Rechtsprechung
   LG Aachen, 06.11.2003 - 2 S 213/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17245
LG Aachen, 06.11.2003 - 2 S 213/03 (https://dejure.org/2003,17245)
LG Aachen, Entscheidung vom 06.11.2003 - 2 S 213/03 (https://dejure.org/2003,17245)
LG Aachen, Entscheidung vom 06. November 2003 - 2 S 213/03 (https://dejure.org/2003,17245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Erlassvertrages durch die Bezahlumg einer "Endabrechnung"; Maßgeblichkeit des Empfängerhorizonts für die Auslegung als Angebot zur endgültigen Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 170
  • NZV 2004, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Die vom Berufungsgericht vertretene Ansicht entspricht einer verbreiteten Auffassung, wonach eine Abrechnung nach Maßgabe des DAV-Abkommens als Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages und die Gebührenzahlung des Versicherers als dessen Annahme anzusehen sei (LG Aachen, NZV 2004, 149, 150 = NJW-RR 2004, 170 f.; LG München I, NZV 2004, 413; LG Osnabrück, Schaden-Praxis 2003, 327; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2004, 176; AG Berlin-Mitte, NZV 2004, 414 f.; AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2001, 430; AG Geislingen, Schaden-Praxis 2003, 28, 29; AG Ingolstadt, AGS 2004, 171; AG Schwerte, Schaden-Praxis 2001, 361 f.).
  • LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04

    Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages durch Übersendung einer Abrechnung

    Streitet der Anwalt mit dem Versicherer über einzelne Schadenspositionen und übersendet sodann - ohne dass eine ausdrückliche einvernehmliche Regelung über sämtliche Ansprüche getroffen worden ist - eine Abrechnung auf der Grundlage der Regulierungsempfehlungen, sehen viele Instanzgerichte dies als Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages im Hinblick auf die noch streitigen materiellrechtliche Ansprüche des Geschädigten (vgl. LG Aachen NJW-RR 2004, 170 [LG Aachen 06.11.2003 - 2 S 213/03] ; LG Bonn, Urteil vom 17.11.2000, 1 O 484/99; LG Köln, Urteil vom 19.11.2002, 8 O 280/02; AG Aachen, Urteil vom 28.08.2003, 84 C 136/03; AG Köln, Urteil vom 04.09.2002, 261 C 140/02; AG Ingolstadt, Urteil vom 10.02.2004, 12 C 2400/03 ; AG München, Urteil vom 30.10.2002, 342 C 21559/02).

    Als solche Umstände des Einzelfalls können beispielsweise berücksichtigt werden, dass die Abrechnung des Anwalts als "Endabrechnung" überschrieben ist (vgl. LG Aachen, Urt. v. 06.11.2003, 2 S 213/03 , NJW-RR 2004, 170), im Begleitschreiben mitgeteilt wird, dass die Angelegenheit mit dieser Abrechnung erledigt sein soll (vgl. LG Bonn, Urt. v. 17.11.2000, 1 O 484/99) oder vorher vertretene Rechtsstandpunkte nicht mehr aufrecht erhalten werden (vgl. LG Köln, Urt. v. 19.11.2002, 8 O 280/02).

  • OLG Bremen, 14.03.2006 - 3 U 72/05

    DAV-Abkommen

    Erhielt die Beklagte von der Rechtsanwältin der Klägerin eine sich auf diese DAV-Empfehlungen beziehende, die 17, 5/10-Pauschgebühr ausweisende Kostennote, so konnte und durfte sie dies nach allem redlicherweise nach §§ 133, 157 BGB als eine Erklärung dahin verstehen, dass die Klägerin die erhaltenen Zahlungen als vollständige außergerichtliche Schadenregulierung akzeptierte und damit auf darüber hinausgehende Forderungen verzichten wollte (ebenso LG Aachen NJW-RR 04, 170; AG Berlin-Mitte NZV 04, 414; AG München NZV 04, 415; Palandt/Heinrichs, 65. Aufl., Rdnr. 5a zu § 397 BGB; OLG Jena, Urt. v. 12.10.05 - 2 U 293/05 - zweifelnd OLG Celle DAR 03, 556).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht