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   OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 85/04   

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OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 85/04 (https://dejure.org/2005,2919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2005 - VII-Verg 85/04 (https://dejure.org/2005,2919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - VII-Verg 85/04 (https://dejure.org/2005,2919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe über Konzeption und Durchführung Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen; Pflicht zur Einholung möglichst vieler Angebote im Wettbewerb bei Freihändiger Vergabe; Anknüpfung der Informationspflicht an den "Bieterstatus"; Ungewöhnliches Wagnis durch möglichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter, wenn andere Interessenten für den öffentlichen Auftraggeber konkret erkennbar sind

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Informationspflicht nach § 13 VgV im Verhandlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "De-facto-Vergabe": Nichtig nach § 13 VgV? (IBR 2005, 231)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 536
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04
    Eine Benachrichtigungspflicht greife nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2003, VII-Verg 59/03, und vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03, nicht ein.

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht mehr im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, sondern freihändig und ohne förmliches Verfahren vergebe, bestehe eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber - wie vorliegend gegeben - mit nur einem Bieter in Verhandlungen eingetreten sei (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, bei dem ein Auftraggeber und Bieter bzw. Angebote beteiligt sind (vgl. Senat, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435 =NZBau 2003, 400, 405 -Bundeswehrkampfstiefel; Beschl. v. 3.12.1003-VII Verg 37/03).

    b) Auch steht der Anwendung des § 13 Satz 6 VgV - entgegen der Auffassung der Vergabekammer und der Antragsgegnerin - nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Verhandlungen mit nur einem einzigen Bieter geführt und diesem Unternehmen den Zuschlag erteilt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03, Beschl. v. 3.12.2003, VII Verg 37/03).

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Popularklagen dritter am Markt befindlicher Unternehmen (potentieller Bieter) die lediglich ein potentielles Interesse an dem zu erteilenden Auftrag haben, zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435; Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03, NZBau 2003, 113; OLG Dresden, Beschl.v.16.10.2001, WVerg 7/01; Beschl. v. 9.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351 =VergabeR 2002, 138; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003, 6 Verg, 3/03, VergabeR 2003, 600; Beschl. v. 14.10.2003, 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; Beschl. v. 28.1.2004, 6 Verg 11/03, IBR 2004, 265; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2004, 13 Verg 26/03).

    Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 2003, Verg 37/03, entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04
    Eine Benachrichtigungspflicht greife nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2003, VII-Verg 59/03, und vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03, nicht ein.

    Denn die Vergabestelle habe in Kenntnis der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2003 (aaO) die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung angeordnet und den Zuschlag im Wege der freihändigen Vergabe erteilt.

    Zum anderen habe das Oberlandesgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2004 (Az.: VII-Verg 59/03) in einem vergleichbaren Fall klargestellt, dass die Vergabe auch deshalb nicht dringlich gewesen sei, weil es sich nicht um eine akute Gefahrensituation oder um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt habe.

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht mehr im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, sondern freihändig und ohne förmliches Verfahren vergebe, bestehe eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber - wie vorliegend gegeben - mit nur einem Bieter in Verhandlungen eingetreten sei (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

    b) Auch steht der Anwendung des § 13 Satz 6 VgV - entgegen der Auffassung der Vergabekammer und der Antragsgegnerin - nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Verhandlungen mit nur einem einzigen Bieter geführt und diesem Unternehmen den Zuschlag erteilt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03, Beschl. v. 3.12.2003, VII Verg 37/03).

    Soweit die Entscheidung des Senats vom 19. November 2003 (VII-Verg 59/03) dahingehend zu verstehen sein könnte, dass eine Informationspflicht des Auftraggebers nach § 13 VgV immer dann nicht besteht, wenn die Aufträge freihändig und in Verhandlungen mit nur einem Bieter vergeben worden sind, hält der Senat hieran nicht fest.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04
    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, bei dem ein Auftraggeber und Bieter bzw. Angebote beteiligt sind (vgl. Senat, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435 =NZBau 2003, 400, 405 -Bundeswehrkampfstiefel; Beschl. v. 3.12.1003-VII Verg 37/03).

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Popularklagen dritter am Markt befindlicher Unternehmen (potentieller Bieter) die lediglich ein potentielles Interesse an dem zu erteilenden Auftrag haben, zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435; Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03, NZBau 2003, 113; OLG Dresden, Beschl.v.16.10.2001, WVerg 7/01; Beschl. v. 9.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351 =VergabeR 2002, 138; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003, 6 Verg, 3/03, VergabeR 2003, 600; Beschl. v. 14.10.2003, 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; Beschl. v. 28.1.2004, 6 Verg 11/03, IBR 2004, 265; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2004, 13 Verg 26/03).

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - Verg 57/08

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Darüber hinaus findet die Vorschrift auch entsprechende Anwendung, wenn nach vorgegangenem aufgehobenen förmlichen Verfahren, an dem mehrere Bieter teilgenommen haben, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem einzigen Bieter durchgeführt wird (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 25.1.2008, WVerg 0010/07, VergabeR 2008, 567 m. Anm. Herrmann; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.2.2004, Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, NZBau 2005, 508).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

    § 13 VgV gilt auch für Verhandlungsverfahren (OLG Düsseldorf, B. v. 24.02.2005 - Az.: Verg 88/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 87/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 86/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04; OLG Celle, B. v. 5.2.2004 - Az.: 13 Verg 26/03).
  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

    In neueren Entscheidungen stellt das OLG Düsseldorf (B. v. 24.02.2005 - Az.: Verg 88/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 87/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 86/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 78/04) darauf ab, dass für den öffentlichen Auftraggeber dann die Informationspflichten des § 13 VgV entstehen, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind oder in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebots - mehrere Unternehmen dem Auftraggeber gegenüber ein Interesse am Auftrag angezeigt oder sich um eine Auftragserteilung beworben haben.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

    Zwar kann in Fällen, in denen der Auftraggeber nach einem erfolglos gebliebenen offenen Verfahren bei unverändertem Beschaffungsbedarf anschließend nur mit einem der Bieter des aufgehobenen Verfahrens verhandelt und beabsichtigt, diesem den Zuschlag zu erteilen, der Bieterstatus der zuvor am offenen Verfahren beteiligten Unternehmen bestehen bleiben (jew. zu § 13 VgV a.F.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2005 - VII-Verg 85/04, NZBau 2005, 536; Beschl. v. 23.02.2005 - VII Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 Rn 23; OLG Hamburg, Beschl. v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, VergabeR 2007, 358; OLG Naumburg Beschl. v. 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512; Beschl. v. 03.09.2009 - 1 Verg 4/09, VergabeR 2009, 933; Beschl. v. 15.03.2007 - 1 Verg 14/06 "Multimediazentrum II", VergabeR 2007, 512 Rn 28 - jew. zit. nach juris; Maimann, in: Kurtz/Kulartz/Kurtz/Portz/Priess, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 134 Rn 13).
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.02.2005 (Az. VII Verg 85/04) treffe nicht den vorliegenden Fall, da dort ein Wettbewerb nicht vollkommen ausgeschlossen gewesen wäre.
  • VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06

    Vergabe von Softwarelösungen für den Sozialbereich eines Zusammenschlusses

    Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04 (= VergabeR 4/2005, S. 508 ff. ) die Hürden für die Anfechtbarkeiten von de-facto-Vergaben unter Berufung auf die Stadt Halle-Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 noch herabgesetzt.
  • VK Niedersachsen, 17.04.2009 - VgK-12/09

    Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als

    Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04 (=VergabeR 4/2005, S. 508 ff.), die Hürden für die Anfechtbarkeit von de-facto-Vergaben unter Berufung auf die Stadt-Halle-Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 noch herabgesetzt.
  • VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08

    Beauftragung eines Online-Informationsdienstes für die Jahre 2009-2010

  • VK Niedersachsen, 17.04.2009 - VgK-11/09

    Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als

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