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   BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96   

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https://dejure.org/1998,3933
BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96 (https://dejure.org/1998,3933)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1998 - 8 AZR 634/96 (https://dejure.org/1998,3933)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 (https://dejure.org/1998,3933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Objektive Erkennbarkeit der Unwirksamkeit einer Kündigung als Anknüpfungspunkt eines Verschuldens verspäteter oder ausgebliebener Lohnzahlungen - Zurechenbarkeit eines auf Schuldnerverzug ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 511
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96
    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 19. Februar 1998 (- 8 AZR 371/96 - n.v., zu I 1 der Gründe) entschieden.

    In der bloßen Kündigungsschutzklage kann allerdings nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Lohnzahlung gesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, aaO, zu I 3 a der Gründe).

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96
    Sie sind das spiegelbildliche Gegenstück für die Anrechnung von steuerrechtlichen Vorteilen im Wege des Vorteilsausgleichs (vgl. hierzu BGH Urteil vom 18. Dezember 1969-VII ZR 121/67 - BGHZ 53, 132).
  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96
    Bei einer solchen tariflichen Bestimmung beginnt die Verfallfrist für einen Schadensersatzanspruch mit seiner Fälligkeit, also dann, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hessen, 06.05.1996 - 10 Sa 314/95

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitgebers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1996 - 10 Sa 314/95 - aufgehoben, soweit es die Beklagte zur Zahlung verurteilt hat.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Die Darlegungs- und Beweislast der Entschuldigungsgründe, die den Eintritt des Verzuges hindern, trägt nach § 285 BGB der Schuldner, mithin der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt (BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511, zu II 1 a der Gründe; 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der Kläger auf Grund der ausgebliebenen Lohnzahlungen im Jahr 1996 eine geringere Steuerbelastung hatte (st. Rspr. BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 20/00 - aaO, zu III 3 c der Gründe; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - aaO, zu II 1 a der Gründe; 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.).

    Denn zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zählen ua. vertragliche Schadensersatzansprüche (BAG 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 71 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 47, zu I 1b der Gründe; 19. Februar 1998 - 8 AZR 371/96 - nv., zu I 1 der Gründe; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511, zu II 3 der Gründe für "Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis").

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 3 Sa 475/14

    Verzug - Entgeltzahlung - Erstattungsforderung des Jobcenters

    Ähnlich argumentiert das BAG bereits in seinem Urteil vom 14. Mai 1998 (8 AZR 634/96, Rn. 23 f., juris):.
  • LAG Sachsen, 27.01.2014 - 4 Ta 268/13

    Für Steuerschaden aus Vergütungsansprüchen gilt Rechtsweg zum Arbeitsgericht

    Zu dem Verzugsschaden gem. § 286 Abs. 1 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. BAG, Urteile vom 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; vom 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv.; vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv.; vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.; vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 - nv.; vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 199, 511; vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97 - AuA 1999, 34 ).
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