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   OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99   

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OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99 (https://dejure.org/1999,8823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.1999 - 13 M 3932/99 (https://dejure.org/1999,8823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 1999 - 13 M 3932/99 (https://dejure.org/1999,8823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2001, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1984 - 13 B 10/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99
    Schon in seinem Beschluss vom 26. November 1984 (- 13 B 10/84 - SPE 904, Nr. 5) hat der Senat entschieden, dass im Verfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klasse der Erfolg der Klage in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich sein muss.

    Die getroffene Prognoseentscheidung, die die Konferenz zutreffend auf die Beobachtung des Antragstellers im abgelaufenen Schuljahr gestützt hat (vgl. Senatsbeschluss v. 26.11.1984 - 13 B 10/84 - SPE 904 Nr. 5) findet ihre Grundlage zum einen in den Leistungen der 12 Fächer nach § 9 Abs. 2 VO-GOF.

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99
    Nur in derartigen Ausnahmefällen kann stattdessen eine erfolgsunabhängige Folgenabwägung - wie sie das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall vorgenommen hat - angestellt werden, wenn dies die einzige wirksame Rechtsschutzmöglichkeit ist (BVerfG, NVwZ 1997, 479, 480).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99
    Diese Prognose ist in den angefochtenen Konferenzbeschlüssen eindeutig negativ ausgefallen, sodass die Klassenkonferenz die Anwendung der Ausgleichsregelung abgelehnt hat: Bei dieser Prognoseentscheidung handelt es sich um eine fachlich-pädagogische Beurteilung, die weiterhin - insbesondere auch im Hinblick auf die zum Prüfungsrecht ergangenen Beschlüsse des BVerfG vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 u. BVerfGE 84, 59) - einer gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen ist.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99
    Diese Prognose ist in den angefochtenen Konferenzbeschlüssen eindeutig negativ ausgefallen, sodass die Klassenkonferenz die Anwendung der Ausgleichsregelung abgelehnt hat: Bei dieser Prognoseentscheidung handelt es sich um eine fachlich-pädagogische Beurteilung, die weiterhin - insbesondere auch im Hinblick auf die zum Prüfungsrecht ergangenen Beschlüsse des BVerfG vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 u. BVerfGE 84, 59) - einer gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08

    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von

    Hierfür steht der Konferenz ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass die Versetzungsentscheidung rechtlich nur eingeschränkt dahingehend überprüft werden kann, ob die Konferenz die nach Maßgabe der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten hat, ob sie von ihrem Beurteilungsspielraum einen dem Zweck des § 59 Abs. 4 NSchG entsprechenden Gebrauch gemacht hat, von einer richtigen und ausreichenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist, allgemeingültige Beurteilungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (Senat, Beschl. v. 27.9.2007 - 2 ME 598/07 - unter Hinweis auf Beschl. d. zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl. 2001, 120 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 06.10.2009 - 12 K 3589/09

    Aufnahmeprüfung für das Gymnasium; Grundschulempfehlung; gerichtliche

    Dabei ist die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt möglich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2002, a.a.O.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.1999, 13 M 3932/99, juris; allgemein zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte von schulischen Prüfungsleistungen: Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage [2007], § 65 RdNr. 1347 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2003 - 2 O 403/03

    Keine Wiederholung der letzten Klasse bei mangelnder Lernhaltung

    Der Klassenkonferenz ist danach wie bei der eigentlichen Bewertung schulischer Leistungen eine weitgehende Beurteilungsermächtigung erteilt, deren Handhabung nur darauf überprüfbar ist, ob der Klassenkonferenz Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob die Konferenz von unrichtigen Tatsachen ausgegangen ist, gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 15.09.1992 - 9 S 2097/92 -, [juris]; NdsOVG, Beschl. v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl 2001, 120; allgemein zum Beurteilungsspielraum bei prognostischen Einschätzungen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - BVerwG 7 C 57.79 -, BVerwGE 64, 238).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 3 S 54.22

    Aufnahme in eine Berliner Schule besonderer pädagogischer Prägung

    Auch besteht aus demselben Grund kein Anlass, in diesem Punkt einen - ebenfalls gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - fachlich-pädagogischen Wertungsspielraum anzunehmen, wie er etwa bei Prognoseentscheidungen in Bezug auf Versetzungen bejaht wird, die davon abhängen, dass eine erfolgreiche Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - OVG 3 S 112/21 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 1999 - 13 M 3932/99 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19

    Ausgleichsregelung; Informationspflichten; Mitarbeit erfolgreiche; Prognose;

    Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren fachlich-pädagogischen Prognoseentscheidungen als auch den Lehrkräften bei der Notenvergabe stehen demnach ein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum zu (vgl. Senatsbeschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, NVwZ-RR 2008, 785, juris Rn. 4 und v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2003 - 2 M 407/03

    Wiederholung, Lernhaltung, Fachoberschulreife, Beurteilung, pädagogische

    Der Klassenkonferenz ist danach wie bei der eigentlichen Bewertung schulischer Leistungen eine weitgehende Beurteilungsermächtigung erteilt, deren Handhabung nur darauf überprüfbar ist, ob der Klassenkonferenz Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob die Konferenz von unrichtigen Tatsachen ausgegangen ist, gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 15.09.1992 - 9 S 2097/92 -, [juris]; NdsOVG, Beschl. v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl 2001, 120; allgemein zum Beurteilungsspielraum bei prognostischen Einschätzungen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - BVerwG 7 C 57.79 -, BVerwGE 64, 238).
  • VG Braunschweig, 19.08.2003 - 6 B 315/03

    Bewertung der Leistungen einer Schülerin in den Fächern Biologie und Sport;

    Im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Prüfungsrechts geht die Kammer davon aus, dass den Lehrern ebenso wie den Prüfern und Prüfungsgremien im Bereich einer fachlich-wissenschaftlichen Bewertung von Prüfungsleistungen wegen der Eigenart des Bewertungsvorgangs ein der verwaltungsgerichtlichen Prüfung entzogener Bewertungsspielraum zusteht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. vom 13.03.1998, 6 B 28.98 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.11.1999, 13 M 3932/99 und 13 M 4354/99; Beschl. vom 23.11.1999, 13 M 4473/99 und 13 M 3944/99; VG Braunschweig, Urt. vom 25.11.1998, 6 A 61196/97, Beschl. vom 23.08.2000, 6 B 362/00).
  • VG Braunschweig, 30.10.2003 - 6 A 663/02

    Beurteilbarkeit; Beurteilungsspielraum; Fehlzeiten; Klassenkonferenz;

    Im Rahmen einer solchermaßen eingeschränkten Kontrollbefugnis können die Gerichte die Notengebung lediglich daraufhin überprüfen, ob sie auf der Grundlage eines fehlerfreien Bewertungsverfahrens, auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage, unter Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze sowie frei von sachfremden Erwägungen und Willkür zu Stande gekommen ist (in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschl. vom 02.10.00 - 13 M 3348/00; Beschl. vom 15.11.1999 - 13 M 3932/99 und 13 M 4354/99, Beschl. vom 23.11.1999 - 13 M 3944/99 und 13 M 4473/99; VGH Mannheim, Beschl. vom 28.09.1992 - NVwZ-RR 1993, 358; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Rn. 399 ff ).
  • VG Braunschweig, 25.08.2005 - 6 B 491/05

    Bewertung; Bewertungsspielraum; Dyskalkulie; Einschätzungsspielraum;

    Im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Prüfungsrechts geht die Kammer davon aus, dass den Lehrern im Bereich einer fachlich-pädagogischen Bewertung von schulischen Leistungen wegen der Eigenart des Bewertungsvorgangs ein der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht (BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372 m. w. N.; B. v. 13.03.1998, 6 B 28.98; Nds. OVG, B. v. 15.11.1999, 13 M 3932/99 und 13 M 4354/99; VG Braunschweig, B. v. 20.08.2003, 6 B 290/03).
  • VG Braunschweig, 20.08.2003 - 6 B 290/03

    Benotung; Klassenarbeit; Leistungsbeurteilung; Lernzielkontrolle;

    Im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Prüfungsrechts geht die Kammer davon aus, dass den Lehrern ebenso wie den Prüfern und Prüfungsgremien im Bereich einer fachlich-wissenschaftlichen Bewertung von Prüfungsleistungen wegen der Eigenart des Bewertungsvorgangs ein der verwaltungsgerichtlichen Prüfung entzogener Bewertungsspielraum zusteht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. vom 13.03.1998, 6 B 28.98 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.11.1999, 13 M 3932/99 und 13 M 4354/99; Beschl. vom 23.11.1999, 13 M 4473/99 und 13 M 3944/99; VG Braunschweig, Urt. vom 25.11.1998, 6 A 61196/97, Beschl. vom 23.08.2000, 6 B 362/00).
  • VG Braunschweig, 23.08.2000 - 6 B 387/00

    Nichtversetzung an Fachschule; Nichtversetzung; Fachschule; Ausgleichsregelung;

  • VG Braunschweig, 22.08.2000 - 6 B 365/00

    Bewertungsfreiraum; Grundschule; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung;

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