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OLG Hamm, 21.03.1991 - 27 U 181/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1991, 467
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer …
Mit dieser Zielrichtung mag der Verordnungsgeber ausgestiegene oder künftige Fahrgäste des haltenden Verkehrsmittels, insbesondere Kinder und ältere Menschen, in ihrer Gesamtheit möglicherweise als schutzbedürftiger angesehen haben als andere Fußgänger, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines unachtsamen Verhaltens höher sein dürfte (vgl. dazu BGHSt 13, 169, 175; OLG Hamm, NZV 1991, 467; OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30). - LG Leipzig, 26.09.2005 - 1 T 1062/05
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2005; Konstitutive Wirkung einer …
Mit dieser Zielrichtung mag der Verordnungsgeber ausgestiegene oder künftige Fahrgäste des haltenden Verkehrsmittels, insbesondere Kinder und ältere Menschen, in ihrer Gesamtheit möglicherweise als schutzbedürftiger angesehen haben als andere Fußgänger, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines unachtsamen Verhaltens höher sein dürfte (vgl. dazu BGHSt 13, 169, 175; OLG Hamm, NZV 1991, 467; OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30). - LG Kiel, 01.02.2019 - 4 O 106/19
Haftung bei Kfz-Unfall: Pflicht zur Geschwindigkeitsreduzierung bei Kindern auf …
In jedem Fall hätte die Beklagte zu 2) ihre Geschwindigkeit nahe der Schule in dem Bereich der Haltestelle, in dem sich für die Beklagte zu 2) erkennbar viele Kinder aufhielten, von denen einige auch quer über die Straße liefen, auf unter 20 km/h (Anhaltegeschwindigkeit) reduzieren müssen und die auf dem Gehweg befindlichen Kinder, einschließlich der Geschädigten, stets im Blick behalten müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.03.1991, 27 U 181/90, abgedruckt in: NVZ 1991, 467).