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   OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06   

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https://dejure.org/2006,28417
OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 571/03
  • OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2006, 611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 22.05.1997 - 8 W 94/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Die Kosten eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens sind nämlich dann erstattungsfähig, wenn die Partei den Sachverständigen einschalten musste, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, wenn die betreffende Partei angesichts eines sehr komplizierten und ihr an sich fremden Prozessstoffes trotz der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten praktisch außer Stande ist, ohne zusätzliche Hilfe eines Sachverständigen überhaupt sachgerecht vorzutragen, sich zum Vortrag der Gegenseite zu erklären oder Auflagen des Gerichts nachzukommen (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03

    Absetzung von Kosten für die Inanspruchnahme des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind im Kostenfestsetzungsverfahren - unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche aus materiellem Schadensersatzrecht - solche Kosten nur ausnahmsweise berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BGH, BGHReport 2003, 452; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann- Hartmann , ZPO, 64. Auflage 2006, § 91 Rn 102 [Stichwort "Gutachten im Prozess"]; Zöller- Herget , ZPO, 25. Auflage 2005, § 91 Rn 13 [Stichwort Privatgutachten"], jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05

    Kostenerstattung: Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Kosten eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).
  • OLG Schleswig, 25.08.2008 - 9 W 52/08

    Privatgutachterkosten bei Gericht mit 140 €/h erstattungsfähig

    Derartige besondere Umstände liegen etwa dann vor, wenn die Partei auf die Zuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen oder um Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. hierzu Zöller-Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort "Privatgutachten"; Werner/Pastor, Der Bauprozess 12. Aufl., 175, 177; OLG Koblenz, JurBüro 1996, 90 f und JurBüro 2002, 446; OLG Bamberg, OLGR 2000, 268; OLG Hamburg, OLGR 2006, 611; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255).
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