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   OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05   

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https://dejure.org/2005,21122
OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05 (https://dejure.org/2005,21122)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2005 - 16 Wx 99/05 (https://dejure.org/2005,21122)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2005 - 16 Wx 99/05 (https://dejure.org/2005,21122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des Verwalters bei Asbestverseuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 89
  • NZM 2006, 592
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05
    Soweit der Antragsteller Schadensersatz wegen Verlustes der Nutzung seiner Wohnung begehrt, handelt es sich zwar grundsätzlich um einen ersatzfähigen Vermögensschaden (vgl. BGH Großer Senat für Zivilsachen BGHZ 98, 212 ff).

    Nach den von dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes für die Anerkennung des Verlustes der Nutzung einer Sache als Vermögensschaden aufgestellten Grundsätzen ist die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigene wirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist (BGHZ 98, 212 ff. 220, 222).

    Dass die Nutzung der Dachterrasse für den Antragsteller nicht nur wichtig, sondern darüber hinaus für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung ist und sich die vorgetragene "Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materielle Grundlage seiner Lebenshaltung signifikant auswirkt" (vgl. BGHZ 98, 212 ff.), kann dem Vortrag des Antragstellers nicht entnommen werden.

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05
    Dies hat der BGH ausdrücklich für die Terrasse und den Garten eines Hauses entschieden (vgl. BGH NJW 1993, 1793 ff. = MDR 1993, 537 f.; vgl. auch SchlHOLG SchlHA 2002, 45 f.).
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