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OLG Hamm, 04.02.1993 - 2 UF 286/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Ersatz der steuerlichen Nachteile des begrenzten Realsplittings durch den Unterhaltsschuldner
Verfahrensgang
- AG Essen - 101 F 340/91
- OLG Hamm, 04.02.1993 - 2 UF 286/92
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 1993, 123
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 1 UF 218/08
Begrenztes Realsplitting: Maßgeblicher Betrag für die Hinzurechnung zum zu …
Der Nachteilsausgleichsanspruch steht selbst dann zu, wenn dem Unterhaltspflichtigen entgegen seiner Erwartung im Ergebnis gar kein Nettosteuervorteil verbliebe (OLG Frankfurt - Urteil vom 8.2. 2008 - 1 UF 103/06; OLG Hamm OLGR Hamm 1993, 123).