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   VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92   

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VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92 (https://dejure.org/1993,3206)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.1993 - 8 S 1995/92 (https://dejure.org/1993,3206)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 8 S 1995/92 (https://dejure.org/1993,3206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EWG-Richtlinie für vor Ablauf der Umsetzungsfrist bereits eingeleitete Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 350 (Ls.)
  • DÖV 1994, 527
  • NuR 1995, 141
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91

    Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
    Das nationale Straßenfachplanungsrecht genügte auch vor Inkrafttreten des UVPG im wesentlichen den Anforderungen der genannten Richtlinie (im Anschl an VGH Bad-Württ, Urt v 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 138).

    Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann den Klägern schließlich auch deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die straßenrechtliche Planfeststellung den Anforderungen der Richtlinie entspricht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 188).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
    Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann den Klägern schließlich auch deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die straßenrechtliche Planfeststellung den Anforderungen der Richtlinie entspricht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 188).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
    So wie die Bürger keinen Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1980 - 4 C 24.77 - NJW 1981, 239 = DVBl. 1980, 996 = DÖV 1980, 516), so haben sie auch keinen Anspruch auf Durchführung eines Teilverfahrens, wie es die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens darstellt.
  • VGH Bayern, 05.11.1992 - 8 A 92.40017
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
    Angesichts der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens am 24.6.1985 unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem Verfahren, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Vorlagebeschluß vom 5.11.1992 - 8 A 92.40017 -) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung über die Auslegung des Art. 12 der Richtlinie vorgelegt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Dies liefe auf eine Anwendung nationalen Rechts hinaus, das so nicht gesetzt worden ist, zumal da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der nationale Gesetzgeber dieses Gesetz unverändert ohne jede Übergangsregelung erlassen hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 - im Anschluß an Hamburgisches OVG, Beschl.v. 16.06.1992 - II 103/91 P -).

    Insoweit schließt sich der Senat - wie bereits der 8. Senat des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urt.v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -) - dem eingehend begründeten Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.06.1992 - II 103/91 P - an.

    Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung um einen unselbständigen Teil des Planfeststellungsverfahrens handelt, auf dessen Durchführung der Bürger keinen Anspruch hat (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.02.1980, DVBl. 1980, 986 und VGH Bad.-Württ., Urt.v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Diese Voraussetzungen werden von der EG-UVP-Richtlinie nicht erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.06.1992 - Bs 11 103/91 P - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -, UPR 1994, 190).

    Vielmehr werden die Einzelheiten dieser Unterrichtung und Anhörung, insbesondere der betroffene Personenkreis, der Ort der Information, die Art der Darstellung, die Fristen nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie von dem Mitgliedsstaaten festgelegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -, UPR 1994, 190).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

    Denn ein nationales Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz war damals noch nicht in Kraft getreten und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 (85/337/EWG) fehlte und fehlt nach wie vor die hinreichende Bestimmtheit für ihre unmittelbare Anwendung in den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Umsetzungsfrist zum 03.07.1988 (vgl. dazu Urt. d. Senats vom 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 - UPR 1994, 189).

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vom Gesetzgeber als unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens ausgestaltet, auf dessen Durchführung der Bürger keinen Anspruch hat (Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 - im Ergebnis ebenso Erbguth/Schink, UVPG, 1992, Einl. RdNr. 128 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis

    Denn ein nationales Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz war damals noch nicht in Kraft getreten und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 (85/337/EWG) fehlte und fehlt nach wie vor die hinreichende Bestimmtheit für ihre unmittelbare Anwendung in den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Umsetzungsfrist zum 03.07.1988 (vgl. dazu Urt. d. Senats vom 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 - UPR 1994, 189).

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vom Gesetzgeber als unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens ausgestaltet, auf dessen Durchführung der Bürger keinen Anspruch hat (Urt. d. Senats v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 - im Ergebnis ebenso Erbguth/Schink, UVPG, 1992, Einl. RdNr. 128 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 520/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsprüfung - Änderung der

    Das kann aber nicht die bloße Ersetzung der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 UVPG durch die in Art. 12 Abs. 1 der UVP-Richtlinie gesetzte Umsetzungsfrist, die am 3.7.1988 abgelaufen ist, zur Folge haben, auch wenn die Richtlinie insoweit als bestimmt genug angesehen werden könnte, um ihr unmittelbare Wirkung, die ihr ansonsten nicht zukommt (Urteil des Senats v. 11.6.1993 - 8 S 1995/92 - NuR 1995, 141), beilegen zu können.

    Dem steht bereits entgegen, daß auch ohne eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung das Planfeststellungsrecht eine umfassende Abwägung aller von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander verlangt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 277; Urt. v. 11.6.1993 - 8 S 1995/92 - NuR 1995, 141; Kühling, Fachplanungsrecht, RdNr. 248, 346).

  • OVG Brandenburg, 16.05.1995 - 4 B 20/95

    Voraussetzung einer Anordnung einer Grundabtretung für ein bergbauliches

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - 8 B 11686/05

    Zum Flugplatz Hahn: Verlängerte Start- und Landebahn darf genutzt werden

    Da die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich zur rückwirkenden Einführung eines - auf Vorschriften des gesamten Umweltrechts - erweiterten Verbandsklagerechts gegen UVP-pflichtige Entscheidungen verpflichtet, dürfte sie unter Berücksichtigung der auch im Europarecht geltenden Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 1993, NuR 1995, 141, 142) selbst im Falle ihrer unmittelbaren Geltung nur Wirkung für solche Entscheidungen entfalten, bei denen das Verfahren nach Eintritt dieser Geltung eingeleitet worden ist (s. auch die geplante Übergangsvorschrift in § 4 des oben erwähnten Gesetzentwurfs).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 11 L 1429/98

    Gebührenordnung; Veterinärverwaltung; Pauschalbetrag; Fleischbeschaugebühr

    Aus letzterem schließen Schrifttum und überwiegende Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, die Verankerung eines subjektiven Rechts im Inhalt einer Richtlinienbestimmung sei Voraussetzung für deren unmittelbare Wirkung (VGH München, Urt. v. 24.8.1990 - 8 A 89.40037 u.a., NUR 1991, 383, 384; VGH Mannheim, Urt. v. 11.6.1993 - 8 S 1995/92, UPR 1994, 189, 190 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.10.1993 - 7 K 3677, 3678/91 -, DVBl. 1994, 770, 771; weitere Nachweise bei Ruffert, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1994 - 7 L 1133/92

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Chemiewerk; TA Luft; Immissionsschutz;

    Ihr Gegenstand sind Verfahren zur Erfassung und Abschätzung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (i. d. S.: Bay.VGH, Urt. v. 24.8. 1990, UPR 1991, 157; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8. 1992, UPR 1993, 190; Urt. v. 11.6. 1993, UPR 1994, 189; Senat, Urt. v. 20.10.1993, DVBl. 1994, 770).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

    Anforderungen stellt als das durch die Rechtsprechung konkretisierte Abwägungsgebot (so auch VGH Mannheim in DÖV 1994/527, 528; siehe dazu ferner Klößner, Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung, S. 190), welches durch die Abwägung aller in einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gekennzeichnet wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96

    Plangenehmigung; Planfeststellungsbeschluß; Planfeststellungsverfahren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.1999 - 3 L 6084/96

    Wasserrechtliche Planfeststellung;; Nebenbestimmungen; Planfeststellung;

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