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   ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05   

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https://dejure.org/2005,16145
ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05 (https://dejure.org/2005,16145)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05 (https://dejure.org/2005,16145)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 6 Ca 2685/05 (https://dejure.org/2005,16145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Änderungen von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigungen; Anforderungen an die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Begriffsbestimmung und Voraussetzungen einer Änderungskündigung; Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05
    Stellt die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb sieht, gegenüber einer Beendigungskündigung die einzige Alternative dar, so hat er sie dem Arbeitnehmer regelmäßig anzubieten, ohne dass es Sache des Arbeitgebers wäre, sich über die Zumutbarkeit der neuen Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer Gedanken zu machen (BAG, Urteil v. 21.4.05 - 2 AZR 132/04).

    Demnach ist vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen, bevor eine Beendigungskündigung in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 21.4.2005 - 2 AZR 132/04).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05
    Ist danach das Änderungsangebot nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar, so führt dies zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG, Urteil vom 16.9.04 2 AZR 628/03).
  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05
    Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot iSv. § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8; KPK-Bengelsdorf 3. Aufl. § 2 Rn. 13; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 2 Rn. 12; Hromadka DB 2002, 1323).
  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 4 Sa 423/07

    Änderungskündigung, Alternativangebote, Bestimmtheit

    Der teilweise vertretenen Auffassung, bereits dies begründe die Unwirksamkeit des Änderungsangebots (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05 = NZA-RR 2006, 21 ff.; ErfK a.a.O.), folgt die Kammer nicht.
  • LAG Hessen, 06.05.2008 - 13 Sa 1739/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung mit Haupt- und Hilfsangebot

    Es mag dahinstehen, ob nicht diese Form der Änderungskündigung als solche schon unwirksam ist (so etwa ErfK/..., a. a. O.; ArbG Düsseldorf vom 18. Oktober 2005, NZA-RR 2006, 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2012 - 5 Sa 273/12

    Änderungskündigung - Änderungsangebot - Verstoß gegen das Eindeutigkeitsgebot

    Unterbreitet dagegen der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Änderungskündigung zwei Änderungsangebote, ohne diese in ein Stufenverhältnis zu stellen, liegt kein hinreichend bestimmtes Änderungsangebot vor; eine solche Änderungskündigung ist unwirksam (Arbeitsgericht Düsseldorf 18.10.2005 NZA-RR 2006, 21).
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