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   OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6825
OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06 (https://dejure.org/2007,6825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2007 - 20 W 494/06 (https://dejure.org/2007,6825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2007 - 20 W 494/06 (https://dejure.org/2007,6825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 S 2 Nr 4 S 1 SpruchG, § 12 SpruchG
    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Mindestanforderungen für die Begründung eines Einleitungsantrags

  • Judicialis

    SpruchG § 4 Abs. 2 Nr. 4; ; SpruchG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 2 Nr. 4 § 12
    Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens nach einer Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Spruchverfahrens nach einer Verschmelzung von zwei Aktiengesellschaften; Erfordernis konkreter Bewertungsrügen im Spruchverfahren; Prüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren nach der Verschmelzungswertrelation; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 839
  • NZG 2007, 873
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswert bei Zurückweisung des Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06
    Da es sich bei den in § 4 Abs. 2 Satz 2 SpruchG normierten Mindestanforderungen der Antragsbegründung nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift um Zulässigkeitsvoraussetzungen handelt (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 850 und 1907; Lutter, a.a.O., Anh. I § 4 SpruchG Rn. 9; Emmerich/Habersack, a.a.O., § 4 SpruchG Rn. 12; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 4 Rn. 6; Wasmann-KölnKomm AktG, § 4 Rn. 10; Fritsche/Dreyer/Verfürth, a.a.O., § 4 Rn. 13), hat das Landgericht den Antrag zu Recht als unzulässig zurückgewiesen.

    Der dort gesetzlich zwingend vorgeschriebene Mindestwert ist auch für Verfahren, die die Zulässigkeit eines Antrages betreffen, maßgeblich (OLG Stuttgart ZIP 2004, 850).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06
    Auf den Börsenkurs der beteiligten Unternehmen kann es für die Überprüfung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 nur dann ankommen, wenn dieser zum maßgeblichen Stichtag höher war als der nach der zugrunde gelegten Ertragswertmethode ermittelte anteilige Wert der einzelnen Aktie, da der Börsenkurs in aller Regel den Verkehrswert abbildet, der bei der Festsetzung der angemessenen Kompensation nicht unterschritten werden darf (vgl. BVerfGE 100, 289 ff).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 20 W 203/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Konkrete Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 04. Januar 2006 ( Az. 20 W 203/05 = AG 2006, 293 = DB 2006, 660 = ZIP 2006, 1419 = NZG 2006, 674) ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber mit dieser neuen Zulässigkeitsanforderung den bisher im Spruchverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung einschränken.
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06
    Unabhängig von der Frage der Antragsberechtigung im Ausgangsverfahren ist der Antragsteller jedenfalls deshalb beschwerdebefugt, weil sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom erstinstanzlichen Gericht als unzulässig zurückgewiesen wurde (vgl. BGH NJW 1989, 1860; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 FGG Rn. 10 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Auch die Rechtsprechung hat in Verschmelzungsfällen in erster Linie darauf abgestellt, ob ein Börsenkurs der übertragenden Gesellschaft ihren anteiligen Ertragswert pro Aktie übersteigt und als Untergrenze der Bewertung dieses Unternehmens heranzuziehen sei (OLG Düsseldorf AG 2002, 398; LG München I AG 2001, 99, 100; vgl. auch OLG Frankfurt ZIP 2007, 839).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06

    Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des

    Auch die Rechtsprechung hat in Verschmelzungsfällen in erster Linie darauf abgestellt, ob ein Börsenkurs der übertragenden Gesellschaft ihren anteiligen Ertragswert pro Aktie übersteigt und deshalb als Untergrenze der Bewertung dieses Unternehmens heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf AG 2002, 398; LG München AG 2001, 99, 100; vgl. im Rahmen einer Zulässigkeitsentscheidung auch OLG Frankfurt ZIP 2007, 839; ebenso das Landgericht Stuttgart in der angefochtenen Entscheidung; vgl. auch die von der Antragsgegnerin angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.07.2003, AG 2003, 688, die allerdings die Abfindung durch Aktien für eine Eingliederung betraf).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19

    Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding

    Der Antrag ist deshalb als unzulässig zurückzuweisen, denn die fristgemäße Antragsbegründung gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 SpruchG ist -- anders als die Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 3 S. 3 SpruchG -- Zulässigkeitsvoraussetzung (BGH, Beschl. v. 25.06.2008, II ZB 39/07, BGHZ 177, 131, Rn. 9, 13, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 06.03.2007, 20 W 494/06, AG 2007, 448, Rn. 18, juris; OLG München, Beschl. v. 11.12.2008, 31 Wx 85/08, AG 2009, 337, Rn. 7, juris; Hüffer/Koch-Koch, Aktiengesetz, 15. Aufl. 2021, SpruchG § 4 Rn. 9, beckonline).
  • LG Hamburg, 26.09.2014 - 403 HKO 19/13

    Angemessenheit der Barabfindung für die Aktien der ausgeschlossenen

    Die in § 4 SpruchG vorgesehene Antragsfrist ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Sinn darin besteht, den Unternehmen mit Ablauf der Frist Rechts- und Planungssicherheit zu geben (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2005, 719 Rn. 18; OLG Frankfurt NZG 2007, 873 Rn. 22 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 11.12.2008 - 31 Wx 85/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Voraussetzungen einer Verlängerung der

    a) Die Antragsbegründung ist Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 448; OLG Stuttgart NZG 2004, 1162; Büchel NZG 2003, 793;Luttermann EWiR 2005, 51; Simon SpruchG § 4 Rn. 35; BT-Drucks. 15/371, S. 13).
  • KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wirksamkeit der Bewertungsrüge bei lediglich

    Daher bedurfte es auch nach dem Hinweis des Landgerichts auf die unzureichende Antragsbegründung keines weiteren Hinweises nach Eingang der unzureichenden ergänzten Begründung (ebenso OLG Frankfurt/M. NZG 2007, 873, 874).
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