Rechtsprechung
BGH, 31.03.2003 - NotZ 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 6 Abs. 3
Notarbewerbung im Anwaltsnotariat: Umrechnung alter Examensergebnisse - Wolters Kluwer
Umrechnung von Examensergebnissen nach Änderung der Punkteskala bei der Bewerbung um eine Stelle als Notar; Kriterien für die Auswahlentscheidung bei Bewerbern für ein Notaramt; Umrechnung der Examensnote von der 15-Punkte-Bewertung in die 18-Punkte-Bewertung
- Judicialis
BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 6 Abs. 3 S. 1
Berücksichtigung der Examensergebnisse bei der Auswahl von Notarbewerbern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Umrechnung von Examensergebnissen nach Änderung der Punkteskala
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1365
- DNotZ 2003, 787
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01
Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 40/02
In einem solchen Fall war die Auswahl ohne Bindung an die Verwaltungsvorschrift anhand der gesetzlichen Maßstäbe und Vorgaben der §§ 6 Abs. 3; 6b Abs. 4 BNotO zu treffen (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Beurteilungsspielraum 1). - BGH, 24.11.1997 - NotZ 11/97
Durchführung des Auswahlverfahrens bei Vergabe von Notarstellen - …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 40/02
Die schematische Umrechnung der Noten gewährleistet - wie im Verhältnis der Bewerber aus verschiedenen Bundesländern (vgl. insoweit Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241, 242) - die formelle Gleichbehandlung der nach alter und nach neuer Notenskala Beurteilten. - BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92
Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 40/02
Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (Senat BGHZ 124, 327, 329).