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   OLG Köln, 25.11.1998 - 2 Wx 61/98   

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https://dejure.org/1998,5911
OLG Köln, 25.11.1998 - 2 Wx 61/98 (https://dejure.org/1998,5911)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 Wx 61/98 (https://dejure.org/1998,5911)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 Wx 61/98 (https://dejure.org/1998,5911)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 1005
  • DB 1999, 685
  • NZG 1999, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1998 - 2 Wx 61/98
    Aus diesem zwischen den Beteiligten zu 1) und zu 3) "fingierten" öffentlich-rechtlichen Versorgungsvertrag (vgl. BGH NJW 1997, 1636, 1637) ist die Beteiligte zu 1) verpflichtet, im Rahmen ihres Versorgungsauftrags die Versicherten der Beteiligten zu 3) behandeln (vgl. § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V; Krauskopf/Knittel, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, § 109 SGB V, Rn. 18; Heinze in Bley u.a. Gesamtkommentar Sozialversicherung, § 109 SGB V, amtl. Begründung zu Abs. 4).
  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1998 - 2 Wx 61/98
    So sind sowohl der Wegfall der Antragsberechtigung des Gläubigers als auch die Antragsrücknahme ohne Einfluß auf das Zwangsgeldverfahren (vgl. Senat NJW-RR 1992, 486).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 3 Wx 190/96

    Handelsrecht; Einschreiten des Registergerichts bei Nichtoffenlegung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1998 - 2 Wx 61/98
    Hieraus folgt zugleich, daß das öffentliche Interesse an der Offenbarung eine weite Auslegung des Begriffs des Gläubigers gebietet; allein eine solche Auslegung ist auch europarechtskonform (vgl. im einzelnen OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1319).
  • BayObLG, 18.01.2001 - 3Z BR 390/00

    Gläubiger aus gesetzlichen Schuldverhältnissen

    Für die Gläubigereigenschaft des Antragstellers i.S.v. § 335 Satz 2 a.F. HGB ist es schließlich ohne Bedeutung, ob die GmbH mit der Zahlung der Nutzungsentschädigung im Rückstand ist (vgl. OLG Köln NZG 1999, 224/225; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1319; Heymann/Otto HGB 2.Aufl. § 335 Rn. 4 ; Ernsthaler/ Marsch-Barner § 335 Rn. 3).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob über die Gläubigerstellung hinaus ein Interesse des Gläubigers an der Vorlage besteht (vgl. OLG Köln NZG 1999, 224).

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.1568

    Nebenbestimmung/Auflage; Lotterieerlaubnis; Jahresabschluss und Prüfbericht;

    Sie besteht für diese auch unabhängig davon, ob und in welchem Umfang andere Vorschriften ebenfalls Offenlegung verlangen (so auch OLG Köln vom 25.11.1998 Az: 2 Wx 61/98 Rz.10).
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