Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wert der anwaltlichen Tätigkeit; Gegenstandswert
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 18.02.1992 - 3 BV 19/91
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92
Papierfundstellen
- NZA 1992, 667
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92
Bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied beträgt der Gegenstandswert in der Regel 9.000,-- DM, für jedes weitere Mitglied erhöht sich der Gegenstandswert in der Regel um 1.500,-- DM (ebenso LArbG Berlin, Beschluß vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91).
- LAG Sachsen, 24.01.2007 - 4 Ta 269/06
Gegenstandswert für Wahlanfechtung bei dreizehnköpfigem Betriebsrat
Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 -), der die Kammer folgt, ist bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig ein Streitwert in Höhe des eineinhalbfachen des Regelstreitwertes gerechtfertigt.Denn bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 -) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 III RVG von typisierenden Grundsätzen auszugehen (…vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).
Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt das Beschwerdegericht mit dem LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 05.06.2005 - 11 Ta 40/05 -) eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 EUR, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 II 2 RVG für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zugrunde.
Insoweit folgt die nunmehr für Gegenstandswertbeschwerden allein zuständige 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts nicht der Entscheidung der 1. Kammer desselben Gerichts und geht vorliegend bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren mit dem LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - dem LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und dem LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 - aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 Abs. 3 RVG von typisierenden Grundsätzen aus und nimmt mit dem LAG Rheinland-Pfalz sowie dem LAG Berlin neben dem 1, 5-fachen Ausgangswert für das erste Betriebsratsmitglied eine Erhöhung des 1, 5-fachen Ausgangswerts um jeweils 1.000,00 EUR für jedes weitere Betriebsratsmitglied an.
- LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
Streitwert des Wahlanfechtungsverfahren
b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen(… vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).
Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.
- LAG Sachsen, 18.12.2006 - 4 Ta 232/06
Gegenstandswert
Während das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97, NZA-RR 1998, 275) davon ausgeht, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um ein Viertel erhöht, vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen, der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und vom 15.06.2005 - 11 Ta 40/05 - unter Hinweis auf LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), der die Beschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 25.08.2006 - 4 Ta 110/06 -) folgt, bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig einen Streitwert in Höhe des 1, 5-fachen des Regelwerts gerechtfertigt.Denn bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit dem LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 - aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 III RVG von typisierenden Grundsätzen auszugehen (…vgl. auch Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).
Für über ein Betriebsratsmitglied hinaus gehende Betriebsratsgremien legt das Beschwerdegericht mit dem LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 05.06.2005 - 11 Ta 40/05 -) eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 EUR, mithin um ein Viertel des Auffangwertes nach § 8 II 2 RVG für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zugrunde.
- LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08
Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats
Teilweise wird auch nur der Regelwert von EUR 4.000,00 als Ausgangswert zu Grunde gelegt (LAG Rheinland-Pfalz 05.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/05) oder für jedes weitere Mitglied des Konzernbetriebsrats der Regelwert nur um 1/4 erhöht (LAG Rheinland-Pfalz 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 und 15.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/02; LAG München 13.09.2007 - 6 Ta 376/06). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2005 - 11 Ta 40/05
Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei Auflösung des Betriebsrats
Zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass es sich bei dem Hauptantrag um einen nichtvermögensrechtlichen Gegenstand i.S.v. § 23 Abs. 3 RVG handelt (so auch LAG Köln Beschl. vom 20.10.1997 - 12 Ta 263/97 -, NZA-RR 1998, 275, LAG Hamm Beschl. vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/03 -, BB 1994, 291; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - Anfechtung einer Betriebsratswahl). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Hierbei hat es die Grundsätze angewendet, die das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 30.03.1992 (NZA 1992, 667) für die Festsetzung des Gegenstandswertes bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl zugrunde gelegt hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2007 - 1 Ta 117/07
Gegenstandswert - Anfechtung einer Wahl zur Betriebsvertretung
Zur Begründung führen die Beschwerdeführer aus, der Gegenstandswert des Anfechtungsverfahrens sei nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92) und des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91) mit dem 1, 5-fachen des gesetzlichen Hilfswertes anzusetzen, wobei sich ab dem zweiten Mitglied des Betriebsrates bzw. der Betriebsvertretung der Gegenstandswert für jedes Mitglied um ein Viertel des gesetzlichen Hilfswertes erhöht. - LAG Köln, 07.02.2008 - 11 Ta 389/07
Gegenstandswert; Anfechtung Wahl Konzernschwerbehindertenvertretung
So gehen das LAG RheinlandPfalz (30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667) und das LAG Berlin (17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 - NZA 1992, 327) bei einem einköpfigen Betriebsrat vom anderthalbfachen Hilfswert aus, den sie für jedes weitere Betriebsratsmitglied um 25 % des Hilfswerts erhöhen. - LAG Köln, 10.10.2002 - 11 Ta 28/02
Streitwert, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Wahlverhinderung
Nach einer Spruchpraxis der Landesarbeitsgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin, der sich die Beschwerdekammer anschließt, sind für einen einköpfigen Betriebsrat 9.000,-- DM anzusetzen und weitere 1.500,-- DM für jeden weiteren Sitz (LAG Berlin, Beschl. v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 in NZA-RR 1992, 327; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 in NZA-RR 1992, 667). - LAG Hamm, 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01
Gegenstandswert, Anfechtung einer Betriebsratswahl
Mit den Landesarbeitsgerichten Berlin (Beschluss v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), Frankfurt (Beschlüsse v. 05.05.1999 - 5/6 Ta 253/98 - und 03.03.2000 - 5 Ta 791/99 -), Rheinland-Pfalz (Beschluss v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 -) und Thüringen (Beschluss v. 13.11.1998 - 8 Ta 134/98 -) hält es das Landesarbeitsgericht Hamm für angemessen, den Gegenstandswert für die Anfechtung der Wahl eines einköpfigen Betriebsrats auf das 1, 5fache des Ausgangswertes des § 8 Abs. 2 BRAGO festzusetzen. - LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09
Gegenstandswert für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG im Wege …
- LAG München, 13.09.2007 - 6 Ta 376/06
Streitwertfestsetzung
- VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
Anfechtung einer Personalratswahl - Gegenstandswert
- LAG Sachsen, 11.08.2014 - 4 Ta 96/14
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffs; keine …
- LAG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 5 Ta 82/09
Streitwertfestsetzung - Anfechtung einer Betriebsratswahl
- LAG Baden-Württemberg, 27.12.2011 - 5 Ta 215/11
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Abgrenzung Betrieb/Gemeinsamer …
- LAG Köln, 20.10.1997 - 12 Ta 263/97
Gegenstandswert, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit
- LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 3 Ta 79/95
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen …
- LAG Thüringen, 13.11.1998 - 8 Ta 134/98
Festsetzung des Gegenstandswerts bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl; …
- LAG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 5 Ta 124/09
Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert im Beschlussverfahren - Unwirksamkeit …
- LAG Sachsen, 09.04.2001 - 4 Ta 371/00
Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts zum Zwecke der …
- LAG Hessen, 05.05.1999 - 6 Ta 253/98
Gebührenstreitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Durchführung einer …
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H18
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H18
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H18