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   OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97   

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https://dejure.org/1998,13150
OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97 (https://dejure.org/1998,13150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.1998 - 3 U 55/97 (https://dejure.org/1998,13150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 3 U 55/97 (https://dejure.org/1998,13150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit zweier Kauf- und Abtretungsverträge über Geschäftsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 5 O 202/96
  • OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97

Papierfundstellen

  • NZG 1998, 951
  • OLG-Report Brandenburg 1998, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.07.2015 - II R 12/14

    Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden

    Hält ein Gesellschafter einer GmbH mehrere Anteile und veräußert er diese teilweise, so muss in dem notariell beurkundeten Vertrag über die Abtretung oder die Verpflichtung zur Abtretung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) hinreichend bestimmt angegeben werden, auf welchen Geschäftsanteil sich diese Vereinbarung bezieht (Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 11. Februar 1998  3 U 55/97, OLGR Brandenburg 1998, 250).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05

    Beteiligungserwerb an GmbH-Anteilen bei teilweise fehlender Genehmigung des

    Mangelt es an der erforderlichen Bestimmtheit des Abtretungsgegenstandes, so ist der Vertrag nichtig (Scholz/ Winter § 15 Rn.40; OLG Brandenburg GmbHR 1998, 935).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2008 - 10 U 80/06

    Bestimmbarkeit bei der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Nach der Rechtsprechung ist für die Frage der Bestimmbarkeit entscheidend, ob ernstliche Zweifel an dem Gegenstand der Veräußerung hervorgerufen werden können (BGH NJW-RR 1987, 807 f.; KG Berlin NJW-RR 1997, 1259 ff.; OLG Brandenburg NZG 1998, 951, 952).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 136/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligte Veräußerung von Fahrzeugen an eine

    Mangelt es an der erforderlichen Bestimmtheit des Abtretungsgegenstandes, so ist der Vertrag nichtig (Scholz/ Winter § 15 Rn.40; OLG Brandenburg GmbHR 1998, 935).
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