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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1994 - 6 A 1153/91   

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https://dejure.org/1994,1998
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1994 - 6 A 1153/91 (https://dejure.org/1994,1998)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.1994 - 6 A 1153/91 (https://dejure.org/1994,1998)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 6 A 1153/91 (https://dejure.org/1994,1998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wissenschaftliche Anerkennung einer Heilbehandlung; Beihilfeantrag; Arztrechnungen; Krankheitsbilder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 453
  • NWVBl 1995, 186
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • VG Köln, 11.03.1998 - 3 K 3365/95

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Hornhautoperation;

    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt, wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätige Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befaßten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt." vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15/94 -, ZPR 1996, 48 f.; OVG NW, Urteil vom 25.05.1994 - 6 A 1153/91 - NVwZ 1995, 453.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 25.05.1994 - 6 A 1153/91 -, NVwZ 1995, 453.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 25.05.1994 - 6 A 1153/91 -, a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05

    Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt

    vgl. dazu OVG NW, Urteile vom 25. Mai 1994 -6 A 1153/91- und vom 8. Dezember 2000 -12 A 2266/99-.
  • VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16

    Die am 03. Januar 1983 geborene Klägerin ist Beamtin des Landes Hessen beim

    Die Fürsorgepflicht gebietet nicht den Ausgleich jeder aus Anlass von Krankheit entstandener Aufwendung noch deren Erstattung in voller Höhe, sondern die Gewährung von Beihilfen ist durch die Notwendigkeit und Angemessenheit gem. § 5 Abs. 1 S. 1 HBeihVO begrenzt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25. Mai 1994, - 6 A 1153/91 -, juris).

    Der Klägerin kann folglich zugemutet werden, auf eine wissenschaftlich anerkannte Methode, die Fruchtwasseruntersuchung, zuzugreifen, so dass die im Einzelfall notwendige ärztliche Behandlung gewährleistet ist und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfe zu diesem Verfahren genügt wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25. Mai 1994, - 6 A 1153/91 -, juris).

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