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   OLG Schleswig, 20.05.1999 - 11 U 196/98   

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https://dejure.org/1999,11123
OLG Schleswig, 20.05.1999 - 11 U 196/98 (https://dejure.org/1999,11123)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.05.1999 - 11 U 196/98 (https://dejure.org/1999,11123)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 11 U 196/98 (https://dejure.org/1999,11123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1999 - 11 U 196/98
    Der EuGH hält die Überprüfung von Vergaberechtsverstößen allein nach den Bestimmungen der §§ 57b, c HGrG als den dem Bieter eingeräumten Rechtsschutz für ausreichend (EuGH NJW 1997, 3365, 3366); den Vergabeüberwachungsausschuss des Bundes qualifiziert der EuGH als Gericht (EuGH NJW 1997, 3365, 3367).
  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90

    VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1999 - 11 U 196/98
    Sie ist für den öffentlichen Auftraggeber im Innenverhältnis eine Verwaltungsvorschrift, welche eine in allgemeiner Form gefasste innerdienstliche Anweisung einhält und für Dritte allenfalls Reflexwirkung entfaltet (BGH NJW 1992, 827).
  • KG, 10.04.1995 - Kart U 7605/94

    Primärrechtsschutz nach der Sektorenüberwachungsrichtlinie nur bis zur Erteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1999 - 11 U 196/98
    Dieser Rechtsweg verwehrt einem Bieter, Primärrechtsschutz vor den Zivilgerichten zu suchen (KG NJW-RR 1995, 1386, 1388).
  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    subjektives Recht auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, juris, Rn. 55 ff.; Gabriel in VergabeR 2006, 173, 178; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Mai 1999 - 11 U 196/98 -, Rnn.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2006 - 7 OA 168/05

    Zuständigkeitsverweisung in einer vergaberechtlichen Angelegenheit; Streit über

    Wenn die Klägerin sich nicht darauf verweisen lassen will, erst eine ihrer Ansicht nach zu Unrecht unter Hinweis auf die Eintragung in das Register gemäß § 8 Abs. 4 LVergabeG versagte Vergabe vor der zuständigen Vergabeprüfstelle anzufechten (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 20.5. 1999 - 11 U 196/98 -, NZBau 2000, 263, das deswegen einen Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der Ausschreibungssperre verneint), macht sie der Sache nach einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 GWB geltend.
  • OLG Schleswig, 09.04.2010 - 1 U 27/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Unterlassung der

    Die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts hat dazu nur auf der Grundlage der früheren "haushaltsrechtlichen Lösung" im Vergaberecht gemäß §§ 57 b, 57 c HGrG a.F. Stellung genommen (OLG Schleswig, Urteil vom 20. Mai 1999, 11 U 196/98 [Juris]).
  • LG Berlin, 22.03.2006 - 23 O 118/04

    Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Schleswig, NZBau 2000, 263 steht dem nicht entgegen.
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