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   BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98   

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BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 (https://dejure.org/1999,2153)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 (https://dejure.org/1999,2153)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 (https://dejure.org/1999,2153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen - Feststellungsinteresse - Vorliegen einer generellen Maßnahme - Änderung der bisher bestehenden Verteilungsrelationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 898
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen dann, wenn es sich um eine generelle Maßnahme handelt und sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern (BAG 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, zu II 2 a der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt; gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 bis 6 der Gründe; ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluß 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - aaO; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - aaO, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94

    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Dem Mitbestimmungsrecht kann bei betriebsverfassungswidrigen Zahlungen auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit durch eine mitbestimmte Entscheidung und ggf. durch Nachzahlungen Rechnung getragen werden (Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49, zu B II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, zu B I der Gründe; Senatsbeschluß 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, 89, zu B I der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt; gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 bis 6 der Gründe; ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluß 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - aaO; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - aaO, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Streit der Betriebspartner über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (Senatsbeschluß 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B I 3 der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B I der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt; gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 bis 6 der Gründe; ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluß 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - aaO; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - aaO, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt; gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 bis 6 der Gründe; ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluß 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - aaO; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - aaO, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Streit der Betriebspartner über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (Senatsbeschluß 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B I 3 der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Dem Mitbestimmungsrecht kann bei betriebsverfassungswidrigen Zahlungen auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit durch eine mitbestimmte Entscheidung und ggf. durch Nachzahlungen Rechnung getragen werden (Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49, zu B II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, zu B I der Gründe; Senatsbeschluß 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, 89, zu B I der Gründe).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Dem Mitbestimmungsrecht kann bei betriebsverfassungswidrigen Zahlungen auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit durch eine mitbestimmte Entscheidung und ggf. durch Nachzahlungen Rechnung getragen werden (Senatsbeschluß 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49, zu B II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, zu B I der Gründe; Senatsbeschluß 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, 89, zu B I der Gründe).
  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Die Anrechnung der Tariferhöhung auf eine Zulage, die an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gezahlt wird, beruht auf einer generellen Entscheidung des Arbeitgebers, die individuelle Besonderheiten außer Betracht läßt und damit die Strukturformen des Entgelts betrifft (Senatsurteil 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 12.08.1998 - 2 TaBV 97/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn Arbeitgeber die zweite Stufe einer

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. August 1998 - 2 TaBV 97/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b der Gründe).

    Wird in einem Tarifvertrag neben einer prozentualen Lohnerhöhung die Zahlung eines Pauschalbetrags für einen bestimmten vor Abschluß des Tarifvertrags liegenden Zeitraum vereinbart, steht dies der Annahme einer einheitlichen Tariferhöhung nicht entgegen (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - aaO).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. etwa BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41 = AP BetrVG 1972 77 Nr. 61, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 145 ff. = AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 51, zu C der Gründe).

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b und c der Gründe).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    (a) In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde das Vorliegen einer solchen einheitlichen Tariferhöhung angenommen, wenn die Tarifvertragsparteien die prozentuale Erhöhung des Tarifentgelts ab einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren und für die ersten Monate ab diesem Zeitpunkt die Zahlung eines Pauschalbetrags anstelle der prozentualen Erhöhung versehen (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Unter diesen Umständen ist die Pauschalzahlung lediglich eine besondere Ausgestaltung der vereinbarten prozentualen Erhöhung (vgl. BAG, Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Weiteres Indiz schließlich ist, wenn der Tarifabschluss am Ende des pauschal abgegoltenen Zeitraums liegt und sich die Pauschalzahlung deswegen als vereinfachter Zahlungsmodus hinsichtlich der Tariferhöhung für den zurückliegenden Zeitraum darstellt (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    (a) In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde das Vorliegen einer solchen einheitlichen Tariferhöhung angenommen, wenn die Tarifvertragsparteien die prozentuale Erhöhung des Tarifentgelts ab einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren und für die ersten Monate ab diesem Zeitpunkt die Zahlung eines Pauschalbetrags anstelle der prozentualen Erhöhung versehen (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Unter diesen Umständen ist die Pauschalzahlung lediglich eine besondere Ausgestaltung der vereinbarten prozentualen Erhöhung (vgl. BAG, Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Weiteres Indiz schließlich ist, wenn der Tarifabschluss am Ende des pauschal abgegoltenen Zeitraums liegt und sich die Pauschalzahlung deswegen als vereinfachter Zahlungsmodus hinsichtlich der Tariferhöhung für den zurückliegenden Zeitraum darstellt (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05

    Tarifliche Einmalzahlung, Anrechnung auf übertarifliche Zulage

    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (vgl. BAG v. 14.08.2001, AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898, zu D II 2 b der Gründe; BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Wird in einem Tarifvertrag neben einer prozentualen Lohnerhöhung die Zahlung eines Pauschalbetrags für einen bestimmten vor Abschluss des Tarifvertrages liegenden Zeitraum vereinbart, steht dies der Annahme einer einheitlichen Tariflohnerhöhung nicht entgegen (BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Maßnahmen dann nicht in Betracht, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898, zu B II 1 m.w.N.; BAG v. 19.09.1995, AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972; grundlegend: BAG GS v. 03.12.1991, AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Dies muss auch für den Fall einer pauschalierten Tariflohnerhöhung durch Einmalzahlung für einen bestimmten Zeitraum gelten (vgl. hierzu auch: BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898; BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Die Anrechnung unterliegt deshalb keiner Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C 4 bis 6 der Gründe).
  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

    (vgl. BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 - unter B II 2 b) und c) der Gründe, NZA 2000, 898; inzidenter aber auch BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 - unter A II Nr. 2 a) der Entscheidungsgründe, AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 08.06.2004 - 1 AZR 306/03 - NZA 2005, 66 = DB 2005, 168 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Anders wäre es nicht verständlich, warum die Pauschalierung nur für die zurückliegende Zeit vereinbart wurde (vgl. insbesondere auch BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898 unter B II 2 b) der Entscheidungsgründe).

    Insofern soll dahingestellt bleiben, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 (vgl. auch vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 und 08.06.2004 - 1 AZR 306/03 - jeweils aaO) zu folgen ist und die Nichtanrechnung von Zulagen auf rückwirkende Tariflohnerhöhungen zur Mitbestimmungspflichtigkeit einer Anrechnung lediglich für die Zeit ab der ersten Fälligkeit der Tariflohnerhöhung führen können.

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

    Die Anrechung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG Großer Senat vom 03.12.1991 - GS 2/90 - BAG'e 69, 134, 164; BAG vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898 zu B II 1 der Gründe m. w. N.; BAG vom 03.06.2003 - 1 AZR 314/02 - BuW 2004, 260 ansonsten nicht amtlich veröffentlicht).

    Zwar ist richtig, dass nach dem Sachverhalt, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.1999 - 1 ABR 59/98 - a. a. O. zugrunde lag, die Parteien eine pauschale Regelung "anstelle der prozentualen Erhöhung" getroffen hatten.

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Die Anrechnung unterliegt daher nicht der Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt; gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. etwa BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 61, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 145 ff. = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 51, zu C der Gründe) oder wenn bei einer Anrechnung keine andere Verteilungsmöglichkeit besteht (vgl. BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 174 f. = AP BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 33, zu II 3 b der Gründe).

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. ferner 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b und c der Gründe).

  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Entgeltbestandteile dann, wenn es sich um eine generelle Maßnahme handelt und sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern (vgl. BAG Beschluss v. 21. September 1999 Az: 1 ABR 59/98 NZA 2000, 898 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 TaBV 43/06

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf

    Eine Mitbestimmung ist ausgeschlossen, wenn das Zulagenvolumen völlig aufgezerrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. BAG Beschluss vom 21.09.1999, 1 ABR 59/89 = NZA 2000, 898, sowie Urteil vom 19.09.1995 - 1 AZR 208/95 und BAG GS vom 03.12.1991 - GS 2/90).
  • LAG Hessen, 07.01.2002 - 7 Sa 1447/01

    Anspruch auf einen tarifvertraglichen Pauschalbetrag; Anspruch auf eine

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1108/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1111/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1112/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1109/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1110/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 05.05.2008 - 19 Sa 1113/07

    Übertarifliche Zulagen - Anrechnung von Tariferhöhungen - Mitbestimmung des

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