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   OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01   

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https://dejure.org/2001,22480
OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01 (https://dejure.org/2001,22480)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2001 - Not 5/01 (https://dejure.org/2001,22480)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - Not 5/01 (https://dejure.org/2001,22480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Notaramtsrecht: Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank bzw Verwaltungsrat einer Sparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 14/00

    Genehmigung der Nebentätigkeit eines Notars

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
    Diesen Antrag hat er auch nach Hinweis auf einen Beschluss des BGH vom 31. Juli 2000 - NotZ 14/00 -, in dem der BGH einen Beschluss des Notarsenats beim Oberlandesgericht ... vom 13. März 2000 aufgehoben hat, in dem der Senat die Nebentätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer ... als genehmigungsfähig angesehen hatte, aufrecht erhalten.

    2001, 57; BGH, Beschluss v. 31.07.2000 - NotZ 14/00; BGH, Beschluss v. 20.11.2000 - NotZ 18/00, Nds.…

    Auf den Inhalt dieser Entscheidungen - der Beschluss vom 31. Juli 2000 zu dem Aktenzeichen NotZ 14/00 ist in ZNotP 2000, 437 veröffentlicht -, wird deshalb Bezug genommen.

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/00

    Versagen der Genehmigung für eine Nebentätigkeit des Notars

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
    In diesem Fall sei die Erlaubnis regelmäßig zu versagen, wie sich auch aus den neuerlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotZ 13/00, Nds. Rpfl.

    Auf den Inhalt dieser Entscheidungen - der Beschluss vom 31. Juli 2000 zu dem Aktenzeichen NotZ 14/00 ist in ZNotP 2000, 437 veröffentlicht -, wird deshalb Bezug genommen.

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 18/00

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
    2001, 57; BGH, Beschluss v. 31.07.2000 - NotZ 14/00; BGH, Beschluss v. 20.11.2000 - NotZ 18/00, Nds.…

    Auch wenn vorliegend nicht auszuschließen ist, dass bei dem vom Antragsteller unwiderlegt mitgeteilten Umfang der Grundstücksgeschäfte der ... ... ... nur von einer beiläufigen Befassung mit Grundstücksgeschäften auszugehen ist, war der Bescheid der Antragsgegnerin zu bestätigen, weil nach dem Beschluss des BGH vom 20.11.2000 (NotZ 18/00) jede ernsthafte und nachhaltige Befassung mit Grundstücksgeschäften, die sich im Rahmen der Satzung bewegt, ausreicht um von der Gefahr auszugehen, dass Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars entstehen.

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 314/00

    Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
    Wenn etwa auch die Vermittlung des Erwerbs von Anteilen an Immobilien- und Schiffsfonds genügt, um bei der fragenden Öffentlichkeit den Eindruck hervorzurufen, der Notar werde durch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat in seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinträchtigt, wie dies der BGH in dem Beschluss vom 20.11.2000 (Nds.Rpfl. 2001, 132, 133) ausgeführt hat, so muss das auch für die Tätigkeit des Antragstellers bei der ... ... ... gelten, da auch die ... ... ... im Rahmen des § 2 Abs. 2 g und h der Satzung die Möglichkeit hätte, Beteiligungen an derartigen Fonds zu vermitteln, wenn man nicht bereits davon ausgeht, dass eine derartige Vermittlung schon im Rahmen des allgemein gehaltenen Zwecks des § 2 Abs. 1 der Satzung, der jede wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder der ... zum Zweck der Genossenschaft macht, gedeckt ist.
  • OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03

    Nebentätigkeit des Notars im Aufsichtsrat einer Bank: Genehmigung unter Auflage

    In Übereinstimmung damit gehe auch der Senat für Notarsachen bei dem Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 11. Mai 2001 - Not 5/01 - davon aus, dass Nebentätigkeitsgenehmigungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Genossenschaft generell nicht mehr erteilt werden könnten.
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