Rechtsprechung
LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 30.08.2001 - 130 C 160/01
- LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01
Papierfundstellen
- NZI 2002, 607
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den …
Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im Einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (LG Köln NZI 2002, 607;… MünchKomm/Brandes, a. a. O., Rn. 37 m. w. N.). - AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02
Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz; …
Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).