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   VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 165.01   

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https://dejure.org/2002,19929
VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 165.01 (https://dejure.org/2002,19929)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2002 - 11 A 165.01 (https://dejure.org/2002,19929)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2002 - 11 A 165.01 (https://dejure.org/2002,19929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Genehmigung eines Omnibuslinienverkehrs ; Sachfremde Bewertungen bei der Auslegung des Rechtsbegriffs befriedigende Verkehrsbedienung; Wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Omnibuslinienverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 165.01
    Hiernach hat der Unternehmer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn er die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000, DVBl. 2000, 1614 ).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 165.01
    Diese sind jedoch vorliegend nicht erfüllt, da sowohl der zwingende Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG (1.) als auch der zwingende Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b PBefG (2.) zum jetzigen, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 39.87 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29) Zeitpunkt eingreifen.
  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 2 UE 922/07

    Genehmigung von Linienverkehr mit Omnibussen

    In seiner Entscheidung vom 20. März 2002 (- 11 A 165.05 -, NZV 2002, 341) hat dieses Verwaltungsgericht zwar ausgeführt, dass es nach der im Rahmen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) und Nr. 2 b) PBefG gebotenen Gesamtwürdigung nicht zu beanstanden sei, wenn die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Bedeutung des bereits vorhandenen öffentlichen Schienenverkehrs sowie dessen zeitliche Bedienung dem Fahrpreis bei der Beurteilung der befriedigenden Verkehrsbedienung keine maßgebliche Bedeutung zumesse.
  • VG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 12 E 5424/05

    Konkurrentenklage eines Eisenbahnunternehmens gegen Genehmigung im Linienverkehr.

    Die gerichtliche Kontrolle ist im Wesentlichen darauf beschränkt, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat; ob die Behörde sämtliche betroffenen Belange ermittelt und in die Abwägung eingestellt hat; ob sie die objektive Gewichtung eines Belanges verkannt hat; schließlich ob das Planungsergebnis zur objektiven Gewichtung eines Belanges außer Verhältnis steht (VG Augsburg, Urt. v. 20.12.2005 - Au 3 K 05.346, veröffentlicht in JURIS; VG Berlin, Urt. v. 20.03.2002 - 11 A 165.01 - NZV 2002, 341 - 343, wonach die gerichtliche Überprüfung eingeschränkt ist wie bei einer Prüfungs- oder sonstigen Leistungsbewertung).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2008 - 12 U 28/08

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Entgleisen einer

    Andererseits muss auch derjenige, der es gewohnt ist, in Gefahrensituationen zu arbeiten, so weit wie möglich davor geschützt werden, dass er durch ein unbedachtes, jedoch nahe liegendes Verhalten zu Schaden kommt (vgl. BGH NZV 2002, 341).
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