Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 22.11.1995 - 2 BV 8/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragen der Kosten einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit des Besuchs der Schulungsveranstaltung; Beteiligung des Betriebsrates bei der Zertifizierung eines Betriebes oder Unternehmens durch stufenweise Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)
§ 37 Abs. 6, Abs. 7 BetrVG; § 40 BetrVG
Betriebsrat muß sich über ISO 9000 f auskennenTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen
Papierfundstellen
- NZA-RR 1996, 336
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94
Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92
Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet
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- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 TaBV 37/10
Erforderlichkeit einer Spezialschulung für mehrere Mitglieder der …
So habe das Arbeitsgericht Wetzlar mit Beschluss vom 22.11.1995 (2 BV 8/95) die Teilnahme von zwei Betriebsratsmitgliedern an einer Schulung jedenfalls dann für erforderlich gehalten, wenn der Betriebsrat aus 11 Mitgliedern besteht.Auf die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 22.11.1995 - 2 BV 8/95 - NZA-RR 1996, 336) zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung über Inhalte und Methoden der Zertifizierung nach "ISO 9000-9004" kommt es nicht an.
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum …
Zudem ist eine fünfwöchige Schulung für mehr als 4.000,- EURO Schulungskosten allein im Hinblick auf eine einzuführende EFQM-Qualitätssicherung schon ihrem Betrag und ihrer Dauer nach nicht ohne weiteres für angemessen zu erachten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996, NZA-RR 1997, 215 [216 f.]; ArbG Wetzlar, 22.11.1995, NZA-RR 1996, 336 f.).