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   LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99   

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LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99 (https://dejure.org/1999,5432)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 Sa 265/99 (https://dejure.org/1999,5432)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 Sa 265/99 (https://dejure.org/1999,5432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschrift der Richter/Verfassungsmäßigkeit eines tarifvertraglichen Anrechnungsausschlusses (Freundschaftspionierleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 56 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Bereits entschieden durch das Bundesarbeitsgericht (vom 30.05.1996 - 6 AZR 632/95 -, AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O ) ist, daß Nr. 4 c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O , wonach Zeiten einer Tätigkeit von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen sind, die vor einer Tätigkeit zurückgelegt worden sind, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden ist, nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Die Ursache für die Nichtberücksichtigung der Tätigkeit als Beschäftigungszeit ist stets im Verhalten des Arbeitnehmers zu sehen, und zwar in seiner hervorgehobenen persönlichen Identifizierung mit dem Staatsapparat der DDR (vgl. - allerdings für die Vordienstzeiten - BAG vom 30.05.1996, aaO.).

    Es entzieht sich gerichtlicher Überprüfung, ob die Tarifvertragsparteien insoweit die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (vgl. BAG vom 30.05.1996, aaO.).

  • BAG, 19.01.1995 - 6 AZR 560/94

    Beschäftigungszeit - Freundschaftspionierleiter

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Bereits aus dieser Stellung und Aufgabenbeschreibung des Freundschaftspionierleiters wie auch aus seiner Berufung durch das Sekretariat der Kreisleitung der FDJ (Abschn. I Nr. 4.1 der Richtlinie 84) ergibt sich, daß die Übertragung der Tätigkeit eines Freundschaftspionierleiters eine besondere persönliche Systemnähe voraussetzt (vgl. zum Vorstehenden bereits BAG vom 19.01.1995 - 6 AZR 560/94 -, AP Nr. 1 zu § 19 BAT-O ).

    Daraus folgt, daß nach dem Willen der Tarifparteien in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem sich die Frage stellt, ob die Ausübung der Funktion selbst' (Unterstreichung durch die Kammer) von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen ist, eine hauptamtliche FDJ-Funktion und damit die Freundschaftspionierleitertätigkeit i. S. der Nr. 4 Satz 1 c Übergangsvorschrift § 19 BAT-O als aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen anzusehen ist (BAG vom 19.01.1995, aaO.).

    Eine Widerlegungsmöglichkeit (Nr. 4 Satz 3 Übergangsvorschrift § 19 BAT-O ) besteht somit nicht (vgl. BAG vom 19.01.1995, aaO.).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. zu dieser sog. "neuen Formel" beispielsweise BVerfG vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 9/84, 10/84, 3/85, 11/89, 12/89, 13/89, 4/90 - und 1 BvR 764/86 -, BVerfGE 82, 126, 146 sowie, zur Bindung an das Grundrecht, BAG vom 17.12.1992, aaO.).

    Deshalb ist bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen (siehe dazu näher Osterloh, in: Sachs, GG , Art. 3 Rdn. 14; siehe auch die Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts in der vorerwähnten Entscheidung vom 30.05.1990, aaO., S. 148 ff.).

  • BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92

    Arbeitszeit auf Schiffen - Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Allerdings bestehen bei der tariflichen Normsetzung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungsrechtliche Grenzen (vgl. BAG, vom 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu bislang einer Stellungnahme enthalten und kürzlich lediglich versteckt angedeutet, daß die Handlungsspielräume der Tarifvertragsparteien aufgrund von Tariföffnungsklauseln bei der Ausgestaltung der Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften nicht von der Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes entbänden, vgl. BVerfG vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - und 1 BvR 963, 964/94 -, NZA 1999, 194, 197).

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. zu dieser sog. "neuen Formel" beispielsweise BVerfG vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 9/84, 10/84, 3/85, 11/89, 12/89, 13/89, 4/90 - und 1 BvR 764/86 -, BVerfGE 82, 126, 146 sowie, zur Bindung an das Grundrecht, BAG vom 17.12.1992, aaO.).

  • BVerwG, 01.06.1990 - 2 CB 5.90

    Unterzeichnung des Urteils durch Ruhestands-Richter

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Einigkeit besteht im wesentlichen darin, daß der Wegfall eines Richters, sein Ausscheiden aus dem Gericht infolge Todes, Dienstunfähigkeit, Erreichens der Altersgrenze oder Versetzung in ein anderes Amt keine vorübergehende, sondern eine endgültige Verhinderung bewirkt (BGH vom 11.07.1985 - VII ZB 6/85 -, BGHZ 95, 246, 248; für den Eintritt in den Ruhestand ebenso BVerwG vom 01.06.1990 - 2 CB 5/90 -, NJW 1991, 1192 ; für Versetzung ebenso OLG Stuttgart vom 20.01.1976 - 8 W 6/76 -, OLGZ 1976, 241, 243; abschwächend für die Versetzung ["kann ein Verhinderungsgrund... sein"] BGH vom 02.04.1981 - III ZB 1/81 -, VersR 1981, 552).

    Allein das Bundesverwaltungsgericht (vom 01.06.1990, aaO.) beschäftigt sich in einem obiter dictum mit der Rechtsfolge der Beendigung einer Abordnung.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Allerdings bestehen bei der tariflichen Normsetzung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungsrechtliche Grenzen (vgl. BAG, vom 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu bislang einer Stellungnahme enthalten und kürzlich lediglich versteckt angedeutet, daß die Handlungsspielräume der Tarifvertragsparteien aufgrund von Tariföffnungsklauseln bei der Ausgestaltung der Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften nicht von der Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes entbänden, vgl. BVerfG vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - und 1 BvR 963, 964/94 -, NZA 1999, 194, 197).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85

    Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Allerdings bestehen bei der tariflichen Normsetzung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungsrechtliche Grenzen (vgl. BAG, vom 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu bislang einer Stellungnahme enthalten und kürzlich lediglich versteckt angedeutet, daß die Handlungsspielräume der Tarifvertragsparteien aufgrund von Tariföffnungsklauseln bei der Ausgestaltung der Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften nicht von der Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes entbänden, vgl. BVerfG vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - und 1 BvR 963, 964/94 -, NZA 1999, 194, 197).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten überhaupt einen Instanzenzug (BVerfG vom 04.07.1995 - 1 BvF 2/86 und 1, 2, 3 u. 4/87 sowie 1 BvR 1421/86 -, BVerfGE 92, 365, 410).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Die auf der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.04.1993 (GmS - OGB 1/92 -, AP Nr. 21 zu § 551 ZPO ) beruhende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Behandlung verspätet abgesetzter Entscheidungen der Berufungsgerichte betrifft nur die Berufungsgerichte.
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99
    Richtig ist, daß ein erst nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung mit allen richterlichen Unterschriften zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangtes vollständig abgesetztes Urteil als ein Urteil ohne Entscheidungsgründe anzusehen ist, das auf Verfahrensrüge hin aufzuheben und zurückzuverweisen ist (BAG vom 04.08.1993 - 4 AZR 501/92 -, AP Nr. 22 zu § 551 ZPO ; Unterstreichungen durch die Kammer).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZN 970/95

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

  • BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Stuttgart, 20.01.1976 - 8 W 6/76

    Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem abgeschlossenen Vergleich;

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03

    Urteilsabsetzung nach über fünf Monaten durch einen zwischenzeitlich in den

    Das Landesarbeitsgericht hat selbst die vollständige Sachaufklärung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 13.09.1995, 2 AZR 855/94, AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979, BAG, Beschluss vom 24.04.1996, 5 AZN 970/95, AP Nr. 2 zu § 68 ArbGG 1979 Sächs. LAG, Urteil vom 10.10.1999, NZA-RR 2000, 609).

    Das Berufungsgericht hat selbst die vollständige Sachaufklärung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 13.09.1995, 2 AZR 855/94, AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979 BAG, Beschluss vom 24.04.1996, 5 AZN 970/95, AP Nr. 2 zu § 68 ArbGG 1979 Sächsisches LAG, Urteil vom 10.10.1999, 2 Sa 265/99, NZA-RR 2000, 609).

  • LAG Hamm, 29.08.2006 - 19 Sa 668/06

    Betriebsübergang

    Eine tatsächliche Verhinderung liegt nicht vor (Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 195 Rz 11; BGH NStZ 1993, 96; LAG Chemnitz NZA RR 2000, 609).
  • LAG Sachsen, 10.08.2016 - 2 Sa 62/16

    Verwertung schriftlicher Beantwortungen einer Beweisfrage durch einen

    Zu der Frage, ob und in welchen Voraussetzungen die Unterschriftsleistung auch noch im Zusammenhang mit einer Abordnung - anders im Falle des Ausscheidens aus dem Gericht infolge Todes, Dienstunfähigkeit, Erreichen der Altersgrenze oder Versetzung in ein anderes Amt - möglich gewesen wäre, s. Urteil der Kammer vom 10.11.1999 - 2 Sa 265/99 - Juris m. w. N. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 22.06.1982 - 1 StR 249/81 - Juris) wäre selbst eine Unterschriftsleistung nach Versetzung unschädlich gewesen.
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