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   OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98   

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https://dejure.org/1998,5086
OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.12.1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende; Anforderungen an die Verwirkung des Beschwerderechts; Zugehörigkeit der streitgegenständlichen Forderung zum für den Prozess einzusetzenden Vermögen; Zugehörigkeit eines angemessenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 996
  • OLG-Report Bamberg 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Neben dem Ablauf einer angemessenen Frist für die Einlegung des Rechtsmittels (Zeitmoment) setzt dies jedoch voraus, daß sich der Rechtsmittelführer durch sein Zuwarten widersprüchlich verhält und dadurch ein Vertrauenstatbestand für Dritte geschaffen wird (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rz. 93?95 m.N.; OLG Köln v. 12.6.1997 ? 14 WF 65/97, OLGR Köln 1998, 169 = FamRZ 1997, 1544, 1545).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Der Senat hält deshalb an seiner im Beschl. v. 10.8.1989 (4 StR 178/89, FamRZ 1990, 181 ff) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Instanzende eingelegt werden muß.
  • OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit der PHK-Beschwerde nach rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Neben dem Ablauf einer angemessenen Frist für die Einlegung des Rechtsmittels (Zeitmoment) setzt dies jedoch voraus, daß sich der Rechtsmittelführer durch sein Zuwarten widersprüchlich verhält und dadurch ein Vertrauenstatbestand für Dritte geschaffen wird (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rz. 93?95 m.N.; OLG Köln v. 12.6.1997 ? 14 WF 65/97, OLGR Köln 1998, 169 = FamRZ 1997, 1544, 1545).
  • OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Der Senat hält deshalb an seiner im Beschl. v. 10.8.1989 (4 StR 178/89, FamRZ 1990, 181 ff) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Instanzende eingelegt werden muß.
  • OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98

    Bestätigung der Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Die Vorschrift rechtfertigt es nicht, daß eine Partei ihr zufließende Gelder zur Finanzierung eines erst während des Rechtsstreits angeschafften Hauses verwendet (vgl. hierzu auch OLG München EzFamR aktuell; Beschl. v. 19.8.1998 ? 12 WF 995/98, OLGR München 1999, 42).
  • OLG Bamberg, 21.07.1987 - 2 WF 177/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Die Zahlungsanordnung kann dabei bereits im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung erfolgen, wenn die Fälligkeit auf den Zufluß der entsprechenden Gelder hinausgeschoben wird (OLG Bamberg JurBüro 1987, 1706).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760).
  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    In diesem Zusammenhang ist umstritten, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 234; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 80 Rz. 77 m.w.N.), oder ob auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet werden kann (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; Münchener-Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 80).

    Weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern es, die Masse zu Lasten der Staatskasse zu erhöhen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 m.w.N.; insoweit als vertretbar angesehen in BGH, Beschluss vom 21.01.2002, ZIP 2002, 403; in diese Richtung auch Münchner-Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 Rz 80).

  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01

    Verfahrensrecht - Zahlung der Verfahrenskosten aus tituliertem Vergleichsbetrag?

    Dabei hat zwar nach wohl überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozeßkostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 234 m.N.), jedoch wird nach teilweise vertretener Auffassung auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 996, 997 m.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2001 - 7 WF 3620/01

    Kindesunterhalt; Vereinfachtes Verfahren; Leistungsfähigkeit des

    Der Senat ist - etwa auch mit dem OLG Hamm, FamRZ 1999, 996, 1213 - nämlich der Meinung, daß eine Mutwilligkeit der Klage statt eines Antrags im vereinfachten Verfahren jedenfalls deshalb nicht bejaht werden kann, weil der Antragsgegner sich vorprozessual durch seinen anwaltlichen Vertreter konkret auf fehlende bzw. eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen hat und deshalb zu erwarten ist, daß er dies zulässig (vgl. § 648 Abs. 2 Satz 3 ZPO) auch in einem gegen ihn betriebenen vereinfachten Verfahren tun würde mit der Folge, daß auch dieses gemäß § 651 ZPO in ein streitiges Verfahren übergeleitet werden würde.
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 UF 119/07

    Prozesskostenhilfe: Einzusetzendes Vermögen bei Titulierung der Klageforderung

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Klageforderung bereits zugesprochen worden ist oder wenn der Beklagte die Forderung bereits anerkannt hat, da dann die Realisierung der Forderung nahe liegt (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 991; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Koblenz Rechtspfleger 1989, 417; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008 § 115 Rdnr. 55).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2006 - 12 W 52/06

    Berücksichtigung der streitgegenständlichen Forderung bei der Beurteilung ihrer

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