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   OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97   

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OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97 (https://dejure.org/1998,3980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.1998 - 8 L 3363/97 (https://dejure.org/1998,3980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - 8 L 3363/97 (https://dejure.org/1998,3980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsgruppenorientierter Beitragsmaßstab für in eigener Praxis niedergelassene Zahnärzte; Beitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 57 (Ls.)
  • DÖV 1999, 82
  • NdsVBl 1999, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Januar 1993 (DVBl. 1993, 725) unterstrichen, daß ein wesentlich vorteilsbezogener Maßstab, der sich in einkommensabhängigen Beitragsstufen niederschlage, lediglich e i n unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzipes zulässiger Beitragsmaßstab in der Beitragsordnung einer berufständischen Kammer sein kann (ebenso ausdrücklich: BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - 1 C 48.65 -, BVerwGE 39, 100, 106).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Januar 1993 (DVBl. 1993, 725) unterstrichen, daß ein wesentlich vorteilsbezogener Maßstab, der sich in einkommensabhängigen Beitragsstufen niederschlage, lediglich e i n unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzipes zulässiger Beitragsmaßstab in der Beitragsordnung einer berufständischen Kammer sein kann (ebenso ausdrücklich: BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - 1 C 48.65 -, BVerwGE 39, 100, 106).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1996 - 8 L 728/95

    Ärztekammer; Höhe der Beiträge; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97
    Dabei berücksichtigt der Senat, daß die Tätigkeit sowohl der Ärztekammer als auch der Zahnärztekammer in erster Linie auf die selbständig praktizierenden Ärzte bzw. Zahnärzte abgestellt ist und diese deshalb den größten Nutzen hieraus haben (ausdrücklich Senatsurt. v. 29.11.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.1977 - 2 A 22/76

    Anforderungen an die Ermittlung der Mitgliedsbeiträge eines Zahnarztes für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.1998 - 8 L 3363/97
    Deshalb teilt der erkennende Senat mit dem Verwaltungsgericht die nach wie vor zutreffende Auffassung des Oberverwaltungsgericht Koblenz (Urt. v. 25.5.1977, NJW 1977, 2129, 2130), daß Art. 3 Abs. 1 GG eine beitragsmäßige Pauschalierung in Gestalt einer Gleichbehandlung insbesondere aller selbständig in eigener Praxis tätigen Zahnärzte ohne Rücksicht auf den Umfang der Praxisausübung erlaubt.
  • OVG Niedersachsen, 19.10.1998 - 8 L 1817/98

    Berufsgruppenorientierter Beitragsmaßstab für; Beitragsmaßstab,

    Dieses Erfordernis gilt unabhängig davon, ob - im Bereich der hier streitigen Kammerbeiträge - der Satzungsgeber Regelungen trifft, die vorrangig an die Leistungsfähigkeit anknüpfen und deshalb nach dem Einkommen der Beitragspflichtigen differenziert sind, oder ob er eine Beitragsregelung formuliert, die ausschließlich oder vornehmlich an die berufliche Stellung oder die berufliche Tätigkeit einer bestimmten beitragspflichtigen Gruppe anknüpft (Senatsurt. v. 15.6.1998 - 8 L 3363/97 - BVerwG, Urt. v. 10.9.1974, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23, S. 65).

    Auch den vorrangig berufsgruppenorientiert vorteilsbezogenen Maßstab der Beitragsordnung der Beklagten hat der erkennende Senat als mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar qualifiziert (Senatsurt. v. 15.6.1998, a.a.O. zur BO 1993 und BO 1994).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Kammerarbeit der Beklagten in besonders hohem Maße auf die Belange der praktizierenden Zahnärzte - seien sie in eigener Praxis praktizierend oder in abhängiger Tätigkeit beschäftigt - ausgerichtet ist (ausdrücklich: Senatsurt. v. 15.6.1998, a.a.O.).

    Dabei bezieht der Senat in gefestigter Rechtsprechung den Umstand in die Beurteilung ein, dass die Gruppe der in eigener Praxis niedergelassenen Zahnärzte allein etwa 75 v.H. des Mitgliederbestandes der Beklagten repräsentiert (Senatsurt. v. 15.6.1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 17 A 2220/09

    Zulässigkeit eines erhöhten Kammerbeitrags für einen Zahnarzt für den Betrieb

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 5 A 3533/06 -, juris, Rdn. 6 und 8 (Apothekerkammer); OVG Niedersachsen, Urteil vom 15. Juni 1998 - 8 L 3363/97 -, NdsVBl 1999, 19 = juris, Rdn. 5 (Zahnärztekammer).

    Ein solcher pauschalierter berufsgruppenbezogener Beitragsmaßstab ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise die Annahme gerechtfertigt ist, dass den Kammermitgliedern je nach Statuszugehörigkeit ein unterschiedlich großer materieller und immaterieller Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten erwächst, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1971 - I C 48.65 -, BVerwGE 39, 100 = juris, Rdn. 34; vom 10. September 1974 - I C 48.70 -, Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 23 (jeweils Ärztekammer); vom 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, a.a.O. = juris, Rdn. 18; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15. Juni 1998 - 8 L 3363/97 -, a.a.O.

  • VG Oldenburg, 17.09.2002 - 12 A 2622/00

    Beitragsbemessung; Beitragserlass; Beitragsermäßigung; Beitragsmaßstab;

    Dem Satzungsgeber ist nicht verwehrt, im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitragsordnung Pauschalierungen vorzunehmen; er ist auch nicht gehalten, allen Besonderheiten der Mitglieder beitragsmäßig Rechnung zu tragen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. Juni 1998 - 8 L 3363/97 -, Nds. Rpfl. 1999, 34 m.w.N.).

    Ebenso ist festzustellen, dass ein wesentlich vorteilsbezogener Maßstab, der sich in einkommensabhängigen Beitragsstufen niederschlägt, lediglich ein unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips zulässiger Beitragsmaßstab in der Beitragsordnung einer berufständischen Kammer sein kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. Juni 1998, a.a.O. und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 94.98 -, GewArch 1999, 23 f.; ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24 ff. und Urteil vom 25. November 1971 - 1 C 48.65 -, BVerwGE 39, 100, 106; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, Nds. VBl.

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