Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07   

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https://dejure.org/2007,7585
OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Anhörung der betroffenen Kinder als wesentlicher Verfahrensmangel im Umgangsrechtsverfahren; Rechtfertigung der Aufhebung eines Beschlusses des Familiengerichtes im Beschwerdeverfahren und Zurückverweisung bei unterlassener Anhörung der Kinder; Abweichung ...

  • Judicialis

    FGG § 50 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50b
    Unterlassene Kindesanhörung im Umgangsverfahren als wesentlicher Verfahrensmangel - Abweichung von einer gutachterlichen Stellungnahme nach Einholung einer telefonischen Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07
    Schwerwiegende Gründe, die es geboten erscheinen lassen, von einer persönlichen Anhörung der Kinder abzusehen, liegen aber im Rahmen einer vorzunehmenden Interessenabwägung nur dann vor, wenn durch die Anhörung das Kind aus seinem seelischen Gleichgewicht gebracht wird und eine Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes zu besorgen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1130/1131; Engelhard in Keidl/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 50 Behrend Nr. 27 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04

    Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07
    Eines Antrags auf Zurückverweisung bedarf es im FGG-Verfahren nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, 1921).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32731
OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06 (https://dejure.org/2007,32731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2007 - 6 W 151/06 (https://dejure.org/2007,32731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - 6 W 151/06 (https://dejure.org/2007,32731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Wahrnehmung eines Termins durch den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt als Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr; Wirkung der vertragsgemäßen Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter gegenüber der Landeskasse; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZB 13/06

    Gebührenrechtliche Auswirkung der Vertretung des Streithelfers durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
    11 § 5 RVG sieht eine Vergütung auch für den Fall vor, dass der Rechtsanwalt, der eine Tätigkeit nicht persönlich erbringt, sich durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lässt (BGH, Beschluss vom 11.7.2006, VI ZB 13/06, Rn. 8 - zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2005 - 10 WF 40/04

    Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten bei Vertretung des Anwalts vor Gericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
    Nimmt der beigeordnete Rechtsanwalt die Tätigkeit nicht persönlich vor, sondern lässt er sich durch eine andere Person vertreten, so kann er die gesetzliche Vergütung unter den Voraussetzungen des § 5 RVG (zuvor § 4 BRAGO) verlangen (OLG Düsseldorf, Beschluss JurBüro 2005, 364; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 83 zu § 4 BRAGO).
  • OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95

    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vertretung durch Referendar

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
    Nimmt der beigeordnete Rechtsanwalt die Tätigkeit nicht persönlich vor, sondern lässt er sich durch eine andere Person vertreten, so kann er die gesetzliche Vergütung unter den Voraussetzungen des § 5 RVG (zuvor § 4 BRAGO) verlangen (OLG Düsseldorf, Beschluss JurBüro 2005, 364; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 83 zu § 4 BRAGO).
  • KG, 15.03.1988 - 1 WF 4349/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
    In gleicher Weise wie der Mandant muss auch die Landeskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (KG, Beschluss vom 15.3.1988, 1 WF 4349/87, Rn. 10 noch zu § 4 BRAGO, an dessen Stelle § 5 RVG getreten ist - zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Zwar besteht im Innenverhältnis die Möglichkeit, dass der "eigentlich" beigeordnete Rechtsanwalt seinen Anspruch an den Vertreter abtritt und dieser ihn alsdann gegen die Staatskasse geltend macht, wovon mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in der Regel ausgegangen werden dürfte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. März 2010 - 4 WF 32/10 - OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08 - OLG Rostock, Beschluss vom 15. Sep tember 2011 - I Ws 201/11 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 6 W 151/06 - OLG Frankfurt/Main in NJW 1980, 1703).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21

    Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten -

    dd) Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminsvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO; Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06; OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.) .
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen

    Eine Wettbewerbsabsicht wäre daher zu bejahen, wenn die beanstandete Aussage in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Werbung der Antragsgegnerin zu 1) für ihre Verlagsprodukte verwendet worden wäre (vgl. dazu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2.4.2006 in den Parallelfällen 6 W 151/06 und 6 W 152/06, in denen sich die dort in Rede stehenden Aussagen auf der Verlagshomepage der Antragsgegnerin zu 1 befanden).
  • LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22
    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO; Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06; OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 293/07 - 104   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27320
OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 293/07 - 104 (https://dejure.org/2007,27320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2007 - 5 W 293/07 - 104 (https://dejure.org/2007,27320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 5 W 293/07 - 104 (https://dejure.org/2007,27320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sofortige Beschwerde: Anwendung auf eine Gegendarstellung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 13 W 29/06

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 293/07
    Die Gegenvorstellung bzw. eine Entscheidung hierüber führt nicht in die höhere Instanz (Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567, Rdnr. 32; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 567, Rdnr. 13; Baumbach- Lauterbach- Albers- Hartmann, ZPO, 65. Aufl., Grundz § 567, Rdnr. 10; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2006, 942-943).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2018 - 4 W 28/17

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Anfechtbarkeit von Beschlüssen

    Der eine Gegenvorstellung bescheidende Beschluss ist nicht beschwerdefähig (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Dezember 2007 - 5 W 293/07 - 104 -, OLGR 2008, 316; Zöller/Herget, a.a.O., § 567 Rdn. 28).
  • OLG Rostock, 04.03.2009 - 3 W 16/09

    Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung

    Dieser Beschluss ist nicht beschwerdefähig (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.12.2007, 5 W 293/07, OLGR 2008, 316; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2006, 13 W 29/06, OLGR 2006, 942; Zöller/Heßler, a.a.O., § 567 Rn. 28).
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