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   OLG Hamm, 03.08.1992 - 23 W 367/92   

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OLG Hamm, 03.08.1992 - 23 W 367/92 (https://dejure.org/1992,6339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.1992 - 23 W 367/92 (https://dejure.org/1992,6339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 1992 - 23 W 367/92 (https://dejure.org/1992,6339)
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    ZPO § 103
    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 220/90
  • OLG Hamm, 03.08.1992 - 23 W 367/92
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Der Gesichtspunkt der Vermeidung einer ansonsten notwendigen weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung über derartige Einwendungen kann ihre Berücksichtigung wegen der eingeschränkten Prüfungskompetenz im Kostenfestsetzungsverfahren nur rechtfertigen, wenn sie zwischen den Parteien unstreitig oder eindeutig sind und deshalb keine Bewertungsschwierigkeiten auftreten können (so für materiell-rechtliche Einwendungen Senatsbeschlüsse vom 03.08.1992 - 23 W 367/92 - OLG-Report 1993, 128 und vom 18.11.1983 - 23 W 123/83 - JurBüro 1984, 607).
  • OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2387/98

    Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs ; Erhebung einer Abmahngebühr

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  • LG Wuppertal, 10.04.2008 - 6 T 203/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anfall einer Einigungsgebühr;

    In dem auf eine rasche betragsmäßige Ausfüllung der Kostengrundentscheidung gerichteten Kostenfestsetzungsverfahren können grundsätzlich materiell-rechtliche Einwendungen - wie hier die des Beklagten - gegen die Erstattungspflicht nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1993, 490 und 2000, 655; Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104, Rdnr. 21, Stichwort "materiell-rechtliche Einwendungen", jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 13.11.2006 - 1 W 337/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer an eine Bedingung

    Hierfür müssten sich die Parteien auch über die sachlich-rechtliche Wirkung der unstreitigen Tatsache einig sein (vgl. Senat, MDR 1984, 150; KG-Report 1994, 95; OLG Hamm, JurBüro 1993, 490; HansOLG Hamburg, JurBüro 1993; 491).
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   OLG Frankfurt, 15.04.1992 - 23 U 126/91   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer unvollständigen Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung; Unverschuldete Versäumung der Einlösungsfrist für einen Versicherungsschein

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