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OLG Stuttgart, 31.10.1996 - 19 U 80/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch gegen einen Miterben aufgrund eines zustehenden Vermächtnisses; Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten gegenüber dem Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.02.1996 - 19 O 334/95
- OLG Stuttgart, 31.10.1996 - 19 U 80/96
Papierfundstellen
- OLG-Report Stuttgart 1998, 9
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der …
Die Ausschlagung bedarf keiner Form und kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter sowie durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (OLG Köln 2 Wx 2/02, Beschluss vom 12.07.2002; BGH NJW 2001, 520; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 9;… Münchener Kommentar BGB § 2180 Rn. 2;… Staudinger/Otte BGB § 2180 Rn. 5). - LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20 aa) Grundsätzlich ist auch nach der Annahme eines Vermächtnisses ein Verzicht darauf möglich (vgl. bspw. OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 19 U 80/96, juris Rn. 41; Nichtannahmebeschluss des BGH vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 328/96).