Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06   

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https://dejure.org/2006,6847
OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Zulässigkeit einer zwangsweisen Vorführung zur Anhörung oder Untersuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers für einen Rechtsanwalt; Möglichkeit der Vorführung des Betroffenen zur Anhörung oder Anordnung einer Vorführung zur Begutachtung des psychischen Zustandes; Pflicht zur Anhörung und Untersuchung des Betroffenen vor ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untersuchung eines Rechtsanwalts, Keine Zwangsmaßnahmen

  • Judicialis

    BRAGO § 16 Abs. 3; ; BRAO § 117; ; FGG § 68; ; FGG § 38 b

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsweise Vorführung zur Anhörung oder Untersuchung, zwangsweise Unterbringung zum Zwecke der Begutachtung in Verfahren zur Bestellung eines Betreuers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1439
  • FGPrax 2007, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2004 - AGH 15/03

    Zur Zulässigkeit von Anträgen zur Kammerversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Das Amtsgericht bestellte der Betroffenen einen Verfahrenspfleger und entsprach dem Antrag, indem es der Betroffenen mit Beschluss vom 4.5.04 einen Betreuer für die beim Anwaltsgerichtshof anhängigen drei Verfahren mit den AZ AGH 15/03, AGH 20/03 und AGH 44/02 bestellte.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00

    Anforderungen an die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vorführung des Betroffenen oder deren zwangsweise Vollziehung außer Verhältnis zum Verfahrensgegenstand stehen würden (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 25; vgl. auch OLG Stuttgart FGPrax 2007, 47 f.).
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