Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008

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   BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R   

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https://dejure.org/2008,3339
BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R (https://dejure.org/2008,3339)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R (https://dejure.org/2008,3339)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 36/07 R (https://dejure.org/2008,3339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB V auch nach der Neuregelung der Honorierung ermächtigter Hochschulambulanzen im Fallpauschalengesetz zum 1. 1. 2003

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB 5 auch nach der Neuregelung der Honorierung ermächtigter Hochschulambulanzen im Fallpauschalengesetz zum 1.1.2003

  • Judicialis

    SGB V § 106 Abs 4; ; SGB V § 106 Abs 5; ; SGB V § 106 Abs 6; ; SGB V F: 23.04.2002 § 117 Abs 1 S 1; ; SGB V F: 21.12.1992 § 120 Abs 1 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Prüfgremien für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ermächtigter Hochschulambulanzen in der vertragsärztlichen Versorgung ab 1.1.2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinsichtlich der in einer ermächtigten Hochschulambulanz verordneten Leistungen; Verlagerung der Prüfungszuständigkeit von den Prüfgremien gemäß § 106 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) auf die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 33/89

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in Poliklinik durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Letztlich weiche das SG-Urteil auch von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.3.1991 (Az: 6 RKa 33/89) ab.

    Der Senat hat die Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB V daraus abgeleitet, dass die Behandlung in solchen Polikliniken zur kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung gehöre und zudem unter die "im Krankenhaus erbrachten ärztlichen Leistungen" iS von § 106 Abs. 6 SGB V (idF des GRG) zu subsumieren sei (BSGE 68, 195, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 5 S 17).

    Der Senat war bereits zum Rechtszustand unter Geltung der Reichsversicherungsordnung davon ausgegangen, dass ambulante Behandlungen in Universitäts-Polikliniken Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung sind und sich die Gewährleistungsverpflichtung der KÄV auch hierauf erstreckt (BSG SozR 2200 § 368e Nr. 10 S 25; BSGE 68, 195, 198 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 5 S 19 f).

    Wie bereits erwähnt, ergibt sich die umfassende Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB V für die Prüfung auch der Wirtschaftlichkeit der im Krankenhaus erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen aus dem eindeutigen Wortlaut von § 106 Abs. 6 SGB V. Nur soweit für einzelne Bereiche etwas Abweichendes geregelt ist, haben diese speziellen Zuständigkeitsregelungen Vorrang vor der allgemeinen Zuständigkeitsbestimmung in § 106 Abs. 6 SGB V hinsichtlich aller Leistungen, die zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gehören (vgl BSGE 68, 195, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 5 S 17).

    Keiner Entscheidung bedarf vorliegend, ob in den dreiseitigen Verträgen auf der Grundlage von § 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V zur Regelung näherer Einzelheiten der Durchführung der Ermächtigung eine hiervon abweichende Prüfzuständigkeit - etwa ausschließlich der Krankenkassen - wirksam vereinbart werden kann (ausdrücklich verneint noch in BSGE 68, 195, 199 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 5 S 20), denn eine solche Vereinbarung ist für die Hochschulambulanzen des Beigeladenen zu 2. nicht abgeschlossen worden.

  • Drs-Bund, 12.11.2001 - BT-Drs 14/7421
    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Die Änderung von § 117 Abs. 1 SGB V beruhte auf Änderungswünschen des Bundesrats (vgl BT-Drucks 14/7421, Anlage 2, Zu Art. 1 Nr. 3a - neu -).

    Die Neufassung des § 120 SGB V war abgesehen von kleineren Änderungen insbesondere begrifflicher Art bereits in den - gleichlautenden - Gesetzentwürfen der Bundesregierung bzw der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucks 14/7421 bzw 14/6893) enthalten.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2. ist nicht veranlasst, weil dieser keinen Antrag gestellt hat (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Die KÄVen sind auch insoweit nicht in den Zahlungsweg eingebunden, denn die Kosten der verordneten Arzneimittel werden direkt von den Krankenkassen gegenüber den abgebenden Apotheken beglichen (s hierzu BSGE 94, 213 RdNr 10 f = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 9 f; BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Die KÄVen sind auch insoweit nicht in den Zahlungsweg eingebunden, denn die Kosten der verordneten Arzneimittel werden direkt von den Krankenkassen gegenüber den abgebenden Apotheken beglichen (s hierzu BSGE 94, 213 RdNr 10 f = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 9 f; BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Für dieses Verpflichtungsbegehren ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz maßgeblich, soweit Vorschriften über das formelle Verfahren - insbesondere über die Zuständigkeitszuordnung oder die Zusammensetzung der zuständigen Verwaltungsstelle - betroffen sind (BSG, Urteil vom 9.4.2008 - B 6 KA 34/07 R -SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 16).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Festsetzung eines Schadensregresses wegen

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Der Senat hat vielmehr bereits in anderem Zusammenhang - hinsichtlich der Zuständigkeit für die Festsetzung von Schadensregressen bei mangelhafter zahnprothetischer Versorgung - verdeutlicht, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die entsprechenden zahnärztlichen Leistungen Teil der vertragszahnärztlichen Versorgung und als solche von der Sicherstellungsund Gewährleistungsverpflichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umfasst sind; dem vom Gesetz jeweils vorgeschriebenen Zahlungsweg kommt hingegen nur untergeordnete Bedeutung zu (BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 9, 14).
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
    Der Senat war bereits zum Rechtszustand unter Geltung der Reichsversicherungsordnung davon ausgegangen, dass ambulante Behandlungen in Universitäts-Polikliniken Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung sind und sich die Gewährleistungsverpflichtung der KÄV auch hierauf erstreckt (BSG SozR 2200 § 368e Nr. 10 S 25; BSGE 68, 195, 198 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 5 S 19 f).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Eine Regelungsabsicht des Gesetzgebers dahingehend, Streitigkeiten über Entscheidungen dieser Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anlässlich ihrer erweiterten personellen Zusammensetzung aus der bisherigen Zuständigkeit der Kammern bzw Senate für Vertragsarztangelegenheiten auszugliedern und nunmehr den Spruchkörpern für Angelegenheiten der Sozialversicherung zuzuweisen, ist auch nicht ansatzweise in den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens erkennbar (zur Notwendigkeit eindeutiger Vorgaben des Gesetzgebers für Zuständigkeitsregelungen abweichend von gefestigter oberstgerichtlicher Rechtsprechung s auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 20 RdNr 17).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Die Leistungen der Hochschulambulanzen sind insgesamt Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 20 RdNr 21) und leisten dazu faktisch einen wesentlichen Beitrag (vgl Lauterbach, ua, Bestandsaufnahme der Rolle von Ambulanzen der Hochschulkliniken in Forschung, Lehre und Versorgung an ausgewählten Standorten, Gutachten im Auftrag des BMBF, 2003; Beeretz in: Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, 2008, S 283 ff; Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der ambulanten Universitätsmedizin in Deutschland vom 2.7.2010, S 24 f, im Internet abrufbar unter http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10052-10.pdf) .
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern

    Der 6. Senat hat sich jedoch anlässlich eines Verfahrens zur Frage, welche Institution nach Einführung des veränderten Vergütungsregimes in § 120 Abs. 2 SGB V für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei von ermächtigten Hochschulambulanzen verordneten Arzneimitteln zuständig ist, anderslautend geäußert und ausdrücklich seine Zuständigkeit als Spezialsenat für Vertragsarztrecht angenommen (Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 20 RdNr 20, vgl unten Punkt B.1.b).

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des 6. Senats vom 16.7.2008 (B 6 KA 36/07 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 20) .

    Die gegenteilige Ansicht einiger Instanzgerichte (vgl unten Punkt B.1.c) und des 6. Senats des BSG (vgl obiter dictum im Urteil vom 6.5.2009, aaO, jeweils RdNr 25 und inzident im Urteil vom 16.7.2008, aaO, RdNr 20) vermögen nicht zu überzeugen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger

    Für Fragen der Zuständigkeitszuordnung im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen kommt es jedoch auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BSG-Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 36/07 R - Juris - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10

    Vergütung von Laborleistungen durch das Medizinische Versorgungszentrum eines

    Zur besseren Erfassung der Versorgungswirklichkeit und des Forschungsbedarfs in speziellen Fachgebieten wurde die Möglichkeit einer Ermächtigung nicht mehr nur für herkömmliche Polikliniken vorgesehen, sondern auf alle Ambulanzeinrichtungen von Abteilungen und Instituten einer Hochschulklinik ausgedehnt (BSG, Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 20 Rn. 17; vgl. BT-Drucks. 14/7862, S. 4).
  • LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Verordnung von Interleukin 2

    Für sie sind bei der Erbringung dieser Leistungen gemäß § 95 Abs. 4 Satz 2 SGB V sämtliche vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung bindend (vgl. BSG v. 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R - juris Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 110/16

    Arzneimittelregresse wegen der Verordnung intravenöser Immunglobuline;

    Das ergibt sich aus § 106 Abs. 4 S 1 iVm Abs. 2 S 4 SGB V, wonach diese Prüfgremien Prüfungen für die Krankenkassen und die KÄV durchführen, welche gemäß § 106 Abs. 1 SGB V die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen überwachen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 20 und Nr. 57) .
  • SG Hannover, 21.09.2016 - S 78 KA 148/13

    Rechtmäßigkeit von Arzneimittelregressen für Verordnungen von Immunglobulin zur

    Für die Frage der Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB V hat das BSG zunächst darauf abgestellt, ob die maßgeblichen Leistungen von der Sicherstellungs- und Gewährleistungsverpflichtung der KV(en) umfasst sind (Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 36/07, Rn 20 mwN).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3007
LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER (https://dejure.org/2008,3007)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER (https://dejure.org/2008,3007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Ermächtigung zur Ausübung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort in einer Zweigpraxis; Übertragen der unmittelbar nur die Entfernung zwischen Hauptpraxis und Wohnsitz betreffenden Grundsätze auf die Tätigkeit von Belegärzten bezogen auf ...

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Zahnarztes und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgens zur Ausübung seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort in Zweigpraxis; Verletzung der Residenzpflicht eines Zahnarztes bei Nichtbestehen der Möglichkeit des Erreichens der eigenen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Residenzpflicht bei Zweigpraxis?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzt- und Berufsrecht - Keine Zweigpraxis auf Sylt

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung zur Führung einer zahnärztlichen Zweigpraxis auf Sylt

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen über die hier allein in Betracht kommende Regelungsanordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die vorläufige Erteilung einer Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis zu entscheiden ist, hat das Sozialgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA ER) dargelegt.

    Soweit deren Auslegung im Einzelnen bisher umstritten ist, insbesondere bezogen auf die Frage, inwieweit Bedarfsgesichtspunkte dabei berücksichtigt werden dürfen (vgl. Beschl. des Senats vom 13. Februar 2008 a. a. O.; Wollersheim, Genehmigung von Zweigpraxen, GesR 2008, 281 jeweils mit w. Nachw.), dürften hier allerdings Bedarfgesichtspunkte der Annahme einer Verbesserung der Versorgung schon deshalb nicht entgegenstehen, weil es nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten zurzeit keinen MKG-Chirurgen auf Sylt gibt.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Die Ermächtigung zur Tätigkeit in einer Zweigpraxis betrifft nicht die stärker geschützte Freiheit der Berufswahl, sondern lediglich die Berufsausübung, und die Beschränkung wirkt sich darüber hinaus sehr viel weniger einschneidend aus als andere Ausübungsregelungen wie z. B. Zulassungssperren nach §§ 99 ff SGB V, §§ 12 ff. Ärzte-ZV (vgl. dazu BSG, Urt. v. 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R, BSGE 82, 41 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Im Übrigen hat sich der Antragsteller auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. November 2007 (L 4 KA 56/07 ER) bezogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    So hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 14. Juli 1999 (L 5 KA 3006/98, MedR 2000, 385-387, veröffentl. in juris) im Hinblick auf die erforderliche postoperative Nachsorge eine Fahrzeit von insgesamt 40 Minuten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Praxis und Belegkrankenhaus als zu lang angesehen.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach Ansicht des BSG sei es zulässig, dass ein Vertragszahnarzt nicht mehr als 13 Wochenstunden, d. h. 55 Stunden monatlich, an weiteren Orten tätig sei (unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 20/01 R).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urt. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 13/06 R, insbesondere Rz. 13) folge aus dem Zulassungsstatus eine grundsätzliche Verpflichtung zur "Dienstbereitschaft rund um die Uhr".
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Vielmehr sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie z. B. das Ausmaß der Patientenbezogenheit der Tätigkeit, und ob ein Arzt in einer Einzelpraxis oder in einer größeren Gemeinschaftspraxis tätig ist, soweit in einer solchen Gemeinschaftspraxis sichergestellt ist, dass zu den angekündigten Sprechstundenzeiten immer ein Arzt oder mehrere Ärzte in der Praxis den Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urt. v. 5. November 2003 - B 6 KA 2/03, SozR 4-5520 § 24 Nr. 1, juris Rz. 32).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90

    Krankenversicherung - Gemeinschaftspraxis - Beendigung - Feststellung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen des Gebots der persönlichen Leistungserbringung (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. August 1992 - 6 RKa 36/90) könne die Versorgung der Versicherten am Vertragzahnarztsitz daher auch durch seine Ehefrau erfolgen.
  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Das BSG hat die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen und u. a. dargelegt, wenn § 39 Abs. 4 Nr. 3 BMV-Ä ausspreche, dass Wohnung und Praxis des Belegarztes so nahe am Krankenhaus liegen müssten, dass die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleistet sei, würden darin nur im Vertragsarztrecht ohnehin allgemein geltende Pflichten präzisiert wie für die Versorgung der Versicherten in erforderlichem Maße zur Verfügung zu stehen (§ 20 Abs. 1 Ärzte-ZV), den Wohnsitz im Nahbereich des Vertragsarztsitzes zu nehmen (§ 24 Abs. 2 Ärzte-ZV), Leistungen persönlich zu erbringen (§ 32 Abs. 1 Ärzte-ZV) (BSG, Beschl. v. 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, juris Rz. 7).
  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 346/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassung - Residenzpflicht - keine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach dem von der Beigeladenen zu 1) zitierten Beschluss des Sozialgerichts Marburg vom 27. August 2007 (S 12 KA 346/07 ER) sei fraglich, ob die Ermächtigung zur Tätigkeit in Zweigpraxis bei einer Fahrtzeit zwischen Haupt- und Zweigpraxis von mehr als maximal 45 Minuten nicht von vornherein ausgeschlossen sei.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Andererseits steht außer Frage, dass ungeachtet der damit verbundenen Erweiterung der Möglichkeiten der Arztwahl nicht bereits das bloße Hinzutreten eines weiteren Behandlers eine Verbesserung der Versorgung darstellt; dies folgt bereits daraus, dass es andernfalls der einschränkenden Voraussetzung "Verbesserung" nicht bedurft hätte (ganz hM: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10.7.2008 - L 4 B 405/08 KA ER - NZS 2009, 530 = MedR 2008, 683 = Breith 2008, 833 = GesR 2008, 551; SG Dortmund, Beschluss vom 22.1.2008 - S 16 KA 171/07 ER -, MedR 2008, 242; SG Marburg, Urteil vom 7.3.2007 - S 12 KA 701/06 - juris RdNr 54, ebenso Urteil vom 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 - juris RdNr 22; Wollersheim, GesR 2008, 281, 283; Pawlita aaO, § 95 RdNr 239; unklar Orlowski/Halbe/Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, aaO, S 97, 98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit vom eigentlichen Vertragsarztsitz (§ 18 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV) hin auf einen weiteren Ort in Form einer Zweigpraxis (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV) ist für die Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 12 GG nicht von zentraler Bedeutung (zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit vom eigentlichen Vertragsarztsitz (§ 18 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV) hin auf einen weiteren Ort in Form einer Zweigpraxis (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV) ist für die Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 12 GG nicht von zentraler Bedeutung (zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER -).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Nach LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de verletzt der Vertragsarzt die sog. Residenzpflicht, wenn er seine Praxis regelmäßig nicht von seiner Wohnung aus innerhalb angemessener Zeit erreichen kann; es spricht im Grundsatz dafür, die hierfür geltenden Maßstäbe auch auf die Entfernung zwischen Vertrags(zahn)arztsitz und Zweigpraxis zu übertragen; dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Ermächtigung bereits an der Entfernung zwischen seinem Vertragsarztsitz und dem beabsichtigten Sitz der Zweigpraxis von mehreren hundert Kilometern scheitern müsste; es spricht einiges dafür, dass das VÄndG bezogen auf den Betrieb einer Zweigpraxis eine Einschränkung der Residenzpflicht beinhaltet.
  • SG Düsseldorf, 27.08.2008 - S 2 KA 141/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Bedarfsprüfung bei der Genehmigung einer

    Auch wenn die Regelungen der § 6 Abs. 6 BMV-Z, § 8a Abs. 1 EKV-Z ihre Grundlage in der allgemeinen Kompetenz der Partner der Bundesmantelverträge zur vertraglichen Regelung der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V finden und insofern die Vorgaben des § 24 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV konkretisieren sollten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/06 KA ER - Harney/Müller, Bedarfsprüfung bei der ärztlichen Zweigpraxis?, NZS 2008, 286, 289), handelt es sich bei ihnen jedenfalls nicht um abschließende Norminterpretationen des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).
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