Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfall eines Anspruchs auf Zahlung von Weihnachtsgeld; Substantiierter Vortrag einer fristgerechten schriftlichen Geltendmachung; Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist; Einbeziehung eines Tarifvertrages in das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.01.2002 - 10 Ca 2764/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 30
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01
Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02
Ebenso wenig wie nämlich Gesetzesunkenntnis zur Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelung führt, kann sich der Arbeitnehmer mit Erfolg auf die bloße Unkenntnis tariflicher Verfallsklauseln berufen (so auch BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).(1) Bei den im vorliegenden Fall anzuwendenden Ausschlussfristen handelt es sich um wesentliche Vertragsbedingungen im Sinne des NachwG, da die Anwendbarkeit des die Ausschlussfrist regelnden Tarifvertrages auf einer Individualabrede beruht und der Ausschlussfrist darüber hinaus anspruchsvernichtende Wirkung zukommt (so auch BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Die Angabe einer tariflichen Ausschlussfrist wird daher durch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG ausreichend belegt -- sie muss nicht im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 NachwG durch einen weiteren, expliziten Hinweis ersetzt werden (vgl. BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Somit geht der Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass einem mündigen Arbeitnehmer abverlangt werden kann, sich über die tariflichen Bestimmungen -- wie auch deren Änderungen -Kenntnis zu verschaffen (so auch BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Eine individualschützender Normenzweck -- z. B. auch mit der Konsequenz, dass dem einzelnen Arbeitnehmer ein individuelles Recht zustünde, die Einhaltung des § 8 TVG klageweise geltend zu machen -- kommt der Regelung nicht zu (vgl. BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
War die Klägerin nämlich in der Lage, sich über die ihr zustehende Sonderzahlung Kenntnis zu verschaffen, war es ihr auch möglich, sich über etwaige Ausschlussfristen in Kenntnis zu setzen oder sich darüber zu erkundigen (so BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Wie der 4. Senat des BAG in seinem Urteil vom 23.01.2002 (AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht) zutreffend festgestellt hat, ist der Arbeitnehmer gehalten, sich selbst über seine Rechte im Arbeitsverhältnis zu informieren.
Dies entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers (so BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Darüber hinaus war die Klägerin ja nicht daran gehindert, sich bereits bei der Vereinbarung der Geltung des MTV wegen dessen Inhalt an die Beklagte zu wenden (vgl. BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
Hätte die Beklagte in diesem Fall die Information der Klägerin erschwert oder verweigert, so wäre ein Nichteingreifen der tariflichen Ausschlussfrist wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben zu prüfen gewesen (so BAG, 23.01.2002, AZ: 4 AZR 56/01, nicht veröffentlicht).
- BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02
§ 8 TVG ist aus den genannten Gründen kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (so BAG, 08.01.1970, AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72
Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02
Als Publizitätsvorschrift ist § 8 TVG vielmehr eine bloße Ordnungsvorschrift (vgl. BAG, 06.07.1972, AP TVG 1969 § 8 Nr. 1). - BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
Manteltarifvertrag Außenhandel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat, kommt es für die Anwendbarkeit von Ausschlussfristen gerade nicht auf deren konkrete Kenntnis an: diese laufen ohne Rücksicht auf das Wissen der Arbeitsvertragsparteien (z.B. BAG, 16.11.1965, AP Nr. 30 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, 16.08.1983, AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung).
- LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07
Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik
Der Arbeitnehmer ist gehalten, sich selbst rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der auf sein Arbeitsverhältnis anzuwendenden Gesetze und Kollektivverträge zu informieren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz ZTR 2003, 88). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 64/08
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über reduzierte Beihilfeansprüche bei …
Es bedarf insoweit keiner detaillierten Kenntnis der Anwendbarkeit oder sogar des Inhalts in Bezug genommener tarifvertraglicher Vorschriften; vielmehr genügt ein Hinweis bzw. eine Bezugnahme auf den entsprechenden verwiesenen Tarifvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2002, AP Nr. 5 zu § 2 NachwG; Urteil vom 29.05.2002, EzA § 2 NachwG Nr. 4; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2002, NZA-RR 2003, 30, 32, jeweils zu § 2 NachwG). - LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05
Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung, …
Wenn der Gesetzgeber bisher keinen Handlungsbedarf gesehen hat, mag dies weniger wegen möglicher die Tarifvertragsparteien belastenden Publizierungsfolgen, sondern primär deshalb geschehen sein, weil Allgemeinverbindlichkeitserklärungen ebenso wie "Tarifverträge heute über das Internet leicht zu beschaffen" sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2002, NZA-RR 2003, 30). - LAG München, 01.02.2012 - 10 Sa 837/11
Zulage für Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung als Pflegedienstleiter in …
Dies gilt ohne Einschränkung auch für die im Tarifvertrag enthaltene Ausschlussfrist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz ZTR 2003, 88).