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   BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92   

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BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Oberarzt und einem Chefarzt - Entstehen arbeitsvertraglicher Beziehungen - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Zuwendungen von liquidationsberechtigten Chefärzten an nachgeordnete Ärzte - Liquidationsrecht des ...

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Oberarzt gegen Chefarzt Beteiligung Liquidation

  • hensche.de

    Vergütung, Chefarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitgeberstellung eines Chefarztes gegenüber seinem nachgeordneten Arzt, der bei privater Nebentätigkeit mitarbeitet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1636 (Ls.)
  • NZA 1994, 1002
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 626/88

    Arbeitsverhältnis zwischen nachgeordnetem Arzt und Chefarzt, wenn ersterer die

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).

    Der Kläger könnte sich im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf die Berufsordnung stützen; denn diese ist Standesrecht und unterliegt gemäß §§ 2, 48 des Heil-Berufsgesetzes für Nordrhein-Westfalen vom 9. März 1989 (GVBl. 1989 S. 169 ff.) der Berufsgerichtsbarkeit (vgl. auch BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 - nicht veröffentlicht, zu III der Gründe).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Ganz abgesehen davon, daß diese Bestimmung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1980 (- 2 BvR 208/76 - AP Nr. 6 zu Art. 140 GG) keine Anwendung findet auf Krankenhäuser, die von Religionsgemeinschaften oder ihren Einrichtungen betrieben werden, war sie für den streitbefangenen Zeitraum auch insgesamt nicht mehr in Kraft; die Neufassung des KHG NW vom 3. November 1987 (GVBl. S. 392) kennt jedoch keinen dem § 25 KHG NW vergleichbaren Anspruch nachgeordneter Ärzte.
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 306/81

    Krankenhaus - Mitarbeiterfonds - Fondsabgabe - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.01.1981 - 5 AZR 853/78

    Konfessionell geführte Krankenhäuser - Nachgeordneter Arzt - Krankenhausträger -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.08.1992 - 19 Sa 467/92

    Privatliquidationserlös; Arbeitsverhältnis; Nachgeordneter Arzt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. August 1992 - 19 Sa 467/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Insbesondere besteht zwischen diesen Parteien regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche des nachgeordneten Arztes resultieren könnten (BAG 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - zu II 1 der Gründe) .

    Aus der steuerlichen Behandlung können demnach keine Rückschlüsse auf die privatrechtliche Rechtsgrundlage dieser Zahlung gezogen werden (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

    aa) Der Ausschluss einer gesonderten Vergütung wird regelmäßig angenommen, wenn der nachgeordnete Arzt seine Leistungen auf Grund des mit dem Krankenhausträger geschlossenen Arbeitsvertrags erbringt (BAG 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP BGB § 611 Ärzte, Gehaltsansprüche Nr. 29; 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 - BAGE 43, 232; 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002).

    Das sind die stationär aufgenommenen Patienten und die Patienten in einer vom Krankenhausträger selbst unterhaltenen Ambulanz (vgl. BAG 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP BGB § 611 Ärzte, Gehaltsansprüche Nr. 29; 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 - BAGE 43, 232; 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002; Genzel in Laufs/Uhlenbruck Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 91 Rn. 64).

  • LAG München, 24.06.2004 - 4 Sa 1384/03

    Tragung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge bei freiwilliger

    Handelt es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung nicht um Trinkgeld im rechtlichen Sinne, sondern um deshalb zwangsläufig sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Sinn des § 14 SGB IV (siehe auch BAG, B. v. 05.03.2003, 5 AZB 76/02, aaO - II. 2. der Gründe -, nachdem die Klägerin arbeitsvertraglich gegenüber dem Beklagten auch zur Mitarbeit bei der privatärztlichen Nebentätigkeit des Chefarztes verpflichtet ist, s.u.), verstößt die Entnahme auch der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung hieraus gegen §§ 32 Abs. 1 SGB 1, 28d f SGB IV. Nachdem bei/durch Tätigkeiten der Klägerin im liquidationsrelevanten Nebentätigkeitsbereich des Chefarztes Vertragsbeziehungen mit diesem nicht bestehen/entstehen, sondern die Klägerin auch insoweit allein ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zum Beklagten als Arbeitgeber erfüllt - Bestandteil dieser Pflichten auch die Tätigkeit im privatliquidationsberechtigenden Nebentätigkeitsbereich des Chefarztes ist (etwa BAG, U.V. 21.07.1993, NZA 1994, S. 1002 f, m.w.N.; BAG, U.v. 14.01.1981, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche - 1. a) der Gründe - ; U.v. 16.06.1998, AP Nr. 92 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung - B.II.2.b) aa) der Gründe - ; vgl. auch MünchHand-buchArbR-Richardi, Bd. 2., 2. Aufl. 2000, § 204 Rz. 54) -, ist der Beklagte auch insoweit Arbeitgeber der Klägerin und damit als solcher verpflichtet - was er jeweils auch nachträglich ausführt -, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - an die Beitragseinzugstelle zu zahlen (§§ 28 e Abs. 1 Satz 1, 28 h Abs. 1, 28 i SGB IV), wobei er gegenüber dem Beschäftigten, der Klägerin, lediglich einen Anspruch auf Übernahme des von diesem zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, also grundsätzlich der Hälfte der jeweiligen Einzelbeiträge zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen, hat (§ 28 g Satz 1 SGB IV), welcher Anspruch nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden kann {und ein zunächst unterbliebener Abzug im Regelfall nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden kann: § 28 g Satz 2 bis Satz 4 SGB IV; vgl. zum Verfahren grundsätzlich auch etwa BAG, U.v. 18.11.1988, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, sowie BAG, U.v. 6.9.1990, AP Nr. 47 zu § 615 BGB - V.2.b) der Gründe -).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

    In Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der SR 2 c zum BAT ist jedoch ausdrücklich bestimmt, dass jeder Arzt vom Arbeitgeber auch verpflichtet werden kann, im Rahmen einer zugelassenen Nebentätigkeit des leitenden Arztes und sogar für einen Belegarzt innerhalb des Anstaltsbereichs ärztlich tätig zu werden, weswegen dann aber auch der Kläger - wie alle anderen in der vom Beklagten zu 1) geleiteten Augenklinik beschäftigten Ärzte - seine obigen ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der schon zwischen dem Beklagten zu 1) sowie der Stadt B...... vereinbarten ärztlichen Nebentätigkeit des Beklagten zu 1) ausschließlich aufgrund seiner diesbezüglichen Verpflichtung aus seinem Arbeitsverhältnis zur Stadt B...... dienstplanmäßig erbracht hat, da ja nach Vorstehendem ein zusätzliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger sowie dem Beklagten zu 1) weder im allgemeinen noch speziell in Bezug auf die obigen ärztlichen Tätigkeiten des Klägers im Rahmen der ärztlichen Nebentätigkeit des Beklagten zu 1) vereinbart worden ist (BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002, 1003).
  • LAG Hamm, 15.11.1994 - 7 Sa 1403/94

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienste; Feststellung des Bestehens oder

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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1993 - 5 AZR 550/92   

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BAG, Entscheidung vom 27.02.1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,18637)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,18637)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis Chefarzt - Freiberufliche Nebentätigkeit - Arbeitgeber der nachgeordneten Ärzte - Vergütungspauschale

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Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1002
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