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   OLG Oldenburg, 08.07.2004 - 10 W 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25780
OLG Oldenburg, 08.07.2004 - 10 W 15/03 (https://dejure.org/2004,25780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.07.2004 - 10 W 15/03 (https://dejure.org/2004,25780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 10 W 15/03 (https://dejure.org/2004,25780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 5 S. 5 HöfeO; § 13 Abs. 2 HöfeO; § 22 LwVG
    Veräußerung einzelner Grundstücke der Erbmasse; Zulässigkeit des Ersatzerwerbs hinsichtlich des gesamten Hofes; Rechtspolitische und agrarpolitische Gründe bei der Beschaffung eines Ersatzhofes oder von Ersatzgrundstücken; Ermittlung des mutmaßlichen Erblasserwillens in ...

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO § 13
    Nachabfindungsanspruch weichender Hoferben bei Ersatzerwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerung einzelner Grundstücke der Erbmasse; Zulässigkeit des Ersatzerwerbs hinsichtlich des gesamten Hofes; Rechtspolitische und agrarpolitische Gründe bei der Beschaffung eines Ersatzhofes oder von Ersatzgrundstücken; Ermittlung des mutmaßlichen Erblasserwillens in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Oldenburg 2004, 515
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 15.06.1987 - 7 WLw 11/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2004 - 10 W 15/03
    Der hier grundsätzlich für zulässig gehaltenen Absetzung der Aufwendungen des Ersatzerwerbs steht auch nicht die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 15.6.1987 (AgrarR 1988, 77) entgegen.
  • OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04

    Hofübergabevertrag: Ergänzende Auslegung einer Nachabfindungsklausel zugunsten

    Im Höferecht geht es nicht um die Erhaltung eines bestimmten Hofes im Familienbesitz, sondern um die Erhaltung der Existenzgrundlage für den Landwirt als Hofübernehmer, mag auch durch Grundstücksgeschäfte ein Austausch der Hofstelle und der Hofflächen durch Verkäufe und Ersatzkäufe erfolgen (vgl. OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2004, 515, 516 f.).
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