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   OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 WF 12/97   

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OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,10381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.1997 - 10 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,10381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 10 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,10381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12

    Saunaunfall mit Todesfolge - Betreiber haftet nicht

    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).

    Dazu gehören etwa ihre Größe und Lage und die Anzahl der Besucher sowie allgemein Art und Umfang des eröffneten Verkehrs und das Vertrauen, das die Besucher einer solchen Einrichtung in die Sicherung der ihnen zugänglichen Räume setzen können (vgl. BGH NJW 2000, 1946, juris Tz. 7; OLG Hamm OLGR 1997, 308, juris Tz. 4).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei gemeinsamer Mitgliedschaft

    Ebenso wie an das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen, muss jedoch auch vermieden werden, dass eine Partei einen ihr ungenehmen Sachverständigen - insbesondere nach Vorlage eines für sie ungünstigen Gutachtens - aus dem Verfahren ausschalten kann, etwa indem sie ihn zu unsachlichen Äußerungen provoziert oder das Verfahren durch wiederholte und haltlose Ablehnungsgesuche zu verzögern sucht (vgl. OLG Düsseldorf, BB 1975, 627; OLG Frankfurt/ Main, OLGR 1997, 308; Franzki a.a.O. Rdnr. 2 und 16; Jessnitzer/Ulrich, a.a.O., Rdnr. 152, 164).
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 6 U 202/98

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Generalbauunternehmers bei einem

    Abhilfebedürftig sind danach nur solche Gefahren, die für einen die normale Sorgfalt beachtenden Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. OLG Hamm OLGR 97, 308).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 7 WF 210/15

    Höhe der Gerichtskosten bei Abschluss eines Vergleichs in einer durch Erörterung

    Dies war hier nicht der Fall, weil durch die Befassung des Gerichts mit dem Umgang im Termin das Umgangsrecht anhängig wurde i. S. d. Gebührenrechts (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2011, II- 10 WF 30/10; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 114).
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