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   OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06   

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https://dejure.org/2006,5184
OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06 (https://dejure.org/2006,5184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.07.2006 - 16 W 57/06 (https://dejure.org/2006,5184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 16 W 57/06 (https://dejure.org/2006,5184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerhebung nur durch einen Mitgläubiger eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Fristsetzung zur Klageerhebung; Zulässigkeit einer Teilkostenentscheidung zu Lasten des untätigen Antragstellers

  • Judicialis

    ZPO § 494 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a Abs. 2
    Keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren wegen Klagerhebung in der Hauptsache nur durch einen von mehreren Antragstellern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung bei mehreren Antragsstellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei mehreren Antragstellern (IBR 2007, 167)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 162 (Ls.)
  • OLG-Report Schleswig 2006, 768
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06
    a) Obsiegt die Antragstellerin zu 1. voll mit ihrer im Umfang des Verfahrensgegenstandes des selbständigen Beweisverfahrens erhobenen Hauptsacheklage, hat die Antragsgegnerin auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen (BGH NJW-RR 2004, 1651).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06
    Teilkostenentscheidungen widersprechen im selbständigen Beweisverfahren sowohl dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung als auch dem Sinn und Zweck des § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH NJW 2004, 3121; Senat MDR 2001, 836).
  • OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01

    Selbständiges Beweisverfahren - eingeschränkte Klageerhebung - Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06
    Teilkostenentscheidungen widersprechen im selbständigen Beweisverfahren sowohl dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung als auch dem Sinn und Zweck des § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH NJW 2004, 3121; Senat MDR 2001, 836).
  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 79/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Einleitung eines

    Das Beschwerdegericht (OLGR Schleswig 2006, 768 = IBR 2007, 167; Volltext unter ibr-online.de) führt aus, das Landgericht habe eine unzulässige Teilkostenentscheidung getroffen, indem es dem Antragsteller zu 2 die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auferlegt habe.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 111/08

    Erlass eines Kostenbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung der

    Teilkostenentscheidungen widersprechen im selbständigen Beweisverfahren sowohl dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung als auch dem Sinn und Zweck des § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BGH MDR 2007, 1445 -Vorinstanz: OLG Schleswig OLGR 2006, 768; BGH MDR 2005, 296f; BGH MDR 2004, 1373).

    Auch hier muss die Gefahr einander widersprechender Kostenentscheidungen vermieden werden; die Interessen des Antragsgegners werden durch die spätere Kostenentscheidung im Hauptverfahren ausreichend gewahrt (vgl. ausführlich OLG Schleswig OLGR 2006, 768).

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