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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87   

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https://dejure.org/1987,4908
LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87 (https://dejure.org/1987,4908)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87 (https://dejure.org/1987,4908)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 1987 - 1 TaBV 4/87 (https://dejure.org/1987,4908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit von Beschlüssen; Betriebsrat; Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78

    Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß -

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Dies gilt auch für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten im Beschlußverfahren (SAG in: DB 1981, S. 481 f).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    So wird insbesondere ein Beteiligungsrecht von Gewerkschaften im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen und hier wiederum im Anfechtungsverfahren bzw. im Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl in einem von einem anderen Anfechtungsberechtigten eingeleiteten Anfechtungsverfahren abgelehnt (BAG in: NZA 1986, S. 368).
  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 30.64
    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Vielmehr ist ein Antrags- oder Klagebegehren noch nicht allein deshalb unzulässig, wenn im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbare Handlungen Gegenstand des Verfahrens sind (Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 19. Aufl. 1975, § 888 Anm. III 3; LAG Berlin in: DB 1965, S. 1220; LAG Berlin in: NZA 1984, S. 333), da es der verurteilten Partei bzw. den betreffenden Beteiligten frei steht, der gerichtlichen Entscheidung auch ohne gesetzliche Zwangsmittel Folge zu leisten.
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Andererseits gesteht die Rechtsprechung (BAG, AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG 1952; BAG, AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1952; BAG, AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; BAG, AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972; BAG, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) den Gewerkschaften ein solches Beteiligungsrecht ausdrücklich zu.
  • LAG Hamburg, 19.10.1976 - 1 TaBV 6/75
    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Soweit die Kammer (LAG Hamburg in: BB 1977, S. 846 = DB 1977, S. 1056) unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Vollstreckungsunfähigkeit einer einstweiligen Verfügung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses als Zulässigkeitsvoraussetzung verneint hat, weil gegen den Betriebsrat ein Zwangs- bzw. Ordnungsgeld bzw. eine Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888, 890 ZPO nicht verhängt werden könne, wird diese Rechtsansicht ausdrücklich revidiert.
  • LAG Berlin, 26.03.1984 - 9 TaBV 4/84
    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Vielmehr ist ein Antrags- oder Klagebegehren noch nicht allein deshalb unzulässig, wenn im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbare Handlungen Gegenstand des Verfahrens sind (Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 19. Aufl. 1975, § 888 Anm. III 3; LAG Berlin in: DB 1965, S. 1220; LAG Berlin in: NZA 1984, S. 333), da es der verurteilten Partei bzw. den betreffenden Beteiligten frei steht, der gerichtlichen Entscheidung auch ohne gesetzliche Zwangsmittel Folge zu leisten.
  • LAG Düsseldorf, 07.03.1975 - 16 Sa 690/74

    Fünf-Monats-Frist; Rechtsmittelbelehrung; Beginn; Zustellung; Anhörung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
    Als eine ausreichende Unterstützung wird zum Teil bereits die Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrates angesehen, jedoch ist in jedem Falle bei Zustimmung aller Betriebsratsmitglieder eine Änderung der Tagesordnung möglich (LAG Saarbrücken, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG; LAG Düsseldorf in: DB 1975, S. 743).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Hinzuweisen bleibt darauf, dass sich die Vollstreckung nicht gegen den Wahlvorstand als vermögensloses Gremium, sondern gegen seine sich etwa titelwidrig verhaltenden Mitglieder zu richten hätte (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87 - NZA 1988, 371 zu II 2 d.Gr.).
  • LAG Hamburg, 24.05.1988 - 1 TaBV 1/88

    Veröffentlichungen von Personalbewegungen sowie betrieblichen und personellen

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  • ArbG Würzburg, 14.05.2002 - 3 BVGa 11/02

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Eingriff in den Ablauf der Betriebsratswahl;

    Die Vollstreckung eines entsprechenden Titels wäre auch durchaus möglich (vgl. Germelmann, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 85; LAG Hamburg, Urteil vom 03.09.1987, NZA 1988, S. 371).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 28.01.1987 - 10 (8) TaBV 7/86   

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https://dejure.org/1987,4827
LAG Baden-Württemberg, 28.01.1987 - 10 (8) TaBV 7/86 (https://dejure.org/1987,4827)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.1987 - 10 (8) TaBV 7/86 (https://dejure.org/1987,4827)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 10 (8) TaBV 7/86 (https://dejure.org/1987,4827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahlanfechtungsverfahren; Wahlvorstand; Betriebsrat; Persönliche Rechtsstellung ; Freistellung von Erhöhungsgebühren; Wahlanfechtungsverfahren; Anspruch auf Kostenfreistellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 371 (Ls.)
 
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