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   OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05   

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https://dejure.org/2006,32088
OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05 (https://dejure.org/2006,32088)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2006 - 2 U 99/05 (https://dejure.org/2006,32088)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 2 U 99/05 (https://dejure.org/2006,32088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz vor Konkurrenzunternehmen als Bestandteil des vertragsmäßigen Gebrauchs bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines bestimmten Geschäfts; Konkurrentenschutz gegen das Anbieten warmer Speisen zum Mitnehmen und speziell auf deutsche Gerichte ausgerichtete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2006, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
    Eine Leistung ist aber nicht schon deswegen unmöglich, weil der Schuldner auf den Leistungsgegenstand keinen rechtlichen Anspruch hat (siehe BGH, NJW 1974, 2317 [BGH 09.10.1974 - VIII ZR 113/72] und NJW 1974, 1552, 1554 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72] ).
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
    Vielmehr ist nach den Umständen des einzelnen Falles abzuwägen, inwieweit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien die Fernhaltung von Konkurrenz geboten ist (BGH, NJW 1979, 1404 [BGH 24.01.1979 - VIII ZR 56/78] f).
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
    Eine Leistung ist aber nicht schon deswegen unmöglich, weil der Schuldner auf den Leistungsgegenstand keinen rechtlichen Anspruch hat (siehe BGH, NJW 1974, 2317 [BGH 09.10.1974 - VIII ZR 113/72] und NJW 1974, 1552, 1554 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72] ).
  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZR 33/87

    Konkurrenzschutz vor weiteren Restaurantbetrieben im gleichen Mietshaus

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
    Die Abgrenzung der Hauptartikel von den Nebenartikeln erfolgt nicht allein nach dem jeweiligen Umsatz, sondern vor allem danach, ob die Ware den "Stil des Geschäftes" bestimmt (so BGH, LM § 536 BGB , Nr. 3) und ob dieselben Bedürfnisse und dieselbe Verbrauchergruppe angesprochen werden (BGH WM 1988, 876, 878 = NJW-RR 1988, 717, 718 [BGH 10.02.1988 - VIII ZR 33/87] ).
  • OLG Hamm, 13.01.1987 - 7 U 193/86
    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
    So definiert auch das OLG Hamm in NJW-RR 1988, 911 [OLG Hamm 13.01.1987 - 7 U 193/86] (dort ging es um die Konkurrenz einer Metzgerei mit "warmer Theke" zu einem davor stehenden Imbissstand) das "Gepräge" eines Imbissstandes oder eines Restaurationsbetriebes mit der Zubereitung und dem Verkauf heißer Speisen im Gegensatz zum Fleischereifachgeschäft, das kalte Fleisch- und Wurstwaren verkaufe.
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Grundsätzlich setzt Konkurrenzschutz danach voraus, dass sich die Leistungen des Mieters und des Konkurrenten im "Hauptsortiment" überschneiden und an dieselben Verbraucherkreise richten (s. BGH NJW-RR 1986, 9 -juris Tz 18; OLG Düsseldorf GE 2010, 411; OLGR Bremen 2006, 371; OLG Köln ZMR 1998, 347; Senat KGR 2005, 173; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl., § 535 Rn 604; Ghassemi-Tabar in: Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, § 535 Rn 362, 364; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handb.
  • LG Flensburg, 22.12.2010 - 3 O 215/08

    Umfang von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Erbbaurechtsvertrags im

    Ebenso ist entscheidend, ob die angebotenen Waren den Stil des Geschäftes bestimmen und ob dieselben Bedürfnisse und dieselben Verbrauchergruppen angesprochen werden (BGH a.a.O.; OLG Bremen, Urteil vom 05.01.2006, OLGR Bremen 2006, S. 371 ff.; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 535 BGB, Rdnr. 548 ff.).
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