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   OLG München, 14.02.1995 - 11 W 729/95   

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https://dejure.org/1995,3570
OLG München, 14.02.1995 - 11 W 729/95 (https://dejure.org/1995,3570)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.1995 - 11 W 729/95 (https://dejure.org/1995,3570)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 11 W 729/95 (https://dejure.org/1995,3570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von fiktiven Informationsreisekosten eines Rechtsanwalts trotz ortsansässiger Filiale; Zulässigkeit der Bildung überörtlicher Anwaltssozietäten; Umfang der Anwaltspflichten aus dem Prozessmandat für die auswärtigen Mitglieder der überörtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 52

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 51
  • MDR 1995, 752
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 12.06.2006 - 2 W 49/06

    Gegenstandswert bei Streit um Bestellung und Eintragung eines dinglichen

    Bei einem Streit um solche Wohnrechte ist der Wert nach § 3 ZPO zu bestimmen (Senat, Beschluss vom 31. Juli 2002, 2 W 84/02; Senat, Beschluss vom 28. August 2003, 2 W 129/02; OLG Köln [9. Zivilsenat], JMBl. 1968, 177; OLG Frankfurt, OLGR 1995, 132; Schneider, aaO, Rn. 5108 m.w.N.).

    Im Rahmen des § 3 ZPO ist hinsichtlich des Interesses des Klägers einerseits zu berücksichtigen, dass er an der grundbuchlichen Sicherung eines unentgeltlichen Wohnrechts ein höheres Interesse hat als an der eines entgeltlichen, denn es bringt ihm größere wirtschaftliche Vorteile, weshalb der Gegenstandswert den als untere Grenze zu betrachtende einfache Jahresmietwert im Regelfall deutlich überschreiten muss (OLG Frankfurt, OLGR 1995, 132).

  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Die Beauftragung einer Sozietät berechtigt und verpflichtet regelmäßig alle Mitglieder der Sozietät (BGHZ 56, 355, 359 f.; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990, AnwSt (R) 11/90, NJW 1991, 49, 50; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31, 32; OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Brandenburg, AnwBl. 1999, 413).
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

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  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Für Fälle dieser Art kommt auch eine Erstattung unter dem Gesichtspunkt ersparter Verkehrsanwaltskosten nicht in Betracht, wie der Senat bereits in der Sache 8 W 290/95, abgedruckt in MDR 1996, 532, entschieden hat (so auch OLG München MDR 1995, 752; MDR 1994, 418 ; ähnlich OLG Düsseldorf MDR 1994, 1253 ; anderer Ansicht OLG Frankfurt MDR 1994, 213 ; vgl. auch Gerold-Schmidt-von Eicken, BRAGO , 15. Aufl., § 52 Rdn. 3a).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.1996 - 10 W 69/96
    Vielmehr wäre diese Tätigkeit des Bremer Anwaltes durch die Prozeßgebühr, die aufgrund des der Sozietät erteilten Prozeßmandates entstanden ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO), abgegolten (vgl. dazu OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31 und Hansens JurBüro 1991, 1037).
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