 A 1205/89) setzt gerade voraus, dass die Klägerin mit ihrem Antrag vom 23. März 1987 nicht präkludiert gewesen ist.

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