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   LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14   

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https://dejure.org/2015,34121
LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14 (https://dejure.org/2015,34121)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2015 - 11 S 120/14 (https://dejure.org/2015,34121)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2015 - 11 S 120/14 (https://dejure.org/2015,34121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die Verteilung der Grundkosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage; Verstoß gegen das Willkürverbot bei Änderung des Umlageschlüssels; Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raum nicht beheizbar: Kein Umlegen der Heizgrundkosten nach Flächenanteil!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Dass die Beschlüsse insoweit anders als vom Amtsgericht angenommen nicht bereits nichtig, sondern für ungültig zu erklären sind, ist unerheblich und begründet insoweit keinen Teilerfolg der Berufung, denn die auf denselben Lebenssachverhalt gestützten Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe betreffen keine unterschiedlichen Streitgegenstände, da Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage materiell dasselbe Ziel verfolgen (BGH NJW 2009, 3655 Rn. 5; NJW 2011, 2202 Rn. 13).

    Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG ist deshalb nur zu verlangen, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen, da andernfalls die durch § 16 Abs. 3 WEG erst ermöglichte Entscheidungsfreiheit ohne Not wieder eingeschränkt würde (BGH NJW 2010, 3298 Rn. 17; NJW 2011, 2202 Rn. 8; Hügel/Elzer, a. a. O., § 16 Rn. 96; Niedenführ/Niedenführ, a. a. O., § 16 Rn. 53).

    Zwar sind Rückwirkungen, die zu einer nachträglichen Neubewertung eines bereits abgeschlossenen Sachverhalts führen, grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 2010, 2654 Rn. 10 f; NJW 2011, 2202 Rn. 11 f; LG Hamburg, ZMR 2014, 740 Rn. 18; Hügel/Elzer, a. a. O., § 16 Rn. 94).

    In einem solchen Fall müssen die Wohnungseigentümer grundsätzlich in Rechnung stellen, dass der Umlageschlüssel vor oder anlässlich der Entscheidung über die Jahresabrechnung durch eigenständigen Beschluss geändert wird (BGH NJW 2011, 2202 Rn. 12).

  • BGH, 11.11.2010 - V ZR 68/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO, einer Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit bedarf es auch in Ansehung des § 708 Nr. 10 ZPO nicht, weil die Kammer die Revision gegen das Urteil nicht zulässt und die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 62 Abs. 2 WEG); ein gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel wäre nicht statthaft (BGH NJW-RR 2011, 373 Rn. 4, juris).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Gemäß § 3 Satz 1 HeizkV sind deren Vorschriften unabhängig davon anzuwenden, ob die Wohnungseigentümer durch Vereinbarung oder Beschluss eine abweichende Bestimmung getroffen haben, weshalb es den Wohnungseigentümern nicht frei steht, darüber zu beschließen, ob nach der Heizkostenverordnung abzurechnen ist, sondern die ihnen obliegende Entscheidung betrifft die Frage, wie sie die Abrechnung nach dem von der Heizkostenverordnung vorgegebenen und erst durch Vereinbarung oder - hier - durch Beschluss auszufüllenden Rahmen regeln (BGH NJW 2012, 1434 Rn. 8 f; Hügel/Elzer, a. a. O., § 16 Rn. 84).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Zwar setzt die rechtliche Beachtlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen deren notwendige inhaltliche Bestimmtheit und Klarheit voraus (BGH NJW 1998, 3713 Rn. 19, juris; NJW 2010, 933 Rn. 12).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Zwar sind Rückwirkungen, die zu einer nachträglichen Neubewertung eines bereits abgeschlossenen Sachverhalts führen, grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 2010, 2654 Rn. 10 f; NJW 2011, 2202 Rn. 11 f; LG Hamburg, ZMR 2014, 740 Rn. 18; Hügel/Elzer, a. a. O., § 16 Rn. 94).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Dass die Beschlüsse insoweit anders als vom Amtsgericht angenommen nicht bereits nichtig, sondern für ungültig zu erklären sind, ist unerheblich und begründet insoweit keinen Teilerfolg der Berufung, denn die auf denselben Lebenssachverhalt gestützten Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe betreffen keine unterschiedlichen Streitgegenstände, da Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage materiell dasselbe Ziel verfolgen (BGH NJW 2009, 3655 Rn. 5; NJW 2011, 2202 Rn. 13).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Zwar setzt die rechtliche Beachtlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen deren notwendige inhaltliche Bestimmtheit und Klarheit voraus (BGH NJW 1998, 3713 Rn. 19, juris; NJW 2010, 933 Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Ein Mehrheitsbeschluss ist in entsprechender Anwendung des § 139 BGB (nur) dann teilweise für ungültig zu erklären, wenn es sich bei den beanstandeten Teilregelungen um (rechnerisch) selbständige und abgrenzbare Teile handelt, der davon nicht betroffene Teil sinnvoller Weise Bestand haben kann und anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten (BGH NJW 2012, 2648 Rn. 10 f; Niedenführ, a. a. O., § 46 Rn. 90; Hügel/Elzer, a. a. O., § 46 Rn. 113).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG ist deshalb nur zu verlangen, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen, da andernfalls die durch § 16 Abs. 3 WEG erst ermöglichte Entscheidungsfreiheit ohne Not wieder eingeschränkt würde (BGH NJW 2010, 3298 Rn. 17; NJW 2011, 2202 Rn. 8; Hügel/Elzer, a. a. O., § 16 Rn. 96; Niedenführ/Niedenführ, a. a. O., § 16 Rn. 53).
  • LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12

    Heizkosten: Verteilungsschlüssel nur nach Wohnfläche ist unzulässig!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
    Die Wahl unter den Maßstäben Fläche/umbauter Raum oder beheizte Fläche/beheizter umbauter Raum hängt davon ab, ob nicht beheizte Räume in relevanter Zahl vorhanden sind (KG und LG Schwerin, jeweils a. a. O.; LG Berlin, ZWE 2014, 459, 460; Lammel, a. a. O., § 7 Rn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur

  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03

    Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22

    Grenzen geänderter Kostenverteilung in WEG

    Ein Wohnungseigentümer kann durch eine Mehrbelastung bei einer neuen Kostenverteilung unbillig benachteiligt sein, doch ist zu berücksichtigen, dass sich jede Änderung des Umlageschlüssels zwingend auf die Kostenlast einzelner Wohnungseigentümer negativ auswirkt (vgl. BGH ZWE 2021, 90 Rn. 13 u Rn. 27; ZWE 2010, 402, 403; LG Karlsruhe ZWE 2016, 92, 93).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 91/16

    Soll für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den

    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob insoweit von Vorneherein nur der Maßstab "beheizte Räume" anzuwenden ist (so Riecke/Schmid a.a.O.) oder im Rahmen der Berechnung der Wohnfläche die Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen von der Berechnung auszunehmen sind (so Schmidt-Futterer/Lammel a.a.O.; vgl. auch LG Karlsruhe NZM 2016, 558; Jennißen, § 16 Rdnr. 111 a).
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