Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1994 - 5 E 59/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschluß eines Einzelrichters; Beschwerde; Beschlagnahme von Beweismitteln
Papierfundstellen
- DVBl 1995, 376
- DÖV 1995, 340
- NWVBl 1995, 69
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 5 E 5/02 Die hiernach erforderlichen Voraussetzungen für die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69; Beschluss vom 29. August 1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f.; Beschluss vom 29. Juni 1993 - 5 E 83/93 - gegeben.
Eine nähere - auch nur schlagwortartige - Bestimmung und Aufzählung aller in derartigen Fällen in Betracht zu ziehenden Beweismittel über die ohnehin geltende Evidenzgrenze hinaus, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1994, a.a.O., ist im Sinne der dargelegten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht möglich.
§ 4 Abs. 1 VereinsG verlangt für die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens einen konkreten, auf bestimmte Tatsachen gestützten Verdacht, dass der Verein, gegen den sich das Ermittlungsverfahren richten soll, eine nach Art. 9 Abs. 2 GG oder § 3 VereinsG verbotene Tätigkeit oder Zielsetzung verfolgt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 5 E 24/94 -, Beschluss vom 25. August 1994, a.a.O., ohne eine darüber hinausgehende schriftliche Fixierung dieser Tatsachen in dem Beschluss zu fordern; entsprechendes gilt für die hinreichenden Anhaltspunkte nach § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02
Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss; …
Hinreichende Anhaltspunkte in diesem Sinn waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.8.1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69, vom 29.8.1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f., und vom 29.6.1993 - 5 E 83/93 - gegeben.Eine nähere - auch nur schlagwortartige - Bestimmung und Aufzählung aller in derartigen Fällen in Betracht zu ziehenden Beweismittel über die ohnehin geltende Evidenzgrenze hinaus, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 25.8.1994, a.a.O., ist im Sinne der dargelegten Rechtsprechung des BVerfG nicht möglich.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 5 E 993/01
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung war rechtmäßig
Hinreichende Anhaltspunkte i.S.d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.8.1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69, vom 29.8.1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f. und vom 29.6.1993 - 5 E 83/93 - gegeben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine i.R.e. vereinsrechtlichen …
Diese Voraussetzungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1994 - 5 E 59/94 -, NWVBl. 1995, 69; Beschluss vom 29. August 1994 - 5 E 859/94 -, DÖV 1995, 339 f.; Beschluss vom 29. Juni 1993 - 5 E 83/93 - gegeben.