Rechtsprechung
SG Stuttgart, 10.04.1995 - S 2 J 3146/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Rückforderung überzahlter Rente vom Geldinstitut nach dem Tod des Rentenempfängers
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rente für eine Tote überwiesen - Die Rentenversicherung erhält das Geld von der Bank nicht zurück, wenn davon schon die Beerdigung bezahlt wurde
Papierfundstellen
- NZS 1996, 29
Wird zitiert von ...
- BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R
Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto …
§ 118 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VI regelt insoweit besondere (spezielle) öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche (und vorbereitende öffentlich-rechtliche Ansprüche) des Rentenversicherungsträgers wegen - bedingt durch den Tod des Überweisungsadressaten - fehlgegangener Geldleistungen (dazu unter B.; siehe zu § 118 Abs. 3 SGB VI: BT-Drucks 11/4124 S 179 zu § 119 des Entwurfs;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 1; zu § 118 Abs. 4 SGB VI: BT-Drucks 13/3150 S 42 zu Nr. 17; SG Stuttgart, NZS 1996, 29).