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   BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97   

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BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97 (https://dejure.org/1998,1997)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1998 - NotZ 26/97 (https://dejure.org/1998,1997)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 (https://dejure.org/1998,1997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Sonderpunkten - Leistungsbewertungen bei Wiederholungs- und Vertiefungskursen - Teilnahme an notarspezifischen Wiederholungs- und Vertiefungskurs - Fortbildungspunkte - Absolvierung von Klausuren - Zulässigkeit der Vergabe weiterer Punkte - Höherbewertung von ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und Vertiefungskursen; Berücksichtigung von Urkundstätigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1598
  • MDR 1998, 802
  • DNotZ 1999, 246
  • DNotZ 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Wie das Oberlandesgericht unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, ist die Regelung in Nr. 11. 3 f des Runderlasses des Antragsgegners - soweit sie bestimmt, daß in den Grundkursen oder den Wiederholungs- und Vertiefungskursen erzielte Leistungsbewertungen Anlaß für die Vergabe von Sonderpunkten sein können - rechtswidrig, weil § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO hierfür keine hinreichende gesetzliche Grundlage bietet (BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, NJW-RR 1997, 948; ferner Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, Umdruck S. 5, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die bisherige auf Nr. 11. 3 f des Runderlasses gestützte Verwaltungspraxis des Antragsgegners, bei erfolgreicher Klausurteilnahme einmalig drei Sonderpunkte zu vergeben, ist nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1997 aaO S. 5 f.).

    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Wie das Oberlandesgericht unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, ist die Regelung in Nr. 11. 3 f des Runderlasses des Antragsgegners - soweit sie bestimmt, daß in den Grundkursen oder den Wiederholungs- und Vertiefungskursen erzielte Leistungsbewertungen Anlaß für die Vergabe von Sonderpunkten sein können - rechtswidrig, weil § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO hierfür keine hinreichende gesetzliche Grundlage bietet (BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, NJW-RR 1997, 948; ferner Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, Umdruck S. 5, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dementsprechend hat der Senat mehrfach entschieden, daß ein Vorbereitungskurs bei der Bewertung nur berücksichtigt werden kann, wenn er mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, aaO, S. 948 m.N.); er hat sich bereits mit dieser Rechtsprechung mittelbar gegen eine nach Leistungsnoten differenzierende Berücksichtigung der Vorbereitungskurse ausgesprochen.

  • OLG Hamm, 05.02.1993 - 20 U 260/92

    Bedrängen eines Fahrzeuges durch ein anderes; Abbremsen des Fahrzeuges zu

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Aufgrund der Gesetzesmaterialien zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO bestanden hinreichende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungspraxis des Antragsgegners (vgl. BGHZ 130, 356).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97
    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Daher kann der Beteiligte zu 3) aus eigenem Recht die Entscheidung des Oberlandesgerichts überprüfen lassen, ohne zunächst einen neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; Beschluß vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Durch den Erfolg des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und die dadurch begründete Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Bewerbung des Antragstellers neu zu entscheiden, wird nicht nur die ursprünglich mit dem weiteren Beteiligten zu 2 vorgesehene Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle zu seinen Ungunsten verzögert, vielmehr ist damit unmittelbar auch die Gefahr begründet worden, dass diese Stelle mit dem konkurrierenden Antragsteller besetzt wird, denn die - die Antragsgegnerin bindende - Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht eine Neubescheidung zum Nachteil des weiteren Beteiligten zu 2. Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid der Antragsgegnerin abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

    S. 5 f.; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl

    Das im Runderlaß des Antragsgegners vorgeschriebene Bewertungssystem, das dem der meisten anderen Landesjustizverwaltungen entspricht, konkretisiert die in § 6 Abs. 3 BNotO vorgegebenen Maßstäbe in einer in sich ausgewogenen Weise (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57 unter II 4) und verleiht auch dem besonders bedeutsamen Kriterium der zweiten juristischen Staatsprüfung das ihm zukommende Gewicht (Senat, Beschluß vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds. RPfl. 1994, 330 unter 2 c bb; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 3/00 - ZNotP 2000, 441 unter II 2 c und vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598 unter II 3).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 35/07

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Notarstellen

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 15/97

    Berwerbung um eine Anwaltsnotarstelle - Berücksichtigung und Bewertung von

    Im Beschluß vom 24. November 1997 (aaO unter II 4) hat der Senat auch darauf hingewiesen, daß es rechtlich bedenklich wäre, für die Klausurteilnahme statt der Sonderpunkte Fortbildungspunkte nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 AVNot zu vergeben, weil dies auf eine Doppelbewertung der - überhaupt nur beachtlichen - erfolgreichen Teilnahme hinausliefe (vgl. dazu jetzt Senatsbeschluß vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3).
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