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   AG Göttingen, 02.07.1999 - 71/74 IN 49/99   

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AG Göttingen, 02.07.1999 - 71/74 IN 49/99 (https://dejure.org/1999,8457)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02.07.1999 - 71/74 IN 49/99 (https://dejure.org/1999,8457)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 71/74 IN 49/99 (https://dejure.org/1999,8457)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 1999, 382
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Vor diesem Hintergrund ist die in § 10 InSVV angeordnete entsprechende Geltung des § 1 Abs. 1 InsVV so zu verstehen, dass die Berechnungsgrundlage nach dem Wert des Vermögens bestimmt wird, das der vorläufige Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. LG Bonn ZIP 2000, 629 = ZInsO 2000; 239; LG Frankfurt ZIP 1999 aaO; AG Göttingen NZI 1999, 382; AG Bonn ZIP 1999, 2167; Kirchhof in HK-InsO § 22 Rdn. 49; Eickmann in HK-InsO § 63 Rdn. 17; Nerlich/Römermann/Mönning, InsO § 22 Rdn. 227; Schmerbach in FK-InsO aaO § 21 Rdn. 52; Kübler/Prütting/Eickmann aaO § 11 InsVV Rdn.; Hess, InsO § 11 InsVV Rdn. 11; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO § 11 InsVV Rdn. 38; zur Sequestervergütung nach altem Recht vgl. auch LG Frankenthal RPfleger 1997, 38, 39; LG Baden-Baden aaO; LG Potsdam ZIP 1999, 1536, 1537; LG Magdeburg RPfleger 1996 aaO und ZInsO 1998, 91; Eickmann ZIP 1982, 21, 23; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdn. 22 c; Uhlenbruck ZIP 1996, 1889, 1891; a.A. wohl LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Der bloße Umstand, daß die nacheinander von dem alten und dem neuen Auftragnehmer erbrachten Leistungen einander ähnlich sein sollen (so der Kläger), läßt nicht auf den Übergang einer solchen Teileinheit schließen ( EuGH v. 10.12.1998 - verb. Rs. C-173/96 und C-247/96, NZA 1999, 189 = ZInsO 1999, 482 ).
  • LG Landshut, 17.05.2005 - 32 T 1145/05

    Sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die festgesetzte

    Maßgeblich ist hierbei der echte Verkehrswert der fortgeführten Firma, der Wert also, der ohne die Insolvenz aufgrund der Verhältnisse am aktuellen Absatzmarkt im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erzielt hätte werden können (vgl. AG Göttingen ZInsO 1999, S. 482 ).

    Ferner verweist der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Amtsgerichtes Göttingen ZInsO 1999, S. 482 .

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

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  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

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  • AG Göttingen, 23.03.2001 - 74 IN 23/00

    Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Darlegung des Werts der

    Es ist anerkannt, dass bei einer Vielzahl von Gläubigern eine Erhöhung in Betracht kommt (AG Bonn ZIP 1999, 2167; AG Göttingen NZI 1999, 382).
  • LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des

    Auf die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters angewendet bedeutet dies, wie für den Verwalter, dass auf den Wert des Vermögens im Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit abzustellen ist, das der Verwaltung durch ihn unterlegen hat (vgl. Eickmann, aaO, § 11 InsVV Rz. 8; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO, § 11 InsVV Rz. 38, 39; AG Göttingen, Beschl. v. 2.7. 1999 - 71/74 IN 49/99, ZInsO 1999, 482; LG Frankfurt/M., Beschl. v. 21.6. 1999 - 2/9 T 401/99, ZIP 1999, 1686).
  • AG Göttingen, 01.03.2001 - 74 IN 131/00
    In einer früheren Entscheidung des erkennenden Gerichtes ist ein Prozentsatz von 30 % als angemessen angesehen worden (AG Göttingen NZI 1999, 382 - bestätigt durch LG Göttingen ZInsO 2000, 46 und OLG Braunschweig NZI 2000, 321 = EWIR 2000, 733).
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