Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00   

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https://dejure.org/2000,4979
OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildung; Fachschule; Hochschule; Vergleichbarkeit von Ausbildungsstätten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Fachhochschulabschluss keine Hochschulausbildung, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rendsburg - 2 XVI 1 528/98
  • LG Kiel - 3 T 11/00
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 330
  • OLG-Report Schleswig 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang dem durch ein Hochschulstudium vermittelten entspricht (BayObLG BtPrax 2000, 32 f = Rpfleger 2000, 64).
  • LG Koblenz, 07.03.2000 - 3 T 11/00

    Pflicht zur Einsetzung einer Lebensversicherung für die Bestreitung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
    2 W 29/00 3 T 11/00 LG Kiel 2 XVII 528/98 AG Rendsburg.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 304/10

    Zum Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,00 EUR

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 182/10

    Zum Vergütungsanspruch des Betreuers hinsichtlich des Stundensatzes von 44,00 EUR

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 181/10

    Zu den Voraussetzungen für den Stundensatz von 44,00 EUR bzgl. der

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Dabei liegen solche Fachkenntnisse durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung dann vor, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen, staatlich anerkannten Abschluss aufweist (BayObLG, BtPrax 2000, 32; FamRZ 2001, 187 = NJW-RR 2001, 582; SchlH OLG, BtPrax 2000, 172).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

    Eine vergleichbare Ausbildung ist etwa der Abschluss einer höheren Fachschule für Sozialarbeit (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398), nicht jedoch ein bloßer Fachschulabschluss (OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4067
OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Meldorf - 41 XVII
  • LG Itzehoe - 4 T 339/99
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 846
  • Rpfleger 2000, 330
  • OLG-Report Schleswig 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    a) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand und Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (BT - Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLG FGPrax 2000, 22).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Nach den vor ihr vorgelegten Unterlagen handelt es sich dabei um eine "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung", denn Ausbildungsgang und Abschlußprüfung sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung im einzelnen geregelt (vgl. allgemein BayObLG RPfl 2000, 64, 65 unter Hinweis auf §§ 1 Abs. 2, 34 BBildG).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Deshalb kann auch offenbleiben, ob das BVormVG verfassungswidrig ist (verneinend OLG Hamm BtPrax 2000, 37), weil bei Nichtanwendung dieses Gesetzes nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 1836 Abs. 2 BGB der Stundensatz von 45 DM jedenfalls erreicht wird.
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    aa) "Besondere" Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 252/01

    Vergütung für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Studium der Biologie

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Kenntnisse die Bewältigung bestimmter Aufgabenkreise erleichtern (vgl. BayObLG, FamRZ 00, 844, 845 m.w.N; OLG Schleswig, FamRZ 00, 846; Senat v. 16.2.00, FamRZ 00, 1303 ).
  • OLG Schleswig, 27.07.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 8.03.2000 - 2 W 186/99 (NJWE-FER 2000, 206, 207 = SchlHA 2000, 161 = OLG-Report 2000, 214, 215) Zweifel an der Auffassung geäußert, ob die erforderlichen Kenntnisse auch dann gegeben seien, wenn sie nicht durch eine abgeschlossenen Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben seien, sondern durch Berufserfahrung und/oder Fortbildung ohne jeweiligen formellen Abschluß.
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt

    Die Betreuerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (BtPrax 2000, 171/172) vom 8.3.2000 berufen, mit der einer Arzthelferin ein Stundensatz von 45 DM zugebilligt wurde.
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