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OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss (OWi) 357/91 - (OWi) 148/91 I |
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Papierfundstellen
- MDR 1992, 285
- NZV 1992, 43
- NZV 1992, 43 Anmerkung[
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
Das BVerfG hat jedoch entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde dann keinen Erfolg hat, wenn die festgesetzte Geldbuße keinen schweren und unabwendbaren Nachteil i.S. von § 93 a BVerfGG a.F.(vgl. § 93 c S.2 BVerfGG n.F.) darstellt, und daß dies bei Geldbußen der Fall ist, die den Betrag von 80 DM nicht erreichen und nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden (BVerfGE 66, 211 ).
- OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99 An der gegenteiligen Auffassung, nach der bei Geldbußen von nicht mehr als 75,- DM die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs ausscheidet, weil in diesen Fällen die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben würde (NZV 1992, 43 = VRS 82, 44), hält der Senat nach der Neuregelung des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht mehr fest.
Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. September 1991 - 5 Ss (OWi) 357/91 - 148/91 I, abgedruckt in NStE Nr. 18 zu § 80 OWiG = NZV 1992, 43 f. = VRS 82, 44 ff., die Auffassung vertreten, bei Geldbußen von nicht mehr als 75 Deutsche Mark komme die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG a.F. = § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG n.F.) grundsätzlich nicht in Betracht, weil in solchen Fällen eine Verfassungsbeschwerde wegen Fehlens eines schweren Nachteils im Sinne des § 93 a BVerfGG a.F. keinen Erfolg habe.
- OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
Bußgeldverfahren, rechtliches Gehör, letztes Wort, Verfahrensrüge
Dem Gebot des rechtlichen Gehörs wird bereits entsprochen, wenn der Betroffene Gelegenheit zur Äußerung hatte und zwar auch zur schriftlichen Äußerung, soweit die mündliche Anhörung nicht vorgeschrieben ist (BayObLG NZV 1992, 43, 44;… Wieser, a. a. O.).Nur dann, wenn der Betroffene überhaupt keine Möglichkeit hatte, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, liegt ein Verfassungsverstoß vor (vgl. BayObLG NZV 1992, 43, 44;… Wieser, a. a. O.).
- BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92
Verfahrensverstoß; Versagung; Rechtliches Gehör; Zulassungsbeschränkung; …
Der Senat vermag sich der beiläufig geäußerten Auffassung des OLG Düsseldorf (NZV 1992, 43/44; nunmehr auch Göhler NStZ 1991, 77) nicht anzuschließen, wonach eine Zulassung der Rechtsbeschwerde Wegen Versagung rechtlichen Gehörs bei geringfügigen Geldbußen nicht geboten sei, weil eine hierauf gestützte Verfassungsbeschwerde mangels schweren und unabwendbaren Nachteils im Sinne von § 93 a BVerfGG a.F. (§ 93 c Abs. 2 BVerfGG n. F.) grundsätzlich keinen Erfolg haben könne.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1992, 43/44) erfordert keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG , da diese Entscheidung nicht auf der abweichenden Meinung beruht, sondern sich vielmehr darauf stützt, dass rechtliches Gehör nicht versagt worden sei.
- OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261). - OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
Rechtsbeschwerde; Begründung; rechtliches Gehör; Verletzung; Ablehnungsantrag
Auch bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 80 Abs. 2 OWiG kann der Zulassungsantrag auf die Versagung des rechtlichen Gehörs gestützt werden, da dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG durch die Vorschrift des § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt wird (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i). - OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom …
Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Hamm, Senat im Beschluss vom 27. Mai 2004, 2 Ss OWi 332/04; Beschl. v. 28. Oktober 2003, 1 Ss OWi 664/03; OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16 i). - OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04
Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden
Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 28. Oktober 2003, 1 Ss OWi 664/03; OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16 i). - OLG Hamm, 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05
Entbindungsantrag; Aufklärung; Ermessen des Gerichts; ausreichende Begründung der …
Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i). - OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
Widerruf der Strafaussetzung
(OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 285). - OLG Hamm, 28.10.2003 - 1 Ss OWi 664/03
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Entbindung des Betroffenen von der …
Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i). - OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04
Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der …
- OLG Hamm, 29.04.2005 - 2 Ss OWi 209/05
Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Begründung der …
- OLG Hamm, 16.04.2007 - 1 Ss OWi 247/07
Entbindung vom Erscheinen; Ermessen des Gerichts; Gründe; Verwerfung des …
- OLG Jena, 13.10.2005 - 1 Ss 261/05
Zulassung