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   OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99   

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OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99 (https://dejure.org/2000,19308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2000 - 16 U 38/99 (https://dejure.org/2000,19308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 16 U 38/99 (https://dejure.org/2000,19308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Werkzeugmaschinen 1 -, AA des HV, begründeter Anlass, maßgeblicher Zeitpunkt, Begriff, Neukunde, Begriff des Neukunden, neuer Kunde, Neukundenklausel, Nachfolgevereinbarung, nachvertragliche Umsatzentwicklung, Bewertungsstichtag für die Prognose, Abwanderungsquote, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 3 Nr. 1
    Begriff des begründeten Anlasses für die Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Handelsvertreter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Nur dann kann die ausgleichsrechtlich erforderliche Geschäftsverbindung angenommen werden, die auf Folgegeschäfte im Sinne des § 87 Abs. 1 HGB schließen lässt (im Anschluss an BGH, 06.08.1997 LS 13, ZIP 97, 1832, 1834 - BP 1 - 11.10.1990 LS 9, NJW-RR 91, 156, 157 - Thermodachelemente - 26.02.1997 LS 6, ZIP 97, 841, 842 - Renault 5 -).

    Im Einzelfall können bei nicht häufig angeschafften langlebigen Wirtschaftsgütern potenzielle Stammkunden in die Prognose zur künftigen Entwicklung der dem U überlassenen Kundenbeziehungen einbezogen werden (unter Bezugnahme auf BGH, 26.02.1997 LS 8 m.w.N., ZIP 97, 841, 843 - Renault 5 -).

    Dies setzt allerdings voraus, dass auf Grund der Gegebenheiten während des bestehenden HVV hinreichend sichere und auf den Einzelfall bezogene konkrete Anhaltspunkte für Folgegeschäfte mit bisherigen Erstkunden innerhalb eines überschaubaren und in seinen Entwicklungen noch abschätzbaren Zeitraums bestehen und die Abwanderungsquote nicht bereits um eine Zuwanderungsquote bereinigt worden ist (unter Bezugnahme auf BGH, 26.02.1997 LS 21 = ZIP 97, 841, 843).

    Aus dem Umstand, dass die Unternehmervorteile des U aus vom HV geworbenen Neukunden für die Entstehung des AA des HV maßgeblich sind, folgt, dass eine vorhersehbare, wenn auch rechtlich zulässige, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit des HV sowie Mitnahme seiner Kunden zu einem Konkurrenzunternehmer, der vergleichbare Produkte vertreibt, regelmäßig eine Minderung oder den Wegfall der Unternehmervorteile zur Folge hat (im Anschluss an BGH, 05.06.1996 LS 26, 27, ZIP 96, 1294, 1297 - Fiat/Lancia - 11.12.1996 LS 7, ZIP 97, 238, 239; ZIP 97, 841, 846).

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Nur dann kann die ausgleichsrechtlich erforderliche Geschäftsverbindung angenommen werden, die auf Folgegeschäfte im Sinne des § 87 Abs. 1 HGB schließen lässt (im Anschluss an BGH, 06.08.1997 LS 13, ZIP 97, 1832, 1834 - BP 1 - 11.10.1990 LS 9, NJW-RR 91, 156, 157 - Thermodachelemente - 26.02.1997 LS 6, ZIP 97, 841, 842 - Renault 5 -).

    Für die Annahme einer dauerhaften Geschäftsverbindung i. S. des § 89 b Abs. 1 HGB ist im Regelfall eine Nachbestellung des Kunden ausreichend (BGH, 06.08.1997 LS 9, ZIP 97, 1832, 1834 - BP 1 -).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Nur dann kann die ausgleichsrechtlich erforderliche Geschäftsverbindung angenommen werden, die auf Folgegeschäfte im Sinne des § 87 Abs. 1 HGB schließen lässt (im Anschluss an BGH, 06.08.1997 LS 13, ZIP 97, 1832, 1834 - BP 1 - 11.10.1990 LS 9, NJW-RR 91, 156, 157 - Thermodachelemente - 26.02.1997 LS 6, ZIP 97, 841, 842 - Renault 5 -).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Aus dem Umstand, dass die Unternehmervorteile des U aus vom HV geworbenen Neukunden für die Entstehung des AA des HV maßgeblich sind, folgt, dass eine vorhersehbare, wenn auch rechtlich zulässige, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit des HV sowie Mitnahme seiner Kunden zu einem Konkurrenzunternehmer, der vergleichbare Produkte vertreibt, regelmäßig eine Minderung oder den Wegfall der Unternehmervorteile zur Folge hat (im Anschluss an BGH, 05.06.1996 LS 26, 27, ZIP 96, 1294, 1297 - Fiat/Lancia - 11.12.1996 LS 7, ZIP 97, 238, 239; ZIP 97, 841, 846).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Grundlage für die Prognose der dem HV entstehenden Provisionsverluste sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bewertungsstichtag, dem Tag nach der rechtlichen Beendigung des HVV (im Anschluss an BGH, 06.08.1997 LS 1, 30, ZIP 97, 1839, 1844 - BP 2 -).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 308/89

    Beginn der Verzinsungspflicht für Anspruch auf Ersatz künftigen Gewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Hierzu kann die Hoffmann'sche Formel verwendet werden (im Anschluss an BGH, 10.10.1991 LS 3 m.w.N., BGHZ 115, 307, 310), nach der der abgezinste Betrag wie folgt ermittelt wird:.
  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Ein solches vom Erfolg unabhängiges garantiertes Mindesteinkommen wird sich in der Regel auch ausgleichsmindernd auswirken können (im Anschluss an BGH, 14.11.1966 LS 8, VersR 66, 1182, 1183).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 22/96

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Aus dem Umstand, dass die Unternehmervorteile des U aus vom HV geworbenen Neukunden für die Entstehung des AA des HV maßgeblich sind, folgt, dass eine vorhersehbare, wenn auch rechtlich zulässige, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit des HV sowie Mitnahme seiner Kunden zu einem Konkurrenzunternehmer, der vergleichbare Produkte vertreibt, regelmäßig eine Minderung oder den Wegfall der Unternehmervorteile zur Folge hat (im Anschluss an BGH, 05.06.1996 LS 26, 27, ZIP 96, 1294, 1297 - Fiat/Lancia - 11.12.1996 LS 7, ZIP 97, 238, 239; ZIP 97, 841, 846).
  • BGH, 27.10.1960 - II ZR 1/59

    Bemessung der Zeitspanne für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 38/99
    Die Prognose nach § 89 b Abs. 1 HGB umfasst den Zeitraum, in welchem nach den Umständen des Einzelfalls auf der Grundlage der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Branche, Marktgegebenheiten und Konkurrenz anderer Produkte, der üblichen und im Einzelfall festzustellenden Kundenfluktuation, der Lebensdauer/Einsatzdauer des vertriebenen Produkts mit dem Zeitpunkt des Neubedarfs sowie von Art und Einsatz des HV mit ausgleichspflichtigen Folgegeschäften/Nachbestellungen gerechnet werden darf (im Anschluss an BGH, 27.10.1960 LS 3, NJW 61, 120, 121; 27.10.1960 LS 3; 15.10.1992 LS 4, 5).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 19 U 92/06

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nach Eigenkündigung

    An die Feststellung eines solchen Anlasses sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 07.01.2005 - 19 U 82/04; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 406 ff.) geringere Anforderungen zu stellen als an einen wichtigen Grund im Sinne des § 89 a HGB.
  • OLG Köln, 04.11.2011 - 19 U 79/10

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Höhe des

    Weiter muss es sich bei den Neukunden, mit denen der Unternehmer im letzten Vertragsjahr Geschäfte abgeschlossen hat, um Stammkunden handeln (vgl. OLG Düsseldorf vom 25.02.2000 - 16 U 38/99 - Rn. 105; Hopt a.a.O. Rn. 12, 23; Löwisch a.a.O. Rn. 79).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 16 U 60/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs

    Nur für Letzteres spricht, ebenso wie für die Kausalität seines Handelns, eine tatsächliche Vermutung (vgl auch Senatsentscheidung vom 25 2.2000, I 16 U 38/99, juris mwN).
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