Rechtsprechung
LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 140 § 626 Abs. 1; KSchG § 1
Kündigung: Umdeutung einer wirksamen außerordentlichen in eine fristgerechte Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Umdeutung einer wirksamen fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung; Umdeutung; Arbeitsverhältnis; Schwerbehinderter
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.02.1994 - 3 Ca 1074/92
- LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94
Papierfundstellen
- NZA-RR 1996, 5
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …
Auszug aus LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein (vgl. etwa BAG vom 29.03.1990, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung
Für die Frage der Umdeutung ist allein maßgeblich, ob der Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vom 10.04.2001 das Arbeitsverhältnis jedenfalls mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beenden wollte (vgl. LAG Köln, 16.03.1995, 6 Sa 395/94 , LAGE Nr. 11 zu § 140 BGB).
Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 04.04.1995 - 1 Ca 589/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EntFG § 3
Verschulden des Arbeitnehmers an einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Hundebiß - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1995, 2325
- DB 1995, 1468
- NZA-RR 1996, 5
Wird zitiert von ...
- ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
Entgeltfortzahlung nach Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss
Streichelt ein Arbeitnehmer einen Hund, obwohl er vom Hundehalter davor gewarnt und auf die Bissigkeit des Hundes hingewiesen worden war, handelt schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG (vgl. ArbG Wetzlar, Urteil vom 04.04.1995, 1 Ca 589/94, JURIS).