Weitere Entscheidung unten: AG Itzehoe, 11.04.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34954
LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 504 Qs 7/07 (https://dejure.org/2007,34954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Vielmehr wird aus § 225 Abs. 3 InsO und § 302 InsO der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass der Schuldner zur Zahlung der Geldbuße weiter verpflichtet bleiben soll (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 14. September 2006 - 21 Qs 108/06).
  • LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05

    Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten (vgl. LG Münster NStZ 2005, 711).
  • OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. Mitsch in KK-OWiG, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdn. 12; OLG Koblenz NStZ 1992, 194 f.).
  • LG Duisburg, 08.01.2013 - 69 Qs 2/13

    Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit aus der Abgabe der eidesstattlichen

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen, ausschöpfen, z. B. durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. z. B. LG Berlin v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07, NZV 2007, 373 f.; Mitsch , in: Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Auflage 2006, § 96 OWiG, Rn. 12; Seitz , in: Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 15. Auflage 2009, § 96 OWiG, Rn. 13).
  • LG Erfurt, 29.11.2011 - 7 Qs 225/11

    Erzwingungshaft wegen Nicht-Zahlung einer Geldbuße ?

    Im Übrigen muss der Betroffene - trotz der eidesstattlichen Versicherung - ohnehin alle zumutbaren Maßnahmen ausschöpfen, um die Geldbuße zu begleichen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. zu diesen Kriterien und Maßstäben LG Lüneburg, Beschl. v. 05.06.2009, 26 Qs 112/09; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007, 504 Qs 7/07, Juris).
  • AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20

    Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten und erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen bzw. ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 - NStZ 1992, 194; LG Arnsberg, Beschl. 02.02.2006 - 2 Qs 19/06 - NZV 2006, 446; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 -, NZV 2007, 373).
  • LG Flensburg, 26.08.2011 - II Qs 48/11

    Beschluss der Anordnung der Erzwingungshaft ist aufzuheben bei Eröffnung des

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten, erreichbare finanzielle Möglichkeiten heranzuziehen, ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007, Az.: 504 Qs 7/07, zitiert nach [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16155
AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 11. April 2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Lenkzeitverstöße - nicht mehr als Ordnungswidrigkeit strafbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    FPersG - Kein Bußgeld für Lenkzeitverstöße

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1987 - 5 Ss OWi 151/87
    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Köln, 02.06.1987 - Ss 605/86

    Zusammenrechnung von Geldbußen mehrerer Taten; Voraussetzung der Verbindung

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • BayObLG, 30.09.1987 - 3 ObOWi 107/87

    Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit und Unterschreitung der

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Insoweit ist die vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 3 FPersG gegebene Rechtslage ebenso überholt wie die auf dieser Grundlage (zutreffend) ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg NZV 2007, 372; OLG Frankfurt DAR 2007, 473; OLG Koblenz NJW 2007, 2344; AG Itzehoe NZV 2007, 373), wonach noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 in Verbindung mit den Bußgeldvorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung betreffend die Lenk- und Ruhezeiten seit dem 11. April 2007 nicht mehr geahndet werden können.
  • OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Für alle Entscheidungen, die einerseits nach dem 11.04.2007 und andererseits vor dem Inkrafttreten der Änderungen des FPersG am 07.07.2007 ergangen sind, bestand damit zunächst für diesen eng begrenzten Zeitraum von ca. 3 Monaten ein entsprechendes Ahndungsdefizit (so im Ergebnis für diesen Zeitraum auch: OLG Koblenz, NJW 2007, 2344; OLG Hamburg, NZV 2007, 372; OLG Frankfurt, DAR 2007, 473; AG Itzehoe, DAR 2007, 278).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht