Rechtsprechung
   BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3992
BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R (https://dejure.org/2000,3992)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R (https://dejure.org/2000,3992)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2000 - B 11 AL 81/99 R (https://dejure.org/2000,3992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kurzarbeitergeld - Beitragszuschüsse - Rentenversicherung - Arbeitsausfall - Betriebsabteilung - Ausschlußfrist

  • Judicialis

    AFG § 72 Abs 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 925
  • NZA-RR 2001, 609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Mit der vorliegenden verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl BSG NZA 1990, 705) verlangt die Klägerin als Prozeßstandschafterin für die betroffenen Arbeitnehmer (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; SozR 3-4100 § 65 Nr. 2) Kug für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1993 und aus eigenem Recht Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung.

    Diese Differenzierung entspricht der zweistufigen Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens für die Gewährung von Leistungen bei Kurzarbeit (vgl BSG SozR 4100 § 63 Nr. 1; NZA 1990, 705): Mit der Anzeige des Arbeitsausfalls (§ 64 Abs. 1 Nr. 4, § 72 Abs. 1 AFG) wird eine Entscheidung des Arbeitsamts darüber herbeigeführt, ob die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug nach den §§ 63 und 64 Abs. 1 AFG vorliegen (Anerkennungsverfahren).

    Der Anerkennungsbescheid sichert (nur) zu, daß den Arbeitnehmern Kug und dem Arbeitgeber die Zuschüsse gewährt werden, sofern die persönlichen (vgl §§ 65, 70 AFG) sowie die allgemeinen und betrieblichen (§§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) Voraussetzungen entsprechend der Anzeige vorliegen und, soweit es sich um künftige Tatsachen handelt, diese tatsächlich auch eintreten (vgl BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1; NZA 1990, 705).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Dahinstehen kann, ob bei Versäumung der Antragsfrist nach § 72 Abs. 2 Satz 4 AFG eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (vgl BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wissing, AFG, 3. Aufl, § 72 Anm 20; Gagel/Bieback aaO RdNr 157).

    Da ein pflichtwidriges Verhalten der Beklagten nicht zu erkennen ist, kann die Klägerin sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1) berufen.

  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Mit dieser Anzeige ist daher dem Antragserfordernis regelmäßig nicht genügt (vgl BSG SozR 4100 § 72 Nrn 3 und 9; BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Zur Wahrung der Antragsfrist soll die Einreichung eines formlosen schriftlichen Antrags, dem zu entnehmen ist, daß der Antragsteller mit der in ihm enthaltenen Erklärung einen Antrag auf Kug stellen will, genügen (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Besondere Umstände, die nach den auch im öffentlichen Recht zu berücksichtigenden Grundsätzen von Treu und Glauben eine Nichtbeachtung der Versäumung der Ausschlußfrist rechtfertigen könnten (vgl BSGE 22, 257, 259 f = SozR Nr. 2 zu § 1431 AVAVG; BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2), sind nicht ersichtlich.

    Die Klägerin behauptet selbst nicht, daß die Beklagte sich dennoch hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs von Anträgen vergewissert und säumige Antragsteller in anderen Fällen ohne besonderen Anlaß rechtzeitig benachrichtigt (vgl BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld,

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Mit der vorliegenden verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl BSG NZA 1990, 705) verlangt die Klägerin als Prozeßstandschafterin für die betroffenen Arbeitnehmer (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; SozR 3-4100 § 65 Nr. 2) Kug für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1993 und aus eigenem Recht Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung.
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 20/92

    Vergütete Mehrarbeitsstunde - Kurzarbeiter-Gewährungszeitraum - Zeitumstellung -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Mit der vorliegenden verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl BSG NZA 1990, 705) verlangt die Klägerin als Prozeßstandschafterin für die betroffenen Arbeitnehmer (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; SozR 3-4100 § 65 Nr. 2) Kug für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1993 und aus eigenem Recht Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung.
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Besondere Umstände, die nach den auch im öffentlichen Recht zu berücksichtigenden Grundsätzen von Treu und Glauben eine Nichtbeachtung der Versäumung der Ausschlußfrist rechtfertigen könnten (vgl BSGE 22, 257, 259 f = SozR Nr. 2 zu § 1431 AVAVG; BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2), sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R
    Der Anerkennungsbescheid sichert (nur) zu, daß den Arbeitnehmern Kug und dem Arbeitgeber die Zuschüsse gewährt werden, sofern die persönlichen (vgl §§ 65, 70 AFG) sowie die allgemeinen und betrieblichen (§§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) Voraussetzungen entsprechend der Anzeige vorliegen und, soweit es sich um künftige Tatsachen handelt, diese tatsächlich auch eintreten (vgl BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1; NZA 1990, 705).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Wird nämlich die Ausschlussfrist nicht gewahrt, ist die Folge der Anspruchsverlust (vgl ua Urteile des Senats vom 6. April 2000, B 11 AL 81/99 R, NZA-RR 2001, 609, und vom 5. Februar 2004, B 11 AL 47/03 R, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 35/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Bauunternehmers auf Zuschuss-Wintergeld

    Ein erweiternder Antrag sei, so auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in B 11 AL 81/99 R, nur berücksichtigungsfähig, wenn er innerhalb der Antragsfrist eingehe.

    Dagegen hat sich die Klägerin mit ihrer am 7. Oktober 2015 vor dem Sozialgericht Stralsund erhobenen Klage gewandt.Sie hat vorgetragen, dass der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Aktenzeichen B 11 AL 81/99 R nicht trage, da diese Entscheidung mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbar sei.

    Schließlich stehe der Entscheidung nicht die von der Beklagten zur Untermauerung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 6. April 2000 zum Az.: B 11 AL 81/99 R entgegen.

  • LSG Sachsen, 04.09.2019 - L 3 AL 201/16

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

    (1) Zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatte das Bundessozialgericht zunächst § 193 SGG als die maßgebende Rechtsgrundlage für die Kostengrundentscheidung zitiert (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 6. April 2000 - B 11 AL 81/99 R - NZA-RR 2001, 609 f. = juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 19/01 R -juris Rdnr. 21).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R

    Klagebefugnis eines Arbeitnehmers für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Wird nämlich die Ausschlussfrist nicht gewahrt, ist die Folge der Anspruchsverlust (vgl u.a. Urteile des Senats vom 6. April 2000, B 11 AL 81/99 R, NZA-RR 2001, 609, und vom 5. Februar 2004, B 11 AL 47/03 R, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 30/04

    Arbeitslosenversicherung

    In der Literatur wird dieser Weg im Einzelfall für gangbar gehalten (Feckler in Gemeinschaftskommentar zum SGB III - GK SGB III -, Stand Mai 2005, § 325 Rn 44; ebenso Wagner in GK SGB III, Stand Juli 2005, § 325 Rn 7 und Kaiser in Wissing/Mutscheler/Bartz/Schmidt- De Caluwe, SGB III, Stand August 1998, § 325 Rn 9; dagegen BSG Urteil vom 6.4.2002 - B 11 AL 81/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - L 16 AL 88/11

    Arbeitslosenversicherung

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage liegt zudem auch nicht vor, weil das BSG bereits entschieden hat, dass es nicht Aufgabe der Beklagten sein kann, potentielle Antragsteller vor dem denkbaren Ablauf einer Antragsfrist darauf hinzuweisen, dass der Antrag noch nicht eingegangen ist und sie daran zu erinnern, ihre Anträge noch rechtzeitig zu stellen (BSG, Urteil vom 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 AL 4399/12
    In dem zweistufigen Verwaltungsverfahren für die Gewährung von Leistungen bei Kurzarbeitergeld ist mit der Anzeige des Arbeitsausfalls dem Antragserfordernis regelmäßig nicht genügt (BSG, Urteil vom 6. April 2000, B 11 AL 81/99 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2011, L 3 AL 2195/10, beide veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 3 AL 1649/12
    Die Beklagte hat insbesondere nicht durch Verletzung einer ihr obliegenden Betreuungspflicht die Versäumung der Antragsfrist verursacht (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R - NZA-RR 2001, 609 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht