Weitere Entscheidung unten: ArbG Wetzlar, 04.04.1995

Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5509
LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94 (https://dejure.org/1995,5509)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.03.1995 - 6 Sa 395/94 (https://dejure.org/1995,5509)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. März 1995 - 6 Sa 395/94 (https://dejure.org/1995,5509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140 § 626 Abs. 1; KSchG § 1
    Kündigung: Umdeutung einer wirksamen außerordentlichen in eine fristgerechte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Umdeutung einer wirksamen fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung; Umdeutung; Arbeitsverhältnis; Schwerbehinderter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 5
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein (vgl. etwa BAG vom 29.03.1990, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

    Für die Frage der Umdeutung ist allein maßgeblich, ob der Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vom 10.04.2001 das Arbeitsverhältnis jedenfalls mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beenden wollte (vgl. LAG Köln, 16.03.1995, 6 Sa 395/94 , LAGE Nr. 11 zu § 140 BGB).
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Rechtsprechung
   ArbG Wetzlar, 04.04.1995 - 1 Ca 589/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10548
ArbG Wetzlar, 04.04.1995 - 1 Ca 589/94 (https://dejure.org/1995,10548)
ArbG Wetzlar, Entscheidung vom 04.04.1995 - 1 Ca 589/94 (https://dejure.org/1995,10548)
ArbG Wetzlar, Entscheidung vom 04. April 1995 - 1 Ca 589/94 (https://dejure.org/1995,10548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EntFG § 3
    Verschulden des Arbeitnehmers an einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Hundebiß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2325
  • DB 1995, 1468
  • NZA-RR 1996, 5
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09

    Entgeltfortzahlung nach Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss

    Streichelt ein Arbeitnehmer einen Hund, obwohl er vom Hundehalter davor gewarnt und auf die Bissigkeit des Hundes hingewiesen worden war, handelt schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG (vgl. ArbG Wetzlar, Urteil vom 04.04.1995, 1 Ca 589/94, JURIS).
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